EANS-Hauptversammlung: ECO Business-Immobilien AG / Einladung zur Hauptversammlung
ECO Business-Immobilien AG
Wien, FN 241364 y
(die "Gesellschaft")
Einladung
zu der am 13.4.2010 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit
in der Säulenhalle der Wiener Börse
Wallnerstraße 8, A-1010 Wien
stattfindenden
7. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG
mit folgender Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31.12.2009 samt Anhang
und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des IFRS-Konzernabschlusses
zum 31.12.2009 samt Konzernanhang und -lagebericht, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats
gemäß § 96 AktG.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2009
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009.
5. Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahresabschluss und den
IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG):
Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, sohin ab 23.3.2010, am Sitz der Gesellschaft, A-1010 Wien,
Opernring 1, während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft, zur Einsicht
der Aktionäre auf:
• UGB-Jahresabschluss zum 31.12.2009 samt Anhang und Lagebericht;
• Corporate Governance-Bericht;
• IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2009 samt Konzernanhang und -lagebericht;
• Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
• Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG;
• Beschlussvorschläge gemäß § 108 Abs 1 AktG zu den Tagesordnungspunkten 1 bis
6;
• Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6;
• Lebensläufe der Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6.
Diese Informationen und Unterlagen werden überdies ebenso wie
• diese Einberufung gemäß § 106 AktG und
• die Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß §
114 AktG
gemäß § 108 Abs 4 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab
23.3.2010, auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.eco-immo.at
zugänglich gemacht.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und
118 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.eco-immo.at ab
sofort zur Verfügung gestellt.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):
a) Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf vom Hundert (=
5%) des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist bei Inhabern von
depotverwahrten Aktien durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen. Das
Aktionärsverlangen muss von den Antragstellern unterschrieben sein und der
Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin
spätestens am 23.3.2010, an der Adresse ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien,
Opernring 1, zu Handen von Frau Mag Alexandra Hönigsperger, zugehen.
b) Beschlussvorschläge von Aktionären
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins vom Hundert (=
1%) des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform oder Schriftform Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber
dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten
Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 1.4.2010, an der Adresse
ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien, Opernring 1, zu Handen von Frau Mag
Alexandra Hönigsperger, oder per Telefax, an die Nummer +43 (1) 580 88 - 88,
zugeht.
c) Auskunftsrecht
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Werden in der
Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 244 UGB) der Konzernabschluss und
der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die Auskunftspflicht auch
auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft übermittelt werden, und zwar unter der Adresse A-1010 Wien,
Opernring 1, zu Handen von Frau Mag Alexandra Hönigsperger.
d) Sonstiges
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und
118 AktG finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.eco-immo.at.
Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach
dem Anteilsbesitz am
3.4.2010, 24:00 Uhr, Wiener Zeit.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am
8.4.2010, zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Die Depotbestätigung muss sich auf den
Nachweisstichtag beziehen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Für die Depotbestätigung ist die
Textform ausreichend. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen.
Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche
Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor
der Hauptversammlung, sohin am 8.4.2010, zugehen muss.
Die Bestätigungen sind mittels SWIFT, GIBAATWGGMS (Message Type MT598, bitte
ISIN AT0000617907 im Text angeben), per Post an ECO Business-Immobilien AG,
A-1010 Wien, Opernring 1, oder per Telefax an die Nummer +43 (1) 580 88 - 88,
jeweils zu Handen von Frau Mag Alexandra Hönigsperger, zu übermitteln.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung
über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht
muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf
bedarf ebenfalls zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und
deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.eco-immo.at zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer
beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Die Vollmacht bzw deren
Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es
wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf entweder bei der Registrierung am
Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab per Post an ECO
Business-Immobilien AG, A-1010 Wien, Opernring 1, oder per Telefax, an die
Nummer+43 (1) 580 88 - 88, jeweils zu Handen von von Frau Mag Alexandra
Hönigsperger, zu übermitteln, wobei die Vollmacht bzw deren Widerruf bei den
zwei zuletzt genannten Kommunikationsformen (Übermittlung per Post oder Telefax)
jedenfalls bis 12.4.2010, 17:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangen
muss.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt
es gemäß § 114 Abs 1 AktG, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gemäß § 262 Abs 20 AktG
nimmt die Gesellschaft Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG zurzeit
nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Die Erklärungen dürfen
daher ausschließlich per Post an ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien,
Opernring 1, oder per Telefax an die Nummer +43 (1) 580 88 - 88, jeweils zu
Handen Frau Mag Alexandra Hönigsperger, übermittelt werden.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter "Teilnahmeberechtigung und
Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG)" beschrieben sind, zu erfüllen haben.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z
9 AktG, § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 341.000.000,- und ist in 34.100.000 Stückaktien zerlegt, von
denen jede am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie
gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Nach Kenntnis der Gesellschaft wurde die Ausübung der Stimmrechte über 1.565.086
Aktien bzw. 4,59% des Grundkapitals der ECO Business-Immobilien AG vertraglich
ausgeschlossen, sodass aktuell 32.534.914 Stimmrechte ausgeübt werden können.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität
der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB
Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der
Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr, Wiener Zeit.
Wien, am 16.3.2010
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
ECO Business-Immobilien AG
Wolfgang Gössweiner, CFO
Tel.: +43(1)580 88 0
goessweiner@eco-immo.at
Peter Pechar
Head of Investor Relations
Tel.: +43(1)580 88 35
pechar@eco-immo.at
Metrum Communications
Roland Mayrl
Tel.: +43(1) 504 69 87-331
r.mayrl@metrum.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------