Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpflichtig?? | aktie.at Forum
Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpflichtig??
OldSmitty01(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 11.4.24 09:17)

Hallo zusammen,

ich habe mich bereits vielfach in das Thema mit den Steuern auf Börsengewinne eingelesen. Aber für diesen Fall konnte ich bisher keine eindeutige Information finden:

1.) Ich habe ein Konto bei einem in Deutschland ansässigen Broker. Wenn ich von meinem österreichischen Girokonto erstmal 10.000 € dorthin überweise, dann habe ich nach meinem Verständnis ja erstmal 10.000 € Verlust (Ausgaben). Oder liege ich hier schon mal falsch?

2.) So lange die 10.000 € nur beim Broker als liquide Mittel liegen, bekomme ich vom Broker Zinsen. Muss ich dafür theoretisch bereits eine KESt in Ö zahlen?

3.) Angenommen ich vergrößere die 10.000 € durch das Trading auf 11.000 €. So lange sie in Aktien (CFDs, ETFs ... ) investiert sind, gilt das meines Wissens noch nicht als (zu versteuernder) Gewinn. Aber was ist wenn ich die Assets über den Broker verkaufe? So lange das Geld am Broker Konto liegt, kann ich damit nichts anfangen. Muss ich dann trotzdem die 1000 € Gewinn bereits versteuern? Ich hab ja vor das Trading weiter zu betreiben. Gesetzt den Fall ich investiere die 11.000 € wieder und verliere danach 2000 €. Dann hätte ich von meinem Ausgangsbetrag in Wirklichkeit 1000 € verloren.

4.) Sollte ich tatsächlich solche Gewinne beim Broker machen, dass ich mir sagen wir 1000 € zurück auf das Girokonto überweise, dann stehen ja dem trotzdem noch immer 9000 € der ursprünglichen Ausgaben gegenüber.

Also von der Logik her sehe ich hier den Begriff des "Gewinns" oder "Einkommens" erst dann, wenn es auf meinem Girokonto ist. Und dann würde ich diesen erstmal mit der ursprünglichen Überweisung (Ausgabe) gegenrechnen,. Somit wäre ein Gewinn erst dann gegeben, wenn es die Ausgaben der 10.000 € am Girokonto übersteigt.

Ich hoffe es kann mir jemand folgen, und mir sagen ob ich das richtig sehe.


  

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Antworten zu diesem Thema
Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpflichti..., OldSmitty01(0), 11.4.24 09:17
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpfli...
11.4.24 22:07
1
      RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpfli...
12.4.24 08:26
2
           RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpfli...
12.4.24 15:54
3
           RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpfli...
12.4.24 16:40
4
           RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpfli...
12.4.24 21:45
5

RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpflichtig??
Rang: Vecernicek(618) ProfilBuddyIgnorieren (am 11.4.24 22:03)

Ich kann Dir folgen und hätte Dir am liebsten ein halbes Smiley vergeben für die Aussage, dass das Geld ausgegeben ist, sobald es beim deutschen Broker liegt

Mein erster Tipp: Schau zuerst einmal, dass Du einen Broker findest, wo das Geld nicht nach der Überweisung schon weg ist!

Normalerweise ist es nämlich immer noch Dein Geld und noch kein Verlust,
wenn es auf dem Konto Deines Brokers liegt.
Abschreiben darfst es erst, sobald er erklärt, es Dir nicht mehr zurückgeben zu wollen.

Alles was auf DEINEN Konten liegt, ist Dein Geld und noch kein Verlust,
solang es noch sicher dort liegt.

Du zahlst die Kest in Österreich für realisierte Gewinne.
Für Gewinne in Deutschland kannst auch in Österreich die freiwillige Kest erklären und zahlen.

Ich mach es kurz: Aktiendividenden, Anleihezinsen u.ä. unterliegen der WP-Kest von 27,5%, Sparbuchzinsen der Normalkest von 25%.

Innerhalb der WP-Kest kannst innerhalb eines Jahres (auch international) REALISIERTE Gewinne mit REALISIERTEN Verlusten (ausgenommen Altbestand bis Erwerb glaub ich 2012) ausgleichen, Dir die zuviel bezahlte Kest sogar beim Finanzamt zurückholen.

wenn Du in Ö Verluste in Höhe Deiner Gewinne in D gemacht hast,
hast eh einen Gewinn von 0, d.h. brauchst Dich um keine Kestnachzahlung kümmern.

Umgekehrt musst Du in Deinem Interesse zum Finanzamt gehen, wenn Du deutsche Verluste mit kestbesteuerten Ö-Gewinnen gegenverrechnest,
damit die Kest nicht futsch ist, die steht dem Staat ja nicht zu,
weil bei dir gar keine steuer rauskommen würde.

Vorsicht: Gilt nur im gleichen Jahr, normalerweise (sonderregelung gab es bei Corona, mit Verlustrücktrag und so, hab ich nicht näher verfolgt) managed man daher in den letzten 6 Wochen vor Jahresende (ganz legal) die Verkäufe dahingehend, dass nicht große Verluste ungenutzt angefallen sind, und dass bei großen Gewinnen eventuell die eine oder andere Depotleiche aus dem Depot fliegt, die sich nach menschlichem Ermessen eh nie mehr erholen wird. Vielleicht ein guter Zeitpunkt, Deine Steinhoff oder Fisker oder eventuell sogar schon lange tote Sanochemia steuerwirksam zu entsorgen. Bei Curevac bin ich mir nicht sicher, vielleicht habens noch irgendwo einen Durchbruch und sind plötzlich das Zehnfache wert, und sei es nur ein gerichtlicher Erfolg bei Patentstreitigkeiten mit Biontech.

und vor allem: gilt nur für Menschen, die im jeweiligen Jahr in Ö unbeschränkt steuerpflichtig waren.

wenn Du z.b. in D steuerlich ansässig bist, gelten für Dich ganz andere Regeln als hier, auch wenn Du genauso die beiden genannten Konten in D und Ö hast wie ein Steuerösterreicher.

CFDs, Optis und ETFs sind in dieser Aussage nicht enthalten, sowas hab ich nicht und kann daher nicht beurteilen, ob die nicht teils nach Tarif zu versteuern sind, also nicht nach den ausgleichsfähigen lediglich 27,5%. Dazu möge bitte eine berufenere Stimme was sagen.

  

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RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpflichtig??
OldSmitty01(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 12.4.24 08:26)

Danke für deine Antwort!
Wie ich schon sagte, wusste ich grundsätzlich um die Gesetzeslage schon bescheid.

Klar, das habe ich nicht richtig formuliert. Natürlich ist das Geld nicht weg, wenn es am Brokerkonto ist. Ich meinte damit, dass ich damit im realen Leben nichts machen kann. Ich kann damit weder an der Supermarktkasse bezahlen, noch kann ich es von dort einem Autohändler überweisen oder sonst was.

Ich versuche es nochmal zu präzisieren:
Der Einfachheit investiere ich die fiktiven 10.000 € nur in eine einzige Aktie. Diese steigt in einem Jahr um 10% und ich verkaufe alles wieder um 11.000 €. Die 11.000 € liegen immer noch am Brokerkonto und ich kann immer noch nicht damit einkaufen gehen.
Muss ich dafür am Ende des Jahres schon die 27,5% zahlen, obwohl ich davon gar nichts habe?
Umgekehrt kann ich ja die 11.000 € im nächsten Jahr jederzeit wieder investieren, aber danach z.B. einen Verlust von 2.000 € machen. Dann hätte ich am Ende des zweiten Jahres vom Ausgangswert 1.000 € Verlust gemacht, musste aber für die 1.000 € Gewinn (von denen ich nie etwas hatte) 275 € WP KESt zahlen.
Das kann ja wohl nicht die Idee der Steuergesetzgebung sein!

  

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RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpflichtig??
Rang: Alptraum(117) ProfilBuddyIgnorieren (am 12.4.24 15:54)

>Danke für deine Antwort!
>Wie ich schon sagte, wusste ich grundsätzlich um die
>Gesetzeslage schon bescheid.
>
>Klar, das habe ich nicht richtig formuliert. Natürlich ist das
>Geld nicht weg, wenn es am Brokerkonto ist. Ich meinte damit,
>dass ich damit im realen Leben nichts machen kann. Ich kann
>damit weder an der Supermarktkasse bezahlen, noch kann ich es
>von dort einem Autohändler überweisen oder sonst was.
>
>Ich versuche es nochmal zu präzisieren:
>Der Einfachheit investiere ich die fiktiven 10.000 € nur in
>eine einzige Aktie. Diese steigt in einem Jahr um 10% und ich
>verkaufe alles wieder um 11.000 €. Die 11.000 € liegen immer
>noch am Brokerkonto und ich kann immer noch nicht damit
>einkaufen gehen.
>Muss ich dafür am Ende des Jahres schon die 27,5% zahlen,
>obwohl ich davon gar nichts habe?
>Umgekehrt kann ich ja die 11.000 € im nächsten Jahr jederzeit
>wieder investieren, aber danach z.B. einen Verlust von 2.000 €
>machen. Dann hätte ich am Ende des zweiten Jahres vom
>Ausgangswert 1.000 € Verlust gemacht, musste aber für die
>1.000 € Gewinn (von denen ich nie etwas hatte) 275 € WP KESt
>zahlen.
>Das kann ja wohl nicht die Idee der Steuergesetzgebung sein!
>

Selbstverständlich ist das die Idee der Steuergesetzgebung im Bereich KESt 1+2 für Private.

Um Deine Gedankengänge als in Österreich ansässige und hier vollumfänglich steuerpflichtige Privatperson steuerlich zu realisieren, musst Du eine Kapitalgesellschaft gründen, in die Du die 10.000 einbringst, dann sind sie Dir entzogen und Vorgänge damit damit nicht mehr bei Dir steuerbar. Sonst ist das immer Dein Vermögen, DU bist ja Privatperson.

  

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RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpflichtig??
Rang: Warren Buffett(3546) ProfilBuddyIgnorieren (am 12.4.24 16:40)

>Umgekehrt kann ich ja die 11.000 € im nächsten Jahr jederzeit
>wieder investieren, aber danach z.B. einen Verlust von 2.000 €
>machen. Dann hätte ich am Ende des zweiten Jahres vom
>Ausgangswert 1.000 € Verlust gemacht, musste aber für die
>1.000 € Gewinn (von denen ich nie etwas hatte) 275 € WP KESt
>zahlen.
>Das kann ja wohl nicht die Idee der Steuergesetzgebung sein!


Ist aber leider so. Kein Verlustvortrag ins nächste Jahr.

Ich glaube das war bei Karl-Heinz Grasser so. Der mußte Steuern für mehrere Jahre nachzahlen obwohl er unterm Strich Verlust gemacht hatte.

  

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RE: Wann ist ein Gewinn ein Gewinn und damit Steuerpflichtig??
Rang: Vecernicek(618) ProfilBuddyIgnorieren (am 12.4.24 21:45)

Ja, ich erinnere mich. Soweit hatte ich echt Verständnis dafür,
dass sich Grasser von der Finanz unfair behandelt sah.
Geht uns ja allen so, ich erkläre mich also mit Grasser solidarisch.
Und mit Uli Hoeneß sowieso. Ich bleibe dabei: er hat nichts gestohlen,
er hat niemandem geschadet, er war immer ein guter Mensch!
So wie die meisten von uns.

  

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