FORMAT: Omnia verliert gegen bwin und bet-at-home
TV-Klagen wegen unzulässiger Werbespots abgewiesen
Die von der Wettfirma Omnia Communication-Centers
GmbH gegen die Glücksspielanbieter bwin und bet-at-home erstatten
Anzeigen wegen Schaltung unzulässiger Werbespots auf ORF und ATV
wurden vom Bundeskommunikationssenat (BKS) abgewiesen. Das berichtet
das Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner morgen, Freitag,
erscheinenden Ausgabe. Der entsprechende Bescheid liegt dem Magazin
vor.
Im Mai hatte Omnia-Gesellschafter Gert Schmidt beim BKS Beschwerde
gegen die Wettanbieter eingebracht, weil diese über keine vom
österreichischen Staat ausgestellte Spiellizenz verfügen. bwin bietet
Glücksspiele auf Grundlage einer Konzession von Gibraltar an,
bet-at-home besitzt eine Lizenz von Malta. Mit seinem Vorgehen wollte
Schmidt eigenen Worten zufolge "Zivilcourage und Markthygiene"
betreiben.
Die Omnia ist vorerst auch in einer anderen Rechtssache gescheitert.
Schmidts Ansuchen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
betreffend der Spielaktivitäten von bwin, Wettpunkt und Cashpoint vor
Gericht wurde nicht stattgegeben. Der Unternehmer hatte seine
Mitbewerber wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt.
"Die nun gefällten Entscheidungen folgen der Auffassung der
Europäischen Kommission, die das Glücksspielgesetz ebenfalls für
mehrfach gemeinschaftswidrig hält," sagt bwin-Anwalt Thomas Talos
gegenüber FORMAT. Verfassungsexperte Theo Öhlinger betont in einem
FORMAT exklusiv vorliegenden Gutachten, dass sich "mehrere Elemente
des österreichischen Glücksspielmonopols als mit dem
Gemeinschaftsrecht unvereinbar" erweisen.