Konsumentenschutzministerium zu Sky Europe: KonsumentInnen müssen rasch handeln
Musterbrief plus Ausfüllhilfe unter
www.europakonsument.at abrufbar
Offene Forderungen an die Fluglinie
SkyEurope, die bis 22. Juni 2009 entstanden sind, können noch bis 17.
August beim zuständigen Verwalter in der Slowakei angemeldet werden,
informiert das Konsumentschutzministerium Dienstag in einer
Aussendung.
Am 17. Juli 2009 habe das zuständige Insolvenzgericht in Bratislava
den Reorganisationsplan der in finanzielle Turbulenzen geratenen
slowakischen Billigfluglinie SkyEurope genehmigt. Das Unternehmen
stehe derzeit unter Gläubigerschutz und durchläuft seit 22.06.2009
einen Restrukturierungsprozess, der drei bis sechs Monate dauern
kann. Damit sei sichergestellt, dass der Flugbetrieb während dieses
Verfahrens fortgeführt werden kann.
Das Konsumentenschutzministerium rät betroffenen KonsumentInnen,
ihre Forderungen rechtzeitig anzumelden. KonsumentInnen, die noch
Forderungen aus der Zeit bis zur Konkurseröffnung (22.06.2009) haben,
zum Beispiel weil ihre Flüge gestrichen und das Geld dafür noch nicht
zurückerstattet wurde, müssen diese (bis 17.08. einlangend) sowohl
beim zuständigen Verwalter als auch beim zuständigen Gericht in
Bratislava anmelden.
Das Europäische Verbraucherzentrum Wien hat in Zusammenarbeit mit
seinem Schwesterzentrum in Bratislava einen entsprechenden
Musterbrief samt Ausfüllhilfe erstellt. Diese Unterlagen sowie
weitere detaillierte Informationen finden KonsumentInnen auf der
Website des Europäischen Verbraucherzentrums Wien unter
www.europakonsument.at.