AvW widerspricht neuen Vorwürfen
Zu den jüngst erhobenen Vorwürfen, AvW hätte einen
Verkaufsprospekt für ihren Genussschein erst 2005 bei der
Oesterreichischen Kontrollbank und damit zu spät hinterlegt, hält das
Unternehmen fest: Alle Prospekte wurden stets zeitgerecht und
ordnungsgemäß hinterlegt. Im Falle des nunmehr beanstandeten
KMG-Prospekts erfolgte die Hinterlegung bei der OeKB nachweislich am
6. August 2001; auch der Bundes-Wertpapieraufsicht wurde damals der
Prospekt übergeben. Die medial vorgebrachten Vorwürfe einer
fristwidrigen Hinterlegung sind somit nachweislich völlig falsch. AvW
sieht einer Klagsführung auf Basis solcher schlecht recherchierter
Vorhalte gelassen entgegen.