Einleitung des Squeeze-out Verfahrens bei der Constantia Packaging AG
Am heutigen Tag hat die Sulipo Beteiligungsverwaltungs GmbH (Sulipo), welche
mittelbar im Eigentum von One Equity Partners (OEP) steht, an die Constantia
Packaging AG (CPAG) das Verlangen nach § 1 Abs 1 Bundesgesetz über den
Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) gestellt, die
Hauptversammlung der CPAG möge im Rahmen der am 24. August 2010
stattfindenden 16. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Sulipo gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Höhe der pro Aktie zu zahlenden
Barabfindung wird nach deren Festsetzung gesondert veröffentlicht werden.
Die Sulipo hat am 12. Oktober 2009 Aktienkaufverträge über den Erwerb von 90,79 %
der Aktien der CPAG von der Constantia Packaging BV sowie von 0,71% CPAG-Aktien
von Frau Christine de Castelbajac geschlossen. Diese Aktienkaufverträge standen
unter einigen aufschiebenden Bedingungen. Mit heutigem Datum ist die
kartellrechtliche Freigabe erteilt und damit die letzte noch ausständige Bedingung für
das Closing der Aktienkaufverträge erfüllt worden.