CAPITAL BANK - GRAWE GRUPPE AG zur Presseaussendung der AvW Invest AG, wonach diese die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG auf Herausgabe ihres Aktiendepots klagt:
Die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG hält dazu folgende
Richtigstellungen fest
Wesentlich ist, dass zwischen den beiden
Gesellschaften des AvW Konzerns, und zwar der AvW Gruppe AG und der
AvW Invest AG, zu unterscheiden ist. Beide Gesellschaften haben durch
ihre satzungsmäßigen Organe Wertpapiere an die Capital Bank - GRAWE
Gruppe AG verpfändet.
Die nunmehr bekannt gegebene Klage der AvW Invest AG, die der
Capital Bank - GRAWE Gruppe AG noch nicht zugegangen ist und deren
Inhalt daher nicht bekannt ist, geht ins Leere, da die von der AvW
Invest AG verpfändeten Wertpapiere derzeit nicht verwertet werden.
Dies wurde auch dem Rechtsvertreter der AvW Invest AG im Dezember
2008 schriftlich mitgeteilt. Ein Schaden, wie in der Presseaussendung
der AvW Invest AG dargestellt, kann daher gar nicht vorliegen bzw.
eintreten.
Die zum Verkauf angebotenen Aktien der C-Quadrat Investment AG
wurden von der AvW Gruppe AG verpfändet. Die angebliche Klage sowie
die Erlassung einer einstweiligen Verfügung der AvW Invest AG haben
daher nichts mit den von der AvW Gruppe AG verpfändeten Wertpapieren
zu tun und betreffen daher auch nicht den derzeit stattfindenden
Verkauf der verpfändeten Stammaktien der C-Quadrat Investment AG.
Aufs Entschiedenste zurückgewiesen wird die Behauptung, dass
Mitarbeiter der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG in angeblich
"schädigende Handlungen des Ex-Prokuristen der AvW" involviert wären.