euro adhoc: AvW Invest AG / GERICHTSENTSCHEID ZUGUNSTEN VON AVW: BESCHLAGNAHMUNGEN MÜSSEN AUFGEHOBEN WERDEN
Das OLG Graz hat mit Beschluss vom 19.2.2009 rechtskräftig festgestellt, dass
die Beschlagnahmungen der Grundstücke der AvW Invest AG zu Unrecht erfolgt sind.
Die AvW rechnet nun damit, dass schrittweise auch alle anderen Vermögenswerte -
insbesonders Mittel aus Dividenden und Sonderdividende, die der AvW zugeflossen
sind - wieder freigegeben werden. Die volle operative Handlungsfähigkeit der
Gesellschaft ist damit in greifbare Nähe gerückt.
Als ersten Schritt erhöht die AvW Invest AG ihre Beteiligung beim
IT-Spezialisten Realtech (RTCG.DE) von 16 auf 16,5%. Zum aktuellen Kurs weist
Realtech eine Dividendenrendite von 10,59% auf. Parallel dazu sondiert das
Unternehmen neue Immobilienbeteiligungen in Kärnten.
Die AvW Invest AG mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee konzentriert sich auf
zwei zentrale Geschäftsfelder: Beteiligungen sowie Immobilien.
Die AvW Aktien notieren an der Wiener Börse im Standard Market Auction.
Rückfragehinweis:
AvW Invest AG
Brigitte Burger
04229/3621-24
b.burger@avw.eu
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------