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FMA veröffentlicht Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)



Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) "zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Eignung" der Anlageempfehlung veröffentlicht. Diese Leitlinien werden von der FMA ab heute angewendet.

Die Leitlinien beinhalten praktische Erläuterungen zur Eignungsprüfung. Diese Eignungsprüfung stellt die Basis für die Anlageempfehlung eines Kreditinstituts bzw. einer Wertpapierfirma dar - daraus wird abgeleitet, welche Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen für einen Kunden geeignet erscheinen.

Konkret beinhalten die Leitlinien zum Beispiel Fragen, die der Kundenberater dem Kunden in Zusammenhang mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen, seinen finanziellen Verhältnissen und seinen Anlagezielen zu stellen hat und inwieweit Kunden über die Eignungsprüfung zu informieren sind. Zudem wird auf erforderliche fachliche Qualifikationen von Kundenberatern, die Eignungsprüfungen durchführen, eingegangen.

Bei diesen Leitlinien handelt es sich um eine Auslegung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) bzw. der auf dieser europarechtlichen Grundlage erlassenen nationalen Vorschriften - in Österreich dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007.

Sie finden die ESMA-Leitlinien auf der FMA-Website unter http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/eu-rechtsakte/andere-relevante-eu-rechtsakte.html




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