AVW Invest AG klagt Capital Bank auf Herausgabe ihres Aktiendepots
- Capital Bank hält Wertpapiere der AvW Invest AG widerrechtlich in
Besitz
- AvW und ihre Anleger werden durch Verhalten der Capital Bank
massiv geschädigt
Die AvW Invest AG klagt ihre Geschäftsbank, die Capital Bank -
Grawe Gruppe AG, auf Herausgabe eines umfangreichen Wertpapierpakets,
das die Bank trotz vor mehreren Wochen ergangener Aufforderung zur
Herausgabe unbefugt zurückbehält.
Über Capital Bank wurden viele Wertpapiertransaktionen von AvW
abgewickelt. AvW hegt mittlerweile den Verdacht, dass Mitarbeiter der
Bank in die schädigenden Handlungen des Ex-Prokuristen der AvW
involviert waren, und hat deshalb die Bank aufgefordert, das
entsprechende Depot zu schließen und die Wertpapiere auf ein Depot
bei einer anderen Bank zu übertragen. Capital Bank ist diesen
Aufträgen des Kunden AvW Invest AG bisher nicht gefolgt. Daher
beschreitet AvW nun den Gerichtsweg, um wieder in die volle
Verfügungsgewalt über ihre Wertpapiere zu gelangen.
Dies ist vor allem deshalb so wichtig, weil das operative Geschäft
der AvW darin besteht, strategische Beteiligungen zu halten und durch
deren Wertsteigerung den Anlegern Vermögenszuwachs zu verschaffen.
Kann sie auf ihre Wertpapiere nicht zugreifen oder werden diese
Beteiligungen gegen den Willen der AvW zu den vorherrschenden extrem
niedrigen Börsekursen verkauft, so entsteht für alle AvW-Anleger ein
nicht wieder gut zu machender Schaden. Denn strategische
Beteiligungen (wie die nun in Diskussion stehenden) können aufgrund
der veränderten Börsensituation in dieser Form nicht mehr erneut über
den Markt erworben werden. Die Anleger der AvW müssten also mit einem
massiven Wertverlust des Gesamtportfolios der AvW rechnen.
Um dies abzuwenden, hat AvW zugleich mit der Klage einen Antrag auf
Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht. Damit soll der
Bank jegliche Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Verwertung des
Aktienpakets, das im Eigentum der AvW Invest AG steht, untersagt
werden.