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Meinl Bank zu FMA Aussage: Rechtsstaatlich inakzeptabel
Finanzmarktaufsicht leitet nur Informationen weiter "wenn sich
unsere Argumentation darauf stützt"
Die jüngste Aussage der FMA gegenüber der APA
bestätigt die notorisch einseitige und subjektive Vorgehensweise der
FMA.Die FMA hatte einen UVS-Bescheid zu Gunsten von Meinl European
Land an die Staatsanwaltschaft nicht weitergeleitet.Dazu FMA Sprecher
Klaus Grubelnik gegenüber der APA: "Wir übermitteln Bescheide nur
dann, wenn sich unsere Argumentation auf den UVS-Bescheid stützt".
Nach Meinung der Meinl Bank verstößt diese Vorgehensweise gegen
die gesetzliche Verpflichtung zur Objektivität der Behörde.Die FMA
ist verpflichtet die Staatsanwaltschaft auch über entlastendes
Material zu informieren.Die Meinl Bank zeigt sich betroffen,
insbesondere da diese UVS-Entscheidung eine für die laufenden
Verfahren grundsätzlich relevante Rechtsmeinung darstellt.
" Diese Aussage der FMA bestätigt ausdrücklich, dass hier
systematisch einseitig und subjektiv gegen die Meinl Bank vorgegangen
wird. Das ist aus unserer Sicht rechtsstaatlich nicht nur
bedenklich, sondern inakzeptabel. In jedem demokratischen Rechtsstaat
hat der Bürger ein Recht auf ein faires Verfahren vor Behörden und
Gerichten.
Die FMA bestätigt mit ihrer Äußerung mehr als deutlich, dass sie
sich an diese rechtsstaatlichen Prinzipien nicht gebunden fühlt.
Verfahrensrelevante Unterlagen nicht weiterzuleiten ist schon
bedenklich genug, aber in einem weiteren Fall das zuständige
Ministerium und das Parlament wissentlich falsch zu informieren ist
noch eine ganz andere Dimension", so Peter Weinzierl, Vorstand der
Meinl Bank.
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