Auslandsversteuerung | aktie.at Forum
Auslandsversteuerung
hansmoser(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 23.6.12 07:31)

Hallo,

Beim großen Sommerputz und Neusortieren sind ein paar ungeklärte Fragen aufgetaucht: wäre für Tips und Anregungen sehr dankbar!

-Habe erst gestern bemerkt, dass die Tagesgeldzinsen 2008 bis 2011 auf meinem früheren deutschen Broker nicht versteuert wurden. Wusste nicht, dass man das selbst in der Einkommenssteuererklärung machen muss.
Ist das ein Kavaliersdelikt (so ca 400/Jahr)?
Ist es üblich, dass man vom FA angeschrieben wird, da das FA (laut meinen Recherchen) meine Zinseinkünfte von der deutschen Bank übermittelt bekommt?

-Auch die Dividenden wurden nur durch die Quellensteuer besteuert, nicht aber durch die 10%ige Kest 1. Zusätzlich müsste ich also auch diese 10 % nachlegen (und den 25% übertreffenden Betrag, falls es sich überhaupt lohnt, beim "Quellensteuerland" zurückholen)?

-Bestand vor der aktuellen neuen Steuer ein jährlicher Freibetrag für Kursgewinne, sofern die Aktien unter einem Jahr gehalten wurden? Glaube mich an 700-900 Euro erinnern zu können.

  

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Antworten zu diesem Thema
Auslandsversteuerung, hansmoser(0), 23.6.12 07:31
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
RE: Auslandsversteuerung
23.6.12 11:31
1
      RE: Auslandsversteuerung
23.6.12 18:42
2
           RE: Auslandsversteuerung
24.6.12 12:36
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           RE: Auslandsversteuerung
24.6.12 16:30
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           RE: Auslandsversteuerung
24.6.12 16:33
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           RE: Auslandsversteuerung
25.6.12 10:29
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           RE: Auslandsversteuerung
25.6.12 12:34
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           RE: Auslandsversteuerung
25.6.12 14:53
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           RE: Auslandsversteuerung
25.6.12 15:11
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           RE: Auslandsversteuerung
25.6.12 15:18
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           RE: Auslandsversteuerung
25.6.12 16:01
11
           RE: Auslandsversteuerung
25.6.12 21:09
12

RE: Auslandsversteuerung
Rang: Vecernicek(618) ProfilBuddyIgnorieren (am 23.6.12 11:31)

Für Spekulationseinkünfte (nach Abzug der Werbungskosten) gab es eine FreiGRENZE von 440 Euro: https://www.bmf.gv.at/steuern/brgerinformation/spekulationseinknfte/_start.htm

Darüber hinaus konntest/kannst Du 730 Euro (wieder nach Abzug der Werbungskosten) andere Einkünfte erzielen, wenn Du lohnsteuerpflichtig warst/bist:
http://www.bmf.gv.at/steuern/faqhufiggestelltefragen/fragenzumthemalohnsteuer/steuerpflic htsteuer_4247/_start.htm

Die deutschen Banken müssen Zinsen ans Wohnsitzfinanzamt melden. Wenn dieses aber den Eindruck hatte, dass es hier um eine Bagatelle geht, haben sie das vielleicht gar nicht weiterverfolgt. Theoretisch wäre aber so ein von der EDV ausgefertigter Vorhalt kein Problem: Füllst ihn halt aus. Die Meldung umfaßt meines Wissens nur Zinsen, nicht Dividenden oder sonstige Wertpapiererträge.

Was Du mit der KESt korrekterweise machst, kann ich nicht beantworten.

  

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RE: Auslandsversteuerung
hansmoser(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 23.6.12 18:41)

danke für die Antwort!

Soweit ich jetzt weiß, addiert man Zinsen und Brutto-Dividenden einfach (Feld 754 in der Einkommenssteuererklärung) und trägt zwecks Verhinderung einer Doppelbesteuerung bei 757 die 15 % anrechenbare Quellensteuer ein....

  

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RE: Auslandsversteuerung
hansmoser(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 24.6.12 12:35)

kann man die Steuererklärung auch noch für zB 2009 nachreichen? Gibt ja an sich eine Frist im Folgejahr...
bei Finanz-online find ich nur die Möglichkeit zur Arbeitnehmerveranlagung aber keine zur Einkommensst...naja...

  

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RE: Auslandsversteuerung
Rang: Vecernicek(618) ProfilBuddyIgnorieren (am 24.6.12 16:30)

Kann man, soll man, insbesondere wenn ein vom bezahlten Abgabenbetrag unterschiedlicher Betrag rauskommt. Bei Guthaben ist es in Deinem Interesse, bei Nachzahlung kommt es meines Wissens einer Selbstanzeige gleich, d.h. wenn es gegen Dich noch kein Strafverfahren gibt, nimmst Du dem Finanzamt damit die Chance auf ein Strafverfahren. Das einzige, was dann auf Dich zukommt, ist die Steuernachzahlung und eventuelle Verspätungs- und sonstige Zuschläge, die hängen aber allesamt vom Nachzahlungsbetrag ab, d.h. da kommen keine horrenden Kosten auf Dich zu, für sowas gibts kein teures Fixum.

  

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RE: Auslandsversteuerung
Rang: Vecernicek(618) ProfilBuddyIgnorieren (am 24.6.12 16:33)

P.S. Alles was vor dem Jahr 2007 liegt, ist verjährt, d.h. eventuelle Guthaben kannst Du Dir nur bis 2007 auszahlen lassen, also zuviel bezahlte KESt, weil Du zeitweise ohne Einkommen warst usw. Und das Finanzamt kann im Normalfall genauso nur bis 2007 zurückgehen.

Aufbewahrungspflicht für Deine Belege ist allerdings länger, da hat der Grasser was mit der absoluten Verjährung geändert, aber nach (glaub ich) 10 Jahren ist Schluss, alles andere kannst Du ungeniert offenlegen, ohne dass sie was machen können.

  

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RE: Auslandsversteuerung
hansmoser(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 25.6.12 10:29)

Wie kommst Du auf 2007?

In dem Wirtschaftsblattartikel vom 23.3. 2009 meint der Steuerberater, dass zehn Jahre zurück nachversteuert wird:

"Eine Nachversteuerung der bisher nicht erklärten ausländischen Kapitaleinkünfte erfolgt nicht nur für jenes Jahr, für das eine Zinsmeldung vorliegt, sondern für alle noch nicht verjährten Veranlagungsjahre, somit bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit."

http://www.wirtschaftsblatt.at/home/service/steuertipps/vorsicht-zinsmeldung-367301/index .do

  

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RE: Auslandsversteuerung
Rang: Vecernicek(618) ProfilBuddyIgnorieren (am 25.6.12 12:34)

"bis zu", im Normalfall ist alles vor 2007 verjährt, außer es hat "verjährungsunterbrechende Handlungen" gegeben, also dass sie irgendwas in dieser Zeit getan haben, um draufzukommen, ob Du Steuern zu zahlen hättest. Das müssen sie aber auch beweisen. 10 Jahre sind die "absolute Verjährung". Da kann nachher nichts mehr im Busch sein.

Und bei absichtlich hinterzogenen Abgaben gibt es teilweise auch eine längere Verjährungsfrist von 10 Jahren, aber das hast Du ja nicht absichtlich gemacht.

  

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RE: Auslandsversteuerung
hansmoser(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 25.6.12 14:53)



Das heißt also, dass ich Aktienverluste von 2007-2008 mit den Gewinnen der Folgejahre verrechnen kann und die Gewinne von 2006 und davor ruhen lassen kann?

  

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RE: Auslandsversteuerung
Rang: Vecernicek(618) ProfilBuddyIgnorieren (am 25.6.12 15:11)

Davon ist keine Rede,
die Spekulationsverluste waren nie vortragsfähig.

  

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RE: Auslandsversteuerung
hansmoser(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 25.6.12 16:01)

Man lernt selbst beim scheinbar Offensichtlichsten nie aus...
vor 2007 fällt aber unter Verjährung?
Hab grade die Grasser-Nachversteuerung seiner Aktien-depots durchgelesen: er musste ja 2002-2008 nachversteuern, d.h. da waren es 7 Jahre? Oder gilt das nur bei ihm als Minister, der es ja eigentlich wissen müsste?

  

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RE: Auslandsversteuerung
Rang: Hagen(760) ProfilBuddyIgnorieren (am 25.6.12 21:09)

>Hab grade die Grasser-Nachversteuerung seiner Aktien-depots durchgelesen:
>er musste ja 2002-2008 nachversteuern, d.h. da waren es 7 Jahre?

Das haengt eventuell damit zusammen, wann der urspruengliche Steuerbescheid erstellt bzw. rechtskraeftig wurde. Das war fuer das Jahr 2002 wohl irgendwann im Laufe von 2003; und von 2003 bis 2008 koennen auch 5 Jahre sein, wenn es bei 2008 vielleicht keine Nach-, sondern einfach eine Versteuerung war.

  

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Thema #7593

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