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bwin weist profil-Vorwürfe zurück: Alle Steuern wurden korrekt bezahlt

Der weltweit führende Online-Gaming-Anbieter bwin stellt klar, dass es keinen Anhaltspunkt für ein finanzstrafrechtliches Vergehen gibt. bwin weist damit Vorwürfe, die in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins profil geäußert wurden, auf das Schärfste zurück. bwin zahlt stets korrekt seine Steuern.

bwin stellt klar, dass aufgrund einer bereits mehrfach zitierten Anzeige der Omnia Communications Centers GmbH aus dem Jahre 2007 eine Betriebsprüfung durchgeführt wird. Die Zeitschrift Format hat in ihrer Ausgabe vom 15. Februar 2008 darüber berichtet. Omnia ist bislang mit sämtlichen Klagen gegen bwin gescheitert.

Die Betriebsprüfung läuft seit mehr als zwei Jahren und ist zum heutigen Tag noch nicht abgeschlossen. Es liegt daher auch noch kein aktueller Betriebsprüfungsbericht vor. Es besteht somit auch kein Anhaltspunkt für eine Steuerschuld.

bwin wurde bereits zwischen 1999 und 2001 einer Betriebsprüfung unterzogen. Hierbei kam es zu einer eindeutigen Klärung der umsatzsteuerlichen Frage und dem Ergebnis, dass keine Umsatzsteuerpflicht auf Wett- und Glücksspielumsätze besteht.

Nach Ansicht der Gesellschaft und ihrer Steuerberater sowie namhafter Umsatzsteuerexperten besteht keine Steuerschuld und bwin geht daher davon aus, dass auch keine Steuernachforderung gestellt wird.

Es besteht eine Umsatzsteuerbefreiung für die Art der Umsätze (wie etwa bei Glückspiel, Wetten, elektronischen Lotterien und Poker). Die Umsatzsteuerfreiheit wurde auch von dem bundesweiten Fachbereich Umsatzsteuer bei der laufenden Prüfung bestätigt.

Umsatzsteuerlich bestimmt sich die Betriebstätte ausschließlich aus der Rechtssprechung des EUGH zur "festen Niederlassung". Dies wurde auch von der Finanzverwaltung in den Umsatzsteuerrichtlinien so festgehalten. Das von profil zitierte Gutachten der Kanzlei Perlogis weicht daher grob von der aktuellen Rechtslage ab.

In Anbetracht der obigen Fakten kann - wie dies von profil zu Unrecht unterstellt wird - von einer Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften oder von Grundsätzen der Rechnungslegung keine Rede sein. bwin prüft daher rechtliche Schritte.



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