Staatsanwaltschaft Wien stellt Ermittlung gegen Julius Meinl und Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl ein - im Zusammenhang mit MIP
- Peter Weinzierl: "Nach Aufhebung aller verwaltungsrechtlichen
Strafbescheide gegen Meinl Bank Organe - erster entsprechender
Schritt der Wiener Staatsanwaltschaft"
- Bank handelte im Rahmen aller geltenden Gesetze
Die Staatsanwaltschaft Wien (StA Wien) teilte in einer heute
zugestellten Entscheidung mit, dass ein von der Finanzmarktaufsicht
(FMA) initiiertes Verfahren, das die Behörde gegen Julius Meinl und
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl geführt hatte, mit sofortiger
Wirkung eingestellt wird. Der von der FMA formulierte Verdacht auf
Untreue gegenüber dem Institut im Zusammenhang mit Diskussionen um
Meinl International Power (MIP - heute Power International) entbehrt
nach Prüfung durch die StA jeder Grundlage.
Positives Signal
Peter Weinzierl interpretierte dies als positives Signal von
Seiten der StA in der so genannten Causa Meinl. Weinzierl: "Nach der
Aufhebung aller verwaltungsrechtlichen Strafbescheide gegen unser
Institut und seine Organe im Zusammenhang mit Meinl European Land
(MEL) und Meinl Airport International (MAI) ist dies ein erstes
Signal der Staatsanwaltschaft, ihre Position zu überdenken und einen
objektiven Zugang zu finden". Der Bank Vorstand erinnerte in diesem
Zusammenhang an die bisherige Vorgangsweise der StA in der Causa
Meinl: Eine unrechtmäßige Verhaftung von Julius Meinl, das lange
Beharren auf der Beschäftigung eines befangenen und fachlich nicht
zuständigen Sachverständigen, oder das selektive Verwenden von
Beweismaterial. "Vor dem Hintergrund der heute zugestellten
Entscheidung sind wir jedenfalls zuversichtlich, dass unsere
Argumente nun auch beim ermittelnden Staatsanwalt zunehmend gehört
werden und kooperieren selbstverständlich weiter mit dieser Behörde",
sagte Peter Weinzierl.
Heimische Institutionen bestätigen Rechtsansicht der Bank
Peter Weinzierl bekräftigte die Position der Bank, sich immer im
Rahmen des geltenden Rechts bewegt zu haben und verwies auf
entsprechende Äußerungen von sechs heimischen Institutionen,
die in wesentlichen Fragen die Rechtsansicht der Meinl Bank
vertreten:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius
Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen
die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL Zertifikate
2007 nicht veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- Das Konsumentenschutzministerium bekräftigte die grundsätzlich
geltende Rechtslage, dass die unabhängigen Finanzberater für ihre
Beratungsleistungen einzustehen haben und für diese verantwortlich
sind.