bwin.party - Omnia verliert gegen bwin und bet-at-home

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FORMAT: Omnia verliert gegen bwin und bet-at-home
TV-Klagen wegen unzulässiger Werbespots abgewiesen

Die von der Wettfirma Omnia Communication-Centers GmbH gegen die Glücksspielanbieter bwin und bet-at-home erstatten Anzeigen wegen Schaltung unzulässiger Werbespots auf ORF und ATV wurden vom Bundeskommunikationssenat (BKS) abgewiesen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner morgen, Freitag, erscheinenden Ausgabe. Der entsprechende Bescheid liegt dem Magazin vor.

Im Mai hatte Omnia-Gesellschafter Gert Schmidt beim BKS Beschwerde gegen die Wettanbieter eingebracht, weil diese über keine vom österreichischen Staat ausgestellte Spiellizenz verfügen. bwin bietet Glücksspiele auf Grundlage einer Konzession von Gibraltar an, bet-at-home besitzt eine Lizenz von Malta. Mit seinem Vorgehen wollte Schmidt eigenen Worten zufolge "Zivilcourage und Markthygiene" betreiben.

Die Omnia ist vorerst auch in einer anderen Rechtssache gescheitert. Schmidts Ansuchen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung betreffend der Spielaktivitäten von bwin, Wettpunkt und Cashpoint vor Gericht wurde nicht stattgegeben. Der Unternehmer hatte seine Mitbewerber wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt.

"Die nun gefällten Entscheidungen folgen der Auffassung der Europäischen Kommission, die das Glücksspielgesetz ebenfalls für mehrfach gemeinschaftswidrig hält," sagt bwin-Anwalt Thomas Talos gegenüber FORMAT. Verfassungsexperte Theo Öhlinger betont in einem FORMAT exklusiv vorliegenden Gutachten, dass sich "mehrere Elemente des österreichischen Glücksspielmonopols als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar" erweisen.



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