Boehler-Uddeholm - Einspruch gegen Abfindungspreis erscheint wahrscheinlich

BOEHLER-UDDEHOLM

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Einspruch gegen Abfindungspreis erscheint wahrscheinlich

Wie bereits im März 2008 angekündigt, wird die voestalpine AG in der Hauptversammlung der Böhler-Uddeholm am 23. Juni 2008 den Antrag stellen, die Aktien aller übrigen Gesellschafter gemäß Gesellschafter-Ausschlussgesetz gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 70,26 pro Aktie auf die voestalpine AG zu übertragen ("Squeeze-out"). Die Barabfindung enthält den auf jede Stückaktie entfallenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 und des Rumpfwirtschaftsjahres 2008 (01.01. - 31.03.2008) der Gesellschaft. Die gesonderte Ausschüttung einer Dividende ist daher nicht vorgesehen. Die Bemessung der Barabfindung beruht auf einem von Ernst & Young Gutachten zum 23./24. Juni 2008 und die Angemessenheit wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer (PwC) festgestellt.

Am 23.6.2008 soll dann in der ordentlichen Hauptversammlung der Böhler-Uddeholm AG der Ausschluss beschlossen werden. Hierzu reichen bereits die Stimmen der voestalpine. Die Minderheitsaktionäre haben dann einen Monat Zeit, um gegen den Preis Einspruch zu erheben. Mit Blick auf die Reaktion von Kleinaktionärsvertretern erscheint ein solcher Einspruch durchaus wahrscheinlich.



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