"profil": bwin droht nach Finanzstrafverfahren Steuernachzahlung
Bis zu 125 Millionen Euro
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, droht dem börsenotierten
Glücksspielkonzern bwin eine heftige Steuernachzahlung. Gegen das
Unternehmen läuft seit geraumer Zeit ein Finanzstrafverfahren, um
festzustellen, ob das Online-Glücksspiel umsatzsteuerpflichtig ist.
Das hängt unter anderem davon ab, wo die Geschäfte abgewickelt
werden. Ein profil vorliegendes Gutachten der Steuerberatungskanzlei
Perlogis dazu: "Da der Hauptserver, über welchen die gesamten
Glücksspiele technisch abgewickelt werden, sich bereits über einen
längeren Zeitraum in Wien befindet (...) liegt unserer Meinung nach
für den ausführenden Unternehmer eine Betriebsstätte in Österreich
vor." Demnach "unterliegen sämtliche Umsätze der österreichischen
Umsatzsteuer", heißt es in dem Gutachten. Auch der Leiter der
zuständigen Finanzstrafbehörde kommt in einem profil vorliegenden
E-Mail zu dem Schluss, es handle sich "bei den Servern um eine
umsatzsteuerliche Betriebsstätte." Im schlimmsten Fall müsste bwin
wegen Hinterziehung für die vergangenen sieben Jahre Umsatzsteuer
nachzahlen. Bei Glücksspielumsätzen in der Höhe von 625 Millionen
Euro wären das 125 Millionen. "Wir halten fest, dass bwin bereits
zwischen 1999 und 2001 einer Betriebsprüfung unterzogen wurde, mit
einer eindeutigen Klärung der umsatzsteuerlichen Frage:
Online-Glückspiele sind von der Umsatzsteuer befreit. An den Fakten
hat sich seit dieser Beurteilung nichts geändert", sagt bwin-Sprecher
Kevin O´Neal.