Blue C erwirkt Aufschiebung der Neuen Markt RegelnAntrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wurde stattgegeben
Der am Neuen Markt notierte e-Business-Dienstleister Blue C Consulting AG hatbeim Landgericht Frankfurt/Main am 08.10.2001 eine einstweilige Verfügungerwirkt, mit der der Deutschen Börse AG untersagt wird, das geänderte Regelwerkdes Neuen Marktes bezüglich der "Penny Stocks" innerhalb der ersten 6 Monateseit dem Inkrafttreten auf die Blue C Consulting AG anzuwenden.