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Industrie: Änderungen bei Forschungsprämie wichtiger Schritt für Innovationsstandort Österreich
IV-GS Neumayer: Vergabe der Prämie jetzt unbürokratischer und praxisnäher - Fertigungsüberleitung in Verordnung übernommen
Als "wichtigen Schritt zur Sicherung des
Innovations- und Forschungsstandorts Österreichs" bezeichnete der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph
Neumayer, heute, Samstag, das neue Prozedere für forschende
Unternehmen zur Einhebung der Forschungsprämie. "60 Prozent der
gesamten heimischen F&E-Ausgaben kommen aus dem privaten Sektor.
Sowohl die direkte Projektförderung als auch die indirekte durch die
Forschungsprämie, sind daher massiv Standortrelevant", so der
IV-Generalsekretär. Nicht zuletzt daher hatte sich die IV dafür stark
gemacht, dass den Anliegen der Unternehmen mehr Gewicht gegeben wird
und eine unbürokratische und wirtschaftsfreundliche Neuregelung der
Vergabe umgesetzt wird. Diese ist nun seit dem 1. Jänner in Kraft.
Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Bemessungsgrundlage
der Forschungsprämie, erklärte Neumayer: "Wir konnten mit einer
Studie klar zeigen, dass in anderen Staaten jene Kosten, die in der
Überleitung von der Forschung zur Produktion entstehen, anerkannt
werden. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs war es uns sehr wichtig,
dass diese sogenannte Fertigungsüberleitung auch in Österreich
berücksichtigt wird." Die neue Verordnung sei nunmehr um die
Produktionsüberleitung bzw. Produktfertigmachung präzisiert worden.
"Wir begrüßen sehr, dass das BMF den berechtigten Anregungen seitens
der Unternehmen hier Rechnung getragen hat", so Neumayer.
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