VKI unterstützt AvW-Geschädigte
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
unterstützt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums -
AvW-Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzforderungen.
In Form von Privatbeteiligten-Anschlüssen wurden Forderungen im
Ausmaß von fast 17 Millionen Euro für rund 600 Geschädigte im heute
beginnenden Strafverfahren gegen Auer Welsbach geltend gemacht. Im
Konkursverfahren wiederum wurde die Frist zur Anmeldung von
Forderungen inzwischen auf den 30. April 2011 verlängert.
"Wir hoffen, dass dieser erste Strafprozess rund um die Causa AvW
Licht ins Dunkel um die vor allem auch an Kleinanleger verkauften
Genuss-Scheine bringen wird", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI. Sollte es zu Verurteilungen kommen, haben die
Privatbeteiligten die Chance, dass das Strafgericht auch über ihre
Schadenersatzansprüche entscheidet. In der Regel aber werden
Schadenersatzansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der VKI wird
das Verfahren beobachten und die von ihm unterstützten Geschädigten
über den Ausgang am Laufenden halten. Beim Prozessauftakt ist der VKI
durch den Substituten des Rechtsanwaltes Dr. Walter Reichholf
vertreten: den Klagenfurter Rechtsanwalt Dr. Herbert Felsberger.
Inzwischen hat das Konkursgericht - so eine Mitteilung der
Masseverwalter - die Frist zur Anmeldung von Konkursforderungen
nochmals auf den 30. April 2011 erstreckt. Im Zusammenhang mit den
AvW-Genuss-Scheinen stellt sich hier die Rechtsfrage, ob das
eingebrachte Kapital als Fremd- oder als Eigenkapital zu sehen ist.
Die vom VKI gewonnene Verbandsklage gegen AvW zur Unwirksamkeit der
vertraglichen Kündigungsausschlüsse weist darauf hin, dass die
Kapitaleinzahlungen als Fremdkapital gesehen werden können. Dies wäre
für die Geschädigten günstig, denn damit wären sie Konkursgläubiger.
"Wir werden den Geschädigten jedenfalls - via umfangreicher
Informationen auf
www.verbraucherrecht.at - zur Hand gehen, wenn es
gilt, ihre Forderungen im Konkurs anzumelden", verspricht Dr. Peter
Kolba. Laut Masseverwaltern wird diese Anmeldung möglichst
unbürokratisch und online möglich sein.