"profil": Staatsanwaltschaft Wien bringt Geldwäscheverfahren in Liechtenstein zum Erliegen
Auf Rechtshilfeersuchen nicht reagiert
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, musste das Fürstliche Landgericht in
Vaduz kürzlich ein Geldwäscheverfahren im Zusammenhang mit dem
österreichischen Sportwettennabieter bwin einstellen. Der Grund: Die
Staatsanwaltschaft Wien, die in dieser Causa ebenfalls ermittelt,
reagiert seit Monaten trotz mehrfacher Urgenzen nicht auf
Rechtshilfeersuchen aus Vaduz.
"Mit Schreiben vom 17.03.2009 wurde das Rechtshilfegesuch an das
Landesgericht für Strafsachen Wien urgiert und gleichzeitig
dahingehend ergänzt, dass um Durchführung mehrerer Zeugenbefragungen
unter Teilnahme des Untersuchungsrichters und des polizeilichen
Sachbearbeiters sowie um Einsicht in den dortigen Strafakt ersucht
wurde", beklagt Richter Carlo Ranzoni vom Fürstlichen Landgericht in
Vaduz in einem Schreiben. Und weiter: "Trotz weiterer Urgenzen
konnten diese Befragungen bis heute nicht durchgeführt werden, da die
österreichischen Behörden darauf nicht konkret reagiert haben."
Die Causa nahm ihren Ausgang Anfang des Jahres 2008. Damals wurden in
Wien Ermittlungen gegen zwei österreichische Staatsbürger
aufgenommen, die dem Glückspielkonzern bwin Sportwettenlizenzen für
den türkischen Markt beschaffen sollten. Dabei soll bwin 2,25
Millionen Euro an Vermittlungsgebühren über Konten in Liechtenstein
gezahlt haben. Die erhoffte Sportwetten-Lizenz erhielt man nie, vom
Geld fehlt jede Spur. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Wien
könnte ernsthafte Folgen nach sich ziehen. "bwin prüft derzeit, ob
der daraus möglicherweise entstehende Schaden im Wege einer
Amtshaftungsklage geltend gemacht werden kann", so
bwin-Rechtsvertreter Thomas Talos.