Antrag auf Abberufung des Aufsichtsrates der Blue C Consulting AG mehrheitlich
abgelehnt
Kosten der außerordentlichen Hauptversammlung trägt der Antragsteller
Die gestrige außerordentliche Hauptversammlung der Blue C Consulting AG
beinhaltete folgende zwei Tagesordnungspunkte:
- Beschlussfassung über die Abberufung und Wahl von Mitgliedern des
Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über die Tragung der Kosten dieser außerordentlichen
Hauptversammlung gemäß § 106 Abs. 5 AktG
Der erste Tagesordnungspunkt - die Abberufung und Wahl von Mitgliedern des
Aufsichtsrates - wurde mit eindeutiger Mehrheit von den anwesenden Aktionären
abgelehnt.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt über die Tragung der Kosten dieser
außerordentlichen Hauptversammlung stimmten die anwesenden Aktionäre
mehrheitlich dagegen, dass die Kosten von Blue C getragen werden. Die Kosten
dieser außerordentlichen Hauptversammlung sind daher vom antragstellenden
Aktionär, Rüdiger Nürk, zu tragen.