bwin weist profil-Vorwürfe zurück: Alle Steuern wurden korrekt bezahlt
Der weltweit führende Online-Gaming-Anbieter bwin
stellt klar, dass es keinen Anhaltspunkt für ein
finanzstrafrechtliches Vergehen gibt. bwin weist damit Vorwürfe, die
in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins profil geäußert
wurden, auf das Schärfste zurück. bwin zahlt stets korrekt seine
Steuern.
bwin stellt klar, dass aufgrund einer bereits mehrfach zitierten
Anzeige der Omnia Communications Centers GmbH aus dem Jahre 2007 eine
Betriebsprüfung durchgeführt wird. Die Zeitschrift Format hat in
ihrer Ausgabe vom 15. Februar 2008 darüber berichtet. Omnia ist
bislang mit sämtlichen Klagen gegen bwin gescheitert.
Die Betriebsprüfung läuft seit mehr als zwei Jahren und ist zum
heutigen Tag noch nicht abgeschlossen. Es liegt daher auch noch kein
aktueller Betriebsprüfungsbericht vor. Es besteht somit auch kein
Anhaltspunkt für eine Steuerschuld.
bwin wurde bereits zwischen 1999 und 2001 einer Betriebsprüfung
unterzogen. Hierbei kam es zu einer eindeutigen Klärung der
umsatzsteuerlichen Frage und dem Ergebnis, dass keine
Umsatzsteuerpflicht auf Wett- und Glücksspielumsätze besteht.
Nach Ansicht der Gesellschaft und ihrer Steuerberater sowie
namhafter Umsatzsteuerexperten besteht keine Steuerschuld und bwin
geht daher davon aus, dass auch keine Steuernachforderung gestellt
wird.
Es besteht eine Umsatzsteuerbefreiung für die Art der Umsätze (wie
etwa bei Glückspiel, Wetten, elektronischen Lotterien und Poker). Die
Umsatzsteuerfreiheit wurde auch von dem bundesweiten Fachbereich
Umsatzsteuer bei der laufenden Prüfung bestätigt.
Umsatzsteuerlich bestimmt sich die Betriebstätte ausschließlich
aus der Rechtssprechung des EUGH zur "festen Niederlassung". Dies
wurde auch von der Finanzverwaltung in den Umsatzsteuerrichtlinien so
festgehalten. Das von profil zitierte Gutachten der Kanzlei Perlogis
weicht daher grob von der aktuellen Rechtslage ab.
In Anbetracht der obigen Fakten kann - wie dies von profil zu
Unrecht unterstellt wird - von einer Verletzung
kapitalmarktrechtlicher Vorschriften oder von Grundsätzen der
Rechnungslegung keine Rede sein. bwin prüft daher rechtliche
Schritte.