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CyberTron Telekom AG stellt Antrag auf Eröffnung des Ausgleichsverfahrens
Die CyberTron Telekom AG hat am heutigen Tag einen Antrag auf Eröffnung des
Ausgleichsverfahrens beim Handelsgericht Wien eingebracht. Der Antrag wurde
am Nachmittag vom Gesamtvorstand der Gesellschaft, vertreten durch
Rechtsanwalt Dr. Engelhart gestellt.
Aufgrund der gescheiterten Verhandlungen über einen Zahlungsplan der
Verbindlichkeiten von CyberTron gegenüber der Telekom Austria, ist es am 26.
Juni 2002, 0:00 Uhr zur Abschaltung der Verbindungsleitungen zwischen dem
Telekommunikationsnetz der CyberTron und dem Netz der Telekom Austria
gekommen. Damit wurde dem Unternehmen die Geschäftsgrundlage - der Betrieb
eines österreichweiten, selbstbetriebenen Telekommunikationsnetzes und die
Erbringung von Sprach- und Datendiensten - entzogen.
Durch die in den letzten Tagen mit der UTA Telekom AG verhandelte
Vereinbarung ist es möglich geworden, die Versorgung der CyberTron-Kunden
mit Sprachdiensten, insbesondere "Call-by-Call", "Carrier-pre-Select" und
"Internet-Dial-in" über das Netz der UTA großteils sicherzustellen.
Die für den 4. Juli 2002 angesetzte Hauptversammlung wird, wie in der Wiener
Zeitung vom 2. Mai 2002 veröffentlicht, durchgeführt.
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