Fonds für staatliche Förderung bald weg aus Wien ? | aktie.at Forum
Fonds für staatliche Förderung bald weg aus Wien ?
hubi33(2) ProfilBuddyIgnorieren (am 05.12.12 22:01)

Was ich mich frage?

Aufgrund des Crash`s gibt es jetzt sicher Börsenplätze im EU/EWR Raum die jetzt ebenfalls die geforderte 30% Kapitalisierung zum BIP aufweisen wie Wien oder einige Börsen im Osten.

Das würde bedeuten das einige Milliarden von Wien abfließen können.

www.finanzmarktkrise.de

3. Säule der Altersvorsorge
Die jüngste Form der Zukunftvorsorge soll nicht nur die private Altersvorsorge sondern auch den Österreichischen Kapitalmarkt fördern. Im Unterschied zur bisherigen Prämienbegünstigen Pensionvorsorge müssen 40% des veranlagten Kapitals in Aktien eines EWR-Landes, das eine Börsenkapitalisierung hat, die 30% des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt, veranlagt werden. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 (BGBl. I Nr. 24/2007) wurde der Prozentsatz von 30% auf 40% angehoben. Diese Bestimmung führt insbesondere zu Veranlagungen an der Wiener Börse aber auch zu Veranlagungen an den Börsen der neuen Mitgliedstaaten.

Angeboten wird die Zukunftsvorsorge derzeit im Wege von Rentenversicherungen und Pensionsinvestmentfonds.

Zur Absicherung der geleisteten Beiträge ist im Falle der Verrentung eine Kapitalgarantie verpflichtend vorgesehen, die neben den geleisteten Beiträgen auch die staatlichen Prämien umfasst. Im Falle der Verrentung ist für die prämienbegünstigten Beiträge, sowohl für die Veranlagungsphase als auch für die Zeit der Rentenauszahlung, Steuerfreiheit vorgesehen. Nach bereits 10 Jahren ist auch eine Ausstiegsmöglichkeit - unter bestimmten steuerlichen Rahmenbedingungen - möglich. Ein Wechsel von der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge zur Zukunftsvorsorge ist zulässig.

Die gesetzliche Umsetzung des Vorsorgemodells erfolgte in den §§ 108g bis 108i des Einkommensteuergesetzes (BGBl. I Nr. 155/2002). Die Novellierung mit der unter anderem der vorgeschriebene Aktienanteil auf 40 % gesenkt wird, wurde mit BGBl. I Nr. 10/2003 verlautbart.

  

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