Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien | aktie.at Forum
Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien interessantinteressantinteressant
ufo 12(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 15.7.25 22:26)

1. Was unterliegt der Spekulationsbesteuerung?

* Veräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken (grundstücksgleichen Rechten) des Privatvermögens (zu Betriebsgrundstücken siehe Punkt 3), auch wenn damit zB Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden,
* Veräußerung von anderen privat genutzten Wirtschaftsgütern, zB von Antiquitäten, Kunstwerken oder Sammlungen, insbesondere aber von privaten Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Anteilen an Investmentfonds), sonstigen Beteiligungen und Forderungen,
* Termin- und Differenzgeschäfte, Optionsgeschäfte.

2. Innerhalb welchen Zeitraumes muss die Veräußerung erfolgen?

Der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung (Spekulationsfrist) beträgt:

* bei (bebauten oder unbebauten) Grundstücken: 10 Jahre. Wurde innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung ein Herstellungsaufwand auf 15 Jahre gemäß § 28 Abs 3 EStG 1988 verteilt, dann verlängert sich die Frist auf 15 Jahre,
* bei selbstbewohnten Eigentumswohnungen und Eigenheimen: 2 Jahre (allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe dazu "Ausnahmetatbestand Eigenheime und Eigentumswohnungen").
* bei anderen privaten Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapieren, sonstigen Beteiligungen und Forderungen: 1 Jahr.

Quelle: http://www.bmf.gv.at/steuern/brgerinformation/spekulationseinknfte/_start.htm

Soweit so gut. Nun könnte man daraus ableiten, dass Gewinne die außerhalb der Spekulationsfrist mit den aufgelisteten Instrumenten steuerfrei sind. Doch das ist falsch!

Bei Derivaten unterscheidet der Fiskus zwischen Termingeschäften (z.B. Futures) und Optionen. Mit der Begründung, dass es sich bei
Futures um Spekulationen handelt, fallen diese generell unter die Spekulationssteuer und müssen demnach mit dem Einkommen-
steuertarif versteuert werden. Anders verhält es sich hingegen bei Optionen. Hier wird die Spekulationssteuer nur dann erhoben,
wenn man die Optionen innerhalb eines Jahres wieder veräußert. Optionsscheine sind,unabhängig vom Profit, von der KESt befreit.

Fazit: Ein Gewinn aus Termingeschäften ist nach einjähriger Spekulationsfist nicht wie bei Aktien steuerfrei, sondern es sind z.B. Gewinne mit Futures nach der Spekulationsfrist Einkommenssteuer-pflichtig!

Doch wie sieht es mit Optionen aus?

Quelle BMF:

6621a
Zu den Spekulationsgeschäften zählen auch innerhalb eines Jahres abgewickelte Optionsgeschäfte. Im Rahmen derartiger Spekulations-geschäfte stellt auch die Stillhalterprämie Einkünfte aus Spekulationsgeschäft dar. Verluste aus (anderen) Spekulationsgeschäften sind somit mit der Stillhalterprämie ausgleichsfähig. Insbesondere ist ein Verlustausgleich zwischen Glattstellungsprämie und Stillhalterprämie zulässig.

Sind also Gewinne aus Optionsgeschäften wie im Artikel weiter oben beschrieben nach einem Jahr steuerfrei?

ÖStZ 2006/304
Die EStR 2000 (Rz 6611) sehen die Besteuerung von Stillhalterprämien auch dann vor, wenn die Abwicklung des Options- geschäftes außerhalb der Spekulationsfrist erfolgt. Die Stillhalterprämien führen dann zu Einkünften iSd § 29 Z 3 EStG . Damit widersprächen die EStR 2000 der Gesetzessystematik.

Ich würde gerne wissen:

1) ob Gewinne aus Optionen (long) nach einem Jahr steuerfrei sind.
2) Ob Stillhalterprämien nach einem Jahr steuerfrei sind, oder nach einem Jahr der Est unterliegen. (Stillhalterprämien sind übrigens nicht zum Zeitpunkt des Zuflusses steuerbar)
3) ob es dabei einem Unterschied macht ob die Option vor dem Verfallstag ausgeübt, aktiv glattgestellt wird, oder wertlos verfällt.

Es ist selbst mit fachkundigem Rat (schwierig überhaupt Steuerberater zu finden die mit der Materie vertraut sind) praktisch unmöglich sich steuerlich korrekt zu verhalten. Auch ein Anruf am Wohnsitzfinanzamt hat nur weitere Verwirrung gebracht. Danke für sachdienliche Hinweise.

  

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Antworten zu diesem Thema
Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämie..., ufo 12(0), 15.7.25 22:26
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterpr...
25.4.10 23:54
1
RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterpr...
26.4.10 15:25
2
RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterpr...
26.4.10 21:06
3
      RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterpr...
26.4.10 22:53
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           RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterpr...
13.9.17 14:19
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           RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterpr...
13.9.17 15:20
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           RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterpr...
13.9.17 16:25
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13.9.17 16:41
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           RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterpr...
13.9.17 17:01
9
           RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterpr...
13.9.17 17:49
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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
Rang: Warren Buffett(3546) ProfilBuddyIgnorieren (am 25.4.10 23:54)

Anbei mein Wissensstand (und so handhabe ich es auch). Allerdings
halte ich einen Großteil meiner Positionen mehr als ein Jahr und konnte
bisher immer im notwendigen Ausmaß Verluste realisieren (ich habe
es noch nicht geschafft nur Aktien zu kaufen die danach meinen
Einstandskurs nicht unterschreiten), sodaß ich noch nicht in
Verlegenheit gekommen bin herauszufinden ob das Finanzamt das wirklich
auch so sieht.


>Ich würde gerne wissen:
>
>1) ob Gewinne aus Optionen (long) nach einem Jahr steuerfrei
>sind.

Ja.

>2) Ob Stillhalterprämien nach einem Jahr steuerfrei sind, oder
>nach einem Jahr der Est unterliegen. (Stillhalterprämien sind
>übrigens nicht zum Zeitpunkt des Zuflusses steuerbar)

Ja, steuerfrei. (so lange Laufzeiten mache ich allerdings nicht,
weil der Zeitwertverfall mE unattraktiver wird. Meine bevorzugten
Laufzeiten sind 6 und 9 Monate)

>3) ob es dabei einem Unterschied macht ob die Option vor dem
>Verfallstag ausgeübt, aktiv glattgestellt wird, oder wertlos
>verfällt.

Nein, solange das nicht vor 12 Monaten passiert.

  

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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
Rang: byronwien(546) ProfilBuddyIgnorieren (am 26.4.10 15:25)

würde ich auch so beantworten.

  

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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
Rang: Hagen(760) ProfilBuddyIgnorieren (am 26.4.10 21:06)

Bei Derivaten unterscheidet der Fiskus zwischen Termingeschäften (z.B. Futures) und Optionen. Mit der Begründung, dass es sich bei
Futures um Spekulationen handelt, fallen diese generell unter die Spekulationssteuer und müssen demnach mit dem Einkommen-
steuertarif versteuert werden.



Diese Begründung halte ich für falsch (unsachlich). Ob man mit Futures, Aktien oder Pfirsichkernen spekuliert, ist dem Fiskus grundsätzlich egal. Auch interessiert ihn nicht, ob man das aus Spielsucht, Berechnung oder zur Absicherung der Heizrechnung macht. Relevant ist nur der Erfolg.

Der Grund, warum es bei Futures keine 1-Jahresfrist gibt, liegt mE einzig darin, daß Gewinne und Verluste täglich abgerechnet und ausgezahlt bzw. eingezahlt werden. Das wirkt steuerlich so, wie wenn die Position täglich neu eröffnet und wieder geschlossen würde; daher wird sie nie ein Jahr alt.

Bei Optionen wird erst am Ende abgerechnet; deshalb bin auch ich der Ansicht, daß Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind.

  

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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
ufo 12(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 26.4.10 22:53)

ich habe bei einem Steuerberater selbst ein Buch in der Hand gehabt, in dem ausgeführt wird, dass der Fiskus bei Termingeschäften generell von einer Spekulation ausgeht und somit auch nach einem Jahr Einkommensteuer zu bezahlen ist. Natürlich ist das Unsinn, da dies ja auch ein reines Absicherungsinstrument darstellen kann.

  

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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
MJS(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 13.9.17 14:19)

Eine Ausnahme gibt es laut EStG <§ 27a. (2) Abs. 7>, das wäre wenn der Broker automatisch die KeST beim Futurehandel abzieht - meines Wissens gibt es aber keinen Futures-Broker, der das macht, oder kennt jemand einen?

Ich würde gern in den Futuresmarkt reinschnuppern, aber auf doppelte Steuerbelastung hab ich wenig Lust.

  

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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
Rang: Warren Buffett(3546) ProfilBuddyIgnorieren (am 13.9.17 15:20)


>Ich würde gern in den Futuresmarkt reinschnuppern,

Warum wenn ich neugierig sein darf? Ich denke man muß der Typ dafür sein. Ich bin es nicht, wie mir ein Versuch vor einigen Jahren gezeigt hat.

  

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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
MJS(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 13.9.17 16:16)

>
>>Ich würde gern in den Futuresmarkt reinschnuppern,
>
>Warum wenn ich neugierig sein darf? Ich denke man muß der Typ
>dafür sein. Ich bin es nicht, wie mir ein Versuch vor einigen
>Jahren gezeigt hat.

Ich hab bereits etwas Erfahrung im kurzfristigen Indexhandel und glaub, mittlerweile auch ein gewisses Gespür für den Markt entwickelt zu haben (vlt. täusche ich mich da auch). Auch makroökonomisch seh ich mittlerweile die Zusammenhänge besser als früher. Mit einer vernünftigen Tradingplattform könnte ich mir vorstellen, dass ich profitabel bin.
Ich würde natürlich zunächst einige Wochen simulieren, bevor ich mit Minifutures loslege. Als Instrument jedenfalls sympathischer als CFDs und Indexzertifkate. Als Anbieter hab ich TradeStation in der engeren Wahl, v.a. wegen der Tradingplattform und dem Gebührenmodell.
Gscheiterweise hab ich mich erst jetzt informiert, wie das steuerlich ausschaut, das schreckt mich jetzt natürlich schon etwas ab. Hätte angenommen, dass überall mit KeST drübergefahren wird.

Das Schwierigste wird wohl für mich sein, Gewinne laufen zu lassen aber mit Teilgewinnen kann man da die Psyche vl. etwas austricksen, ähnlich wie bei Aktien.

  

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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
Rang: Warren Buffett(3546) ProfilBuddyIgnorieren (am 13.9.17 16:41)


>Das Schwierigste wird wohl für mich sein, Gewinne laufen zu
>lassen aber mit Teilgewinnen kann man da die Psyche vl.
>etwas austricksen, ähnlich wie bei Aktien.

Ich bin einfach nicht der Typ für kurzfristigen Handel. Vor allem weil mir da im Gensatz zu Aktien die persönliche Referenz fehlt was der faire Preis sein könnte. Und die Statistik spricht gegen einen.

  

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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
MJS(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 13.9.17 16:58)

>Ich bin einfach nicht der Typ für kurzfristigen Handel. Vor
>allem weil mir da im Gensatz zu Aktien die persönliche
>Referenz fehlt was der faire Preis sein könnte. Und die
>Statistik spricht gegen einen.
>

Die Statistik spricht sogar massiv gegen einen, aber ich würde mich ärgern, wenn ich es nicht probiert hätte. Sollte sich nach einigen Wochen Simulation zeigen, dass ich nicht der Typ dafür bin, hat mich das Ganze 35$ und Zeit gekostet, das ist es mir wert.

  

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RE: Besteuerung von Optionen, Futures und Stillhalterprämien
Rang: Warren Buffett(3546) ProfilBuddyIgnorieren (am 13.9.17 17:49)

>>Ich bin einfach nicht der Typ für kurzfristigen Handel.
>Vor
>>allem weil mir da im Gensatz zu Aktien die persönliche
>>Referenz fehlt was der faire Preis sein könnte. Und die
>>Statistik spricht gegen einen.
>>
>
>Die Statistik spricht sogar massiv gegen einen, aber ich würde mich ärgern, wenn ich es nicht probiert hätte. Sollte sich nach einigen Wochen Simulation zeigen, dass ich nicht der Typ dafür bin, hat mich das Ganze 35$ und Zeit gekostet, das ist es mir wert.

Mich hat es damals etwa 100 USD und einige Abende gekostet... Aber wieviele Leute können schon von sich sagen Futures gehandelt zu haben

P.S.: Tradestation ist ja auch sehr mächtig was die Möglichkeiten betrifft automatische Handelssysteme zu programmieren und handeln zu lassen.

  

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