Hutter & Schrantz Stahlbau AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
Mit Beschluss in der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Hutter & Schrantz
Stahlbau AG am 30.4.2008 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und Abs. 1a
Aktiengesetz (AktG) ermächtigt, bis zu 2 % des Grundkapitals der Hutter &
Schrantz Stahlbau AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung in der Hauptversammlung eigene Aktien zu erwerben.
Die Ermächtigung der Hauptversammlung erlaubt die Verwendung der rückerworbenen
Aktien als Akquisitionswährung, zur jederzeitigen Veräußerung eigener Aktien
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auch unter Ausschluss
der allgemeinen Kaufmöglichkeit außerbörslich.
Der Vorstand der Hutter & Schrantz Stahlbau AG hat am 15.9.2008 beschlossen, zur
Stärkung des Börsenwertes von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Es ist
beabsichtigt, eigene Aktien zu erwerben. Demnach sollen in der Zeit von
23.9.2008 bis 31.10.2010 bis zu 30.000 Stück eigene Stammaktien rückgekauft
werden. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie erfolgt zum aktuellen
Börsenkurs.
Für weitere Informationen:
Vorstand Dr. Hans Heinz
Tel.: 1/617 45 55-0
Mobiltelefon: 0699/12650-110
dr.heinz@hs-stahlbau.at
www.hs-stahlbau.at
Rückfragehinweis:
Hutter & Schrantz Stahlbau AG
Dr. Hans Heinz
01/617 45 55-0
Ende der Mitteilung euro adhoc
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