AvW Gruppe - Gericht gibt AvW gegen VKI Recht

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Gericht gibt AvW gegen VKI Recht
Gericht bestätigt in 1. Instanz, dass AvW den Rückkauf von Genusscheinen ausschließen durfte

AvW war berechtigt, das ordentliche Kündigungsrecht der Genussscheininhaber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Dies hat das Landesgericht Klagenfurt als Gericht erster Instanz mit Urteil vom 12.2.2009 festgestellt. Zum Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts teilte das Gericht erster Instanz die Rechtsansicht von AvW nicht, weshalb AvW hierzu Berufung an das Oberlandesgericht Graz einbringen wird. Aufgrund der AvW vorliegenden Gutachten von Rechtsprofessoren ist AvW überzeugt, in der zweiten Instanz vollständig zu obsiegen. AvW geht davon aus, dass das Gericht auch den Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts für zulässig erklären wird.



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