Salzburger Finanzskandal: Aufgezeigte Interessenskonflikte von Grünen bestätigt

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Salzburger Finanzskandal: Aufgezeigte Interessenskonflikte von Grünen bestätigt



 Der Salzburger Landtagsabgeordnete Cyriak Schweighofer (Die Grünen) ist der erste Politiker in Salzburg, der die öffentlichen Warnungen der Beratungsfirma Collatio aufgegriffen und Kritik an der Vorgangsweise zur Aufklärung des Salzburger Finanzskandals geübt hat. Dies stellte der Geschäftsführer der Collatio, der Unternehmensberater Rainer Stich, fest. 

Schweighofer hatte in einem ORF-Interview am 30. Dezember 2012 Kritik an der Zusammensetzung des Untersuchungsteams geübt und auf Interessenskonflikte eines ehemaligen Mitarbeiters der Deutschen Bank sowie eines ehemaligen Vorstandsdirektors der Bank Austria hingewiesen. 

Seit Anfang Dezember habe er in öffentlichen Statements und Aussendungen immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die Ermittlung des Verdienstes der Banken bei den mit dem Land Salzburg getätigten Spekulationsgeschäften von entscheidender Bedeutung für eine rechtliche Beurteilung des Falles seien, betonte Rainer Stich.

Dies könne in weiterer Folge durchaus auch Auswirkungen auf bereits bezogene Provisionen der ehemaligen Bankmitarbeiter haben. Hier seien auch Rechnungshof und Korruptionsstaatsanwaltschaft gefordert, gegen diese Konstellation aufzutreten. 

Schweighofer fordere daher zu Recht, dass die Aufarbeitung nicht länger vom betroffenen Finanzlandesrat, sondern von einer unabhängigen Kommission geleitet werden müsse. Sinnvoll wäre außerdem mehr Transparenz bei der Aufklärung. Dies betreffe sowohl die Offenlegung von Verträgen der engagierten externen Berater inklusive Honorare und Arbeitsaufträge als auch regelmässige Berichte über gesetzte Schritte. 

Nach Meinung von Unternehmensberater Rainer Stich müssten alle zur Aufarbeitung des Falles notwendigen Informationen unabhängig vom beschlagnahmten Material der Staatsanwaltschaft längst vorliegen. Verzögerungen aus diesem Grund wären unverständlich. Jeder Banken-Experte wisse, dass die nunmehr von der Korruptionsstaatsanwaltschaft angeforderten Unterlagen usancemäßig von den Banken dem Land vierteljährlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Es stelle sich vielmehr die Frage, warum nicht länger zurückreichende Unterlagen aufgearbeitet werden, da offensichtlich die Verluste über einen längeren Zeitraum hin entstanden sind. 




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