AvW: Heimliche Hauptversammlung?
Anlegeranwälte Pascher & Schostal kritisieren Verschleierungstaktik =
Die Anlegeranwälte Pascher & Schostal konnten
in Erfahrung bringen, dass am
8. September 2009 um 9.00 Uhr die 8.
ordentliche Hauptversammlung der AvW Gruppe AG in 9201 Krumpendorf,
Hauptstraße 121 stattfindet.
- Dieser für die Genussscheininhaber wichtige Termin wurde
lediglich im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekanntgemacht. Auf der
Homepage der AvW findet sich kein Hinweis auf die bevorstehende
Hauptversammlung. Die Bekanntmachung in der Wiener Zeitung erfolgte
mitten im August, somit während der Urlaubszeit. Es ist also
anzunehmen, dass die Inhaber von AvW-Genussscheinen zum überwiegenden
Teil nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, weil sie über
den Termin nicht rechtzeitig informiert wurden. Zwar verfügen
Genussscheininhaber über kein Stimmrecht. Sie können jedoch -was im
Lichte der Vorkommnisse bei der AvW sicher interessant ist- Auskünfte
über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. "Nachdem die AvW
ihre AnlegerInnen im Dunkeln tappen lässt, wollen wir über die
Möglichkeit zur Teilnahme aufklären. Auch als Serviceleistung für
jene 12.000 AvW KundInnen, die Millionen-Beträge bei diesem
Unternehmen veranlagt haben und nach wie vor hoffen, ihre Einlagen
zurück zu erhalten" erklärt dazu der Kapitalmarktexperte und
Anlegerschützer Andreas Pascher von der Kanzlei Pascher & Schostal.
Anleger-Hotline: 01/5138628
Die Wiener Kanzlei Pascher & Schostal ist auf den
Finanzmarktbereich spezialisiert und vertritt dzt. einige hundert
geschädigte Anleger v.a. gegen AvW, Primeo (Madoff), Immofinanz sowie
AWD.