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Salzburger Finanzskandal: Aufgezeigte Interessenskonflikte von Grünen bestätigt
 Der Salzburger Landtagsabgeordnete Cyriak
Schweighofer (Die Grünen) ist der erste Politiker in Salzburg, der
die öffentlichen Warnungen der Beratungsfirma Collatio aufgegriffen
und Kritik an der Vorgangsweise zur Aufklärung des Salzburger
Finanzskandals geübt hat. Dies stellte der Geschäftsführer der
Collatio, der Unternehmensberater Rainer Stich, fest.Â
Schweighofer hatte in einem ORF-Interview am 30. Dezember 2012
Kritik an der Zusammensetzung des Untersuchungsteams geübt und auf
Interessenskonflikte eines ehemaligen Mitarbeiters der Deutschen Bank
sowie eines ehemaligen Vorstandsdirektors der Bank Austria
hingewiesen.Â
Seit Anfang Dezember habe er in öffentlichen Statements und
Aussendungen immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die
Ermittlung des Verdienstes der Banken bei den mit dem Land Salzburg
getätigten Spekulationsgeschäften von entscheidender Bedeutung für
eine rechtliche Beurteilung des Falles seien, betonte Rainer Stich.
Dies könne in weiterer Folge durchaus auch Auswirkungen auf bereits
bezogene Provisionen der ehemaligen Bankmitarbeiter haben. Hier seien
auch Rechnungshof und Korruptionsstaatsanwaltschaft gefordert, gegen
diese Konstellation aufzutreten.Â
Schweighofer fordere daher zu Recht, dass die Aufarbeitung nicht
länger vom betroffenen Finanzlandesrat, sondern von einer
unabhängigen Kommission geleitet werden müsse. Sinnvoll wäre außerdem
mehr Transparenz bei der Aufklärung. Dies betreffe sowohl die
Offenlegung von Verträgen der engagierten externen Berater inklusive
Honorare und Arbeitsaufträge als auch regelmässige Berichte über
gesetzte Schritte.Â
Nach Meinung von Unternehmensberater Rainer Stich müssten alle zur
Aufarbeitung des Falles notwendigen Informationen unabhängig vom
beschlagnahmten Material der Staatsanwaltschaft längst vorliegen.
Verzögerungen aus diesem Grund wären unverständlich. Jeder
Banken-Experte wisse, dass die nunmehr von der
Korruptionsstaatsanwaltschaft angeforderten Unterlagen usancemäßig
von den Banken dem Land vierteljährlich zur Verfügung gestellt werden
müssen. Es stelle sich vielmehr die Frage, warum nicht länger
zurückreichende Unterlagen aufgearbeitet werden, da offensichtlich
die Verluste über einen längeren Zeitraum hin entstanden sind.Â
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