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Verlustausgleich
Lucky2001(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 31.8.22 12:53)

Hallo

ich habe ein deutsches Depot und muss daher selbst die KESt berechnen und in Österreich abführen.

Nunmehr möchte ich einen Verlustausgleich berücksichtigen. 2017 wurden H&M Aktien zu unterschiedlichen Zeiten in mehreren Tranchen gekauft (leider). Am 29.12. wurde ein Teil dieser Aktien verkauft.

Welchen Kurswert muss ich für den Verlustausgleich berücksichtigen (Mittelwert oder „first in - first out“)?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

  

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Antworten zu diesem Thema

RE: Verlustausgleich
Rang: Warren Buffett(3546) ProfilBuddyIgnorieren (am 01.1.18 10:52)

>Hallo
>
>ich habe ein deutsches Depots und muss daher selbst die KESt
>berechnen und in Österreich abführen.
>
>Nunmehr möchte ich einen Verlustausgleich berücksichtigen.
>2017 wurden H&M Aktien zu unterschiedlichen Zeiten in
>mehreren Tranchen gekauft (leider). Am 29.12. wurde ein Teil
>dieser Aktien verkauft.
>
>Welchen Kurswert muss ich für den Verlustausgleich
>berücksichtigen (Mittelwert oder „first in - first out“)?


mE Mittelwert

  

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RE: Verlustausgleich interessant
ben127(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 03.1.18 19:56)

Hallo!

Der Mittelwert. Im Fachjargon ist das das "gleitende Durchschnittspreisverfahren" das anzuwenden ist.

Bei jedem Zukauf errechnest du dir den neuen durchschnittlichen Kaufpreis pro Aktie. Bei einem Verkauf gehst du dann so vor, dass der zuletzt errechnete Durchschnittspreis pro Aktie den Kaufpreis darstellt. Von diesem ausgehend errechnest du dann den Gewinn bzw. Verlust der einzelnen Transaktion.

Bei der ganzen Sache gilt ein strenges Abzugsverbot von Anschaffungsnebenkosten, d.h. Dinge wie Transaktionskosten, Depotgebühren, sonstige Gebühren darfst du nicht berücksichtigen. Diese mindern nicht die Steuer und darauf bleibst du in jedem Fall in voller Höhe sitzen.

Bei einem Inlandsdepot ist die Sache übrigens nicht anders - allerdings bemerkt man nichts davon, da alle Berechnungen samt KESt-Abführung selbstständig von der Bank vorgenommen werden. Die Komfort-Variante sozusagen, wobei man anmerken muss, dass sich die hiesigen Banken den eben jenen Komfort sehr teuer bezahlen lassen, wenn man beispielsweise "Interactive Brokers" vergleichend in den Raum stellt.


Es sollte so ablaufen:

Beispieltransaktionen:

10.1.2017 +100 Stück KO
Preis je Aktie: € 35,-
Wert Zukauf: € 3.500,-
Gesamte Position: 100 Stück
Transaktionsgebühren: € 5,-
Aktueller gleitender Durchschnittspreis je Aktie: € --
--> Neuer gleitender Durchschnittspreis je Aktie:
(0 Stück x € 0,00 + € 3.500,-) / 100 Stück = € 35,-

15.2.2017 +100 Stück KO
Preis je Aktie: € 40,-
Wert Zukauf: € 4.000,-
Gesamte Position: 200 Stück
Transaktionsgebühren: € 5,-
Aktueller gleitender Durchschnittspreis je Aktie: € 35,-
--> Neuer gleitender Durchschnittspreis je Aktie:
(100 Stück x € 35,00 + € 4.000,-) / 200 Stück = € 37,50


1.4.2017 -100 Stück KO
Preis je Aktie: € 35,-
Wert Verkauf: € 3.500,-
Gesamte Position: 100 Stück
Transaktionsgebühren: € 5,-
Aktueller gleitender Durchschnittspreis je verkaufter Aktie: € 37,50
Erlös: 100 x € 35,00 - 100 x € 37,50 = € -250,-
--> ergibt Verlust: € -250,-

15.5.2017 +100 Stück KO
Preis je Aktie: € 45,-
Wert Zukauf: € 4.500,-
Gesamte Position: 200 Stück
Transaktionsgebühren: € 5,-
Aktueller gleitender Durchschnittspreis je Aktie: € 37,50
--> Neuer gleitender Durchschnittspreis je Aktie:
(100 Stück x € 37,50 + € 4.500,-) / 200 Stück = € 41,25

1.8.2017 -100 Stück KO
Preis je Aktie: € 50,-
Wert Verkauf: € 5.000,-
Gesamte Position: 100 Stück
Transaktionsgebühren: € 5,-
Aktueller gleitender Durchschnittspreis je verkaufter Aktie: € 41,25
Erlös: 100 x € 50,00 - 100 x € 41,25 = € 875,-
--> ergibt Gewinn: € 875,-

Keine weiteren Transaktionen in 2017.


Die Summe der Gewinne und Verluste sind gegenüber dem Finanzamt anzuführen (für die Aktienposition oben: -250 Verlust, +875 Gewinn).

Unterm Strich ergibt das für die Position oben € 625,- Gewinn, wodurch sich bei 27,5% "Wertpapier-KESt" eine Steuernachzahlung von € 171,88 ergeben sollte.


Bei einer Google-Suche sind diverse PowerPoint-Präsentationen verschiedenster Banken auffindbar, welche exemplarisch Beispiele wie den Fall oben anführen, in welchen Gewinn und Verlust unter Anwendung des "gleitenden Durchschnittspreisverfahrens" (GDPV) berechnet werden.

Für alles gilt: Ohne Gewähr!
Genau genommen habe ich überhaupt keine Ahnung zu all dem was weiter oben steht.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, sich an den Steuerberater seines Vertrauens zu wenden, wo man gerne mit Beratung und allenfalls Durchführung zur Verfügung steht.

  

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RE: Verlustausgleich
Lucky2001(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 05.1.18 09:38)

Vielen Dank (wie keine Ahnung sieht das nicht aus㈳ !!!

  

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