EANS-Hauptversammlung: bwin Interactive Entertainment AG / Einladung zur
Hauptversammlung
EINLADUNG
zu der am 18.5.2010 um 10.00 Uhr,
in den Boersensaelen, 1010 Wien, Wipplingerstrasse 34
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der
bwin Interactive Entertainment AG
mit dem Sitz in Wien
(FN 166449d, ISIN AT0000767553)
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance Bericht zum 31. Dezember 2009, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009, des Vorschlags fuer die
Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats fuer das Geschaeftsjahr
2009.
2. Beschlussfassung ueber die Verwendung des Bilanzergebnisses fuer das
Geschaeftsjahr 2009.
3. Beschlussfassung ueber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fuer
das Geschaeftsjahr 2009.
4. Beschlussfassung ueber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fuer das Geschaeftsjahr 2009.
5. Beschlussfassung ueber die Aufsichtsratsverguetung fuer das
Geschaeftsjahr 2009.
6. Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat.
7. Wahl des Abschlusspruefers und des Konzernabschlusspruefers fuer das
Geschaeftsjahr 2010.
8. Bericht des Vorstands nach § 65 Abs 3 AktG und Beschlussfassung ueber
a) den Widerruf der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21.5.2008 dem
Vorstand eingeraeumten Ermaechtigung - soweit diese noch nicht ausgenutzt wurde
- gemaess § 65 Abs 1 Z 8 AktG bis zu 10 % auf den Inhaber lautende eigene
Stueckaktien der Gesellschaft waehrend einer Geltungsdauer von 30 Monaten zu
erwerben unter gleichzeitiger Ermaechtigung des Vorstands gemaess § 65 Abs 1 Z 8
AktG bis zu 10 % auf den Inhaber lautende eigene Stueckaktien der Gesellschaft
waehrend einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu
einem Gegenwert von mindestens EUR 1,-- und hoechstens EUR 150,-- je Aktie zu
erwerben, wobei der mit saemtlichen eigenen Aktien ver-bundene Anteil am
Grundkapital mit 10 % begrenzt ist; und
b) die Ermaechtigung des Vorstands, die eigenen Aktien einzuziehen oder mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschliesslich 17.5.2015 eine andere Art der
Veraeusserung der eigenen Aktien als ueber die Boerse oder durch ein
oeffentliches Angebot, auch unter teilweisem oder gaenzlichem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionaere, zu beschliessen, wobei diese Ermaechtigungen einmal
oder mehrmals und ganz oder in Teilen ausgeuebt werden koennen.
9. Beschlussfassung ueber die Aenderung der Satzung insbesondere zur
Anpassung an die durch das Aktienrechts-Aenderungsgesetz 2009 geaenderten
gesetzlichen Bestimmungen in den Punkten XIV (Einberufung), XV (Teilnahmerecht),
XIV (Stimmrecht) und XXI (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie zur
Ermaechtigung der Hauptversammlung gemaess § 104 Abs 4 AktG.
10. Beschlussfassung ueber
a) den Widerruf der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.5.2007 dem
Vorstand eingeraeumten Ermaechtigung - soweit diese noch nicht ausgenutzt wurde
- bis zum 21.5.2012 das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 16.300.000,--,
allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe
von bis zu 16.300.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stueckaktien
gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gaenzlichem
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionaere, zu erhoehen und im Anlassfall die
Ausgabebedingungen, insbesondere den Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage,
Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte sowie die allfaellige
Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzulegen, unter gleichzeitiger Ermaechtigung des Vorstands, bis
zum 17.5.2015 das Grundkapital der Gesellschaft um hoechstens EUR 17.500.000,--,
allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe
von bis zu 17.500.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stueckaktien
gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gaenzlichem
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionaere, zu erhoehen. Der Vorstand ist
ermaechtigt, im Anlassfall die Ausgabebedingungen, insbesondere den Ausgabekurs,
Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte
sowie die allfaellige Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermaechtigt,
Aenderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschliessen; und
b) die entsprechende Aenderung der Satzung in Punkt V Abs 2.
II. Bereitstellung von Informationen
1. Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit ab dem 27.4.2010, gemaess § 108 Abs 3 AktG am Sitz der
Gesellschaft (Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich), zur Einsicht der
Aktionaere waehrend der gewoehnlichen Geschaeftszeiten der Gesellschaft von
Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 aufgelegt:
a) Beschlussvorschlaege zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 samt
Erklaerungen der neu zu waehlenden Aufsichtsraete gemaess § 87 Abs 2 AktG;
b) festgestellter Jahresabschluss samt Lagebericht und Corporate Governance
Bericht zum 31. Dezember 2009;
c) Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009;
d) Vorschlag fuer die Gewinnverwendung;
e) Bericht des Aufsichtsrats fuer das Geschaeftsjahr 2009;
f) Satzung mit Hervorhebung der vorgeschlagenen Aenderungen;
g) Bericht des Vorstands gemaess § 65 Abs 1b AktG iVm § 153 Abs 4 AktG
ueber den Grund fuer den allfaelligen Ausschluss des Bezugsrechtes bei der
Weiterveraeusserung eigener Aktien; und
h) Bericht des Vorstands gemaess § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG ueber den
Grund fuer den allfaelligen moeglichen Ausschluss des Bezugsrechtes bei
Kapitalerhoehungen aus dem genehmigten Kapital.
Auf Verlangen erhaelt jeder Aktionaer unverzueglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.
2. Die in Punkt II.1. dieser Einladung aufgelisteten Unterlagen, sowie der
vollstaendige Text dieser Einberufung und das Formular fuer die Erteilung und
den Widerruf einer Vollmacht sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit ab dem 27.4.2010, auf der Internetseite der Gesellschaft
(
www.bwin.org) zugaenglich gemacht und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
III. Hinweis zu den Rechten der Aktionaere
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionaere (§ 109 AktG)
Aktionaere, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sind, koennen
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begruendung beiliegen.
Der Antragsteller muss die Tatsache und den Umfang seines Aktienbesitzes
gegenueber der Gesellschaft nachweisen. Hierfuer genuegt gemaess § 10a AktG bei
depotverwahrten Inhaberaktien anstelle der Vorlage der Aktienurkunden, die
Vorlage einer Bestaetigung des Anteilsbesitzes, die vom depotfuehrenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europaeischen
Wirtschaftsraums oder einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde. Die
Depotbestaetigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
aelter als sieben Tage sein und muss bestaetigen, dass der Anteilsinhaber die
Aktien seit mindestens drei Monaten vor der Antragsstellung durchgehend haelt.
Im Hinblick auf den erforderlichen Inhalt der Depotbestaetigung wird auf die
Ausfuehrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV der Einladung) verwiesen.
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt dem Nachweis zum Anteilsbesitz spaetestens am 21. Tag vor der
ordentlichen Hauptversammlung, somit spaetestens am 27.4.2010, per
• Post an die Geschaeftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor
Relations, Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich); oder
• Fax unter der Faxnummer +43 050 858 16
zugehen.
2. Beschlussvorschlaege von Aktionaeren (§ 110 AktG)
Aktionaere, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, koennen zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschlaege zur Beschlussfassung samt
Begruendung uebermitteln und verlangen, dass diese Vorschlaege zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionaeren, der anzuschliessenden Begruendung und einer
allfaelligen Stellungnahme des Vorstands oder Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft (
www.bwin.org) zugaenglich gemacht werden. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der
Begruendung die Erklaerung der vorgeschlagenen Person gemaess § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss die Tatsache und den Umfang seines Aktienbesitzes
nachweisen. Hierfuer genuegt gemaess § 10a AktG bei depotverwahrten
Inhaberaktien anstelle der Vorlage der Aktienurkunden, die Vorlage einer
Bestaetigung des Anteilsbesitzes, die vom depotfuehrenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europaeischen Wirtschaftsraums oder einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde. Die Depotbestaetigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht aelter als sieben Tage sein. Im
Hinblick auf den erforderlichen Inhalt der Depotbestaetigung wird auf die
Ausfuehrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV der Einladung) verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich wenn es der Gesellschaft spaetestens am siebenten
Werktag vor der Hauptversammlung, somit spaetestens am 6.5.2010, per
• Post an die Geschaeftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor
Relations, Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich); oder
• Fax unter der Faxnummer +43 050 858 16
zugeht.
Die Gesellschaft muss dem Verlangen, dass die Beschlussvorschlaege zusammen mit
den Namen der betreffenden Aktionaere, der anzuschliessenden Begruendung und
einer allfaelligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugaenglich gemacht werden, spaetestens am
zweiten Werktag nach Zugang entsprechen. Ein Beschlussvorschlag muss
insbesondere dann nicht auf der Internetseite zugaenglich gemacht werden, wenn
er keine Begruendung oder Erklaerung gemaess § 87 Abs 2 AktG enthaelt, oder er
zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung fuehren
wuerde, oder ein auf den selben Sachverhalt gestuetzter gleichsinniger Vorschlag
bereits zugaenglich gemacht wurde, oder er den objektiven Tatbestand der ueblen
Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfuellt oder sich der
Vorstand durch das Zugaenglichmachen strafbar machen wuerde, oder die Aktionaere
zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich
nicht vertreten lassen werden.
Die Begruendung muss nicht zugaenglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5000 Schriftzeichen umfasst, oder soweit sie den objektiven Tatbestand der
ueblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfuellt, oder
sich der Vorstand durch das Zugaenglichmachen strafbar machen wuerde.
3. Auskunftsrecht der Aktionaere (§ 118 AktG)
Jedem Aktionaer ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ueber die
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemaessen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschaeftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Werden in der Hauptversammlung
eines Mutterunternehmens auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
vorgelegt, so erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsaetzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit (i) sie nach vernuenftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbunden
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufuegen oder (ii) ihre Er-teilung
strafbar waere.
IV. Nachweisstichtag und Voraussetzungen fuer die Teilnahme an der
Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung einer boersenotierten
Gesellschaft und zur Ausuebung der Aktionaersrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem
Anteilbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Nachweisstichtag ist somit der 8.5.2010.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist daher nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtages (somit 8.5.2010, 24.00 Uhr MEZ) Aktionaer der Gesellschaft
ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien
genuegt fuer den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestaetigung gemaess § 10a AktG. Die Depotbestaetigung ist vom
depotfuehrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europaeischen
Wirtschaftsraums oder einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen.
Die Depotbestaetigung hat folgende Angaben zu enthalten:
a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebraeuchlichen Codes;
b) den Aktionaer durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei
natuerlichen Personen zusaetzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat gefuehrt wird;
c) die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
d) die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionaers
sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebraeuchliche Wertpapierkennnummer;
e) den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestaetigung
bezieht.
Die Depotbestaetigung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
beziehen, bedarf der Schriftform und kann in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt werden.
Die Depotbestaetigung muss der Gesellschaft spaetestens am dritten Werktag vor
der Hauptversammlung, somit spaetestens am 14.5.2010, per
• Post an die Geschaeftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor
Relations, Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich); oder
• Fax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500 55 (Zaehlservice Erste Bank)
zugehen.
V. Bestellung eines Vertreters
Jeder Aktionaer, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natuerliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionaers an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionaer, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natuerlichen oder juristischen) Person in
Textform erteilt werden und der Gesellschaft, per
• Post an die Geschaeftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor
Relations, Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich); oder
• Fax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500 55
zugehen. Der Widerruf einer Vollmacht muss der Gesellschaft ebenfalls entweder
an der oben genannten Adresse oder unter der angefuehrten Faxnummer zugehen.
Fuer die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht kann das von der Gesellschaft
zur Verfuegung gestellte Formular verwendet werden, das auf der Internetseite
der Gesellschaft (
www.bwin.org) zugaenglich gemacht sowie auf Verlangen
zugesandt wird.
VI. Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung hat die
Gesellschaft 35.717.696 Stueck Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine
Stimme gewaehrt. Die Gesellschaft haelt zum heutigen Zeitpunkt 153.590 eigene
Aktien. Es koennen daher derzeit 35.564.108 Stimmrechte ausgeuebt werden. Hinzu
kommen gegebenenfalls jene Aktien, die bis zur Hauptversammlung zur Bedienung
von Optionen, die im Rahmen des Employee Stock Option Plans ausgeuebt werden,
aus dem bedingtem Kapital ausgegeben werden.
VII. Sonstiges
Diese Einladung gilt auch als Veroeffentlichung im Sinn des § 83 Abs 2 BoerseG.
Alle in dieser Einladung genannten Zeiten und Fristen beziehen sich auf die
mitteleuropaeische Zeit (MEZ).
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewaehrleisten, wird gebeten, dass sich die
Aktionaere bzw Vertreter unmittelbar vor der Hauptversammlung beim
Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestaetigung bzw eines
Lichtbildausweises ausweisen.
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Investors:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20017
E-mail:
investorrelations@bwin.org
http://www.bwin.org
Press:
Katharina Riedl, Corporate Communications
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20069
E-mail:
press@bwin.org
http://www.bwin.org
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------