horst117
Q2 2010
(pro-forma-konsolidiert)
* Brutto-Gaming-Erträge bei 127,2 Mio. EUR bzw. bei 113,8 Mio. EUR
exkl. Gioco Digitale (Q2 2009: 95,1 Mio. EUR)
* Sportwetten-Marge 7,2 % (Q2 2009: 5,9 %)
* Netto-Gaming-Erträge bei 100,4 Mio. EUR bzw. bei 93,1 Mio. EUR exkl. Gioco Digitale (Q2 2009:
77,8 Mio. EUR)
* Rekordzahl an aktiven Kunden: 1.381.000 aktive sowie 360.000 neue aktive
Echtgeld-Kunden (plus 30,7 % bzw. plus 43,5 %)
* EBITDA (bereinigt*) bei 11,0 Mio. EUR (Q2
2009: 15,1 Mio. EUR bzw. 9,7 Mio. EUR exkl. Effekten aus DFL-Markenrechten)
* Ergebnis nach
Steuern bei -2,8 Mio. EUR (Q2 2009: 0,1 Mio. EUR)
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mongocliquee
Die Diskussion um die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags ist in vollem
Gange, und die staatlichen Monopolisten sehen ihre Felle davonschwimmen. Aus Niedersachsen und
Schleswig-Holstein gibt es eindeutige politische Signale, das weder wirtschaftlich sinnvolle noch
praktikable staatliche Glücksspielmonopol abzuschaffen, und auch "Kaiser" Franz Beckenbauer, der mit
Sorge um die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Sports den dauerhaften Abfluss von Geldmitteln per
Internet ins EU-Ausland beobachtet, hat sich längst für die Abschaffung des Monopols ausgesprochen, das
in Deutschland eine ebenso lange wie unsinnige Tradition aufweist wie das Zündholz- oder
Branntweinmonopol.
Doch das Imperium, sprich die Länder, deren Toto-Lotto-Chefs gerne mit den
Spendiersäcken durch die sozialen Einrichtungen ziehen und sich feiern lassen wie im Dezember der
Nikolaus, schlägt zurück: Krampfhaft versuchen sie, am "Glücksspielmonopol", das zu Unrecht so heißt,
weil es nicht alle Glücksspiele, schon gar nicht die an Spielautomaten, sondern nur die von Toto-Lotto
angebotenen betrifft und auch insoweit nur auf die Veranstaltung, nicht auf den Vertrieb erstreckt,
festzuhalten – sogar um den Preis der Fälschung von Dokumenten.
Der Karlsruher Rechtsanwalt
Dieter Pawlik hat nachgewiesen, dass die Länder wesentliche Aussagen eines Gutachtens, das sie zur
"Vergleichenden Analyse des Glücksspielwesens" beim Schweizer Institut für Rechtsvergleichung in
Auftrag gegeben haben, zu ihren Gunsten umgeschrieben haben.
Pikant: Das Gutachten sollte in
der Diskussion um das Glücksspielmonopol eigentlich eine objektive Grundlage liefern. Doch die Fakten
gefielen den zuständigen Beamten einiger Länder offensichtlich nicht. Als im April 2009 die
Originalfassung vorlag, beanstandete der Lenkungsausschuss der Bundesländer "inhaltliche und sprachliche
Mängel". Frei nach dem Motto "Wir bezahlen das Gutachten, dann hat auch drin zu stehen, was wir wollen",
machte sich der Lenkungsausschuss an eine neue, zensierte Fassung – und nur diese gab er an die
einzelnen Bundesländer weiter. Die Originalfassung liegt deshalb in den meisten Bundesländern selbst
den zuständigen Beamten bis heute nicht vor. Nachfragen von Gerichten oder aus dem politischen Raum
werden mit einer einheitlichen Sprachregelung beantwortet, deren Wahrheitsgehalt die zuständigen
Landesbeamten gar nicht überprüfen können, weil sie den Text schlicht nicht kennen, auf den sich die
Aussagen der Sprachregelung beziehen.
Die Manipulationstäter sind auch bereits identifiziert.
Es überrascht nicht, dass möglicherweise auch die Grenzen strafbaren Handelns überschritten worden
sind. Anzeigen an die Zuständigen Ermittlungsbehörden und Kammern werden derzeit gefertigt.
Rechtsanwalt Pawlik hat sich jetzt entschlossen, die Gutachtensfälschung öffentlich zu machen. Denn
nachdem sie bei einer Anhörung im Mainzer Landtag bekannt wurde, wird jetzt so getan, als sei nichts
gewesen, obwohl die "Welt" schon am 09. Juni von einem "frisierten Gutachten" sprach, das den
Steuerzahler 200.000 Euro kostete.
"Die Fälschungen sind eklatant und skandalös", sagt
Rechtsanwalt Dieter Pawlik. "Würde ein Privatmann in einem Gerichtsverfahren ein Gutachten derart
manipulieren, hätte er bald Post von der Staatsanwaltschaft."
Ein paar Beispiele: Während es
im ursprünglichen Gutachten heißt, das Wettwesen sei "weniger dem Problemspiel ausgesetzt", hat es in
der neuen Fassung plötzlich ein "hohes Gefährdungspotential". In der Ausgangsfassung wird ein "kleiner,
konsequent regulierter Glücksspielmarkt" empfohlen, in der Neufassung soll dieser plötzlich "im Rahmen
eines staatlichen Monopols" bestehen. Auch zu den Glücksspielmärkten im EU-Ausland wurden
offensichtlich bewusste Fehlinformationen aufgenommen, wie z.B. der Hinweis, in Italien gebe es
wirkungsvolle Internetsperren für Glücksspielanbieter, obwohl jeder sportbegeisterte Italiener weiß,
dass das nicht stimmt. Den Zensoren kann man bei alledem eine gewisse Gründlichkeit nicht absprechen:
Sie strichen sogar den Hinweis in der Ursprungsfassung des Gutachtens, dass die von den staatlichen
Anbietern hoch gepriesenen Maßnahmen des Spielerschutzes nur einen "Vorwand für Protektionismus und
Monopolerhaltung" darstellten.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dieter Pawlik offenbart die
Gutachtenmanipulation einen noch viel alarmierenderen Befund: "Was wir hier sehen, ist nicht weniger als
die Entmündigung der Politik durch eine kleine Gruppe Eingeweihter im Dienste Interessierter." Einfach
zur Tagesordnung übergehen, will Rechtsanwalt Pawlik, Vizepräsident des Verbandes Europäischer
Wettunternehmer, deshalb nicht: "Das muß an die Öffentlichkeit gebracht werden. Die wird belogen und
betrogen. Seit Jahren versuchen wir klarzumachen, dass die meisten Wettanbieter solide, seriöse
Unternehmen sind, die bereit sind, Steuern zu zahlen wie jeder andere und sich ihrer sozialen
Verantwortung bewusst sind. Während diese mit einer Art emotionaler Treibjagd verleumdet werden, sitzen
die wahren Täter ganz woanders- in den Amtsstuben. Dem muss jetzt ein Ende gemacht werden. "
Das Originalgutachten sowie eine Synopse beider Gutachten sind unter www.vewu.de einsehbar.
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mongocliquee
Highlights
* Merger mit PartyGaming verläuft planmäßig – Simon
Duffy wird Aufsichtsratsvorsitzender der neuen Gesellschaft
* Aktueller Geschäftsverlauf spiegelt
saisonale Stärke wider - Sportwetten-Marge derzeit allerdings geringer als im Q3 2010
Q3 2010
(pro-forma konsolidiert)
* Brutto-Gaming-Erträge: plus 21,9 % bei 123,1 Mio. EUR (Q3 2009:
101,0 Mio. EUR) – Wachstum in allen Produktbereichen ausgenommen Casino
*
Sportwetten-Brutto-Gaming-Ertrag: plus 22,5 % bei 64,6 Mio. EUR (Q3 2009: 52,7 Mio. EUR) durch breiteres
Angebot verbunden mit Umsatzzuwächsen und Anstieg der Sportwetten-Marge auf 7,9 % (Q3 2009: 7,1 %)
* Poker-Brutto-Gaming-Ertrag: plus 43,5 % bei 33,2 Mio. EUR aufgrund der Akquisition von Gioco Digitale
sowie erfolgreichen Marktstart in Frankreich (Q3 2009: 23,1 Mio. EUR) – Betfair neuer Partner im
Ongame-Netzwerk
* Casino-Brutto-Gaming-Ertrag: minus 9,8 % bei 16,3 Mio. EUR durch Einstellung des
Casino-Angebots in Frankreich und Italien (Q3 2009: 18,1 Mio. EUR)
* Brutto-Gaming-Ertrag Games:
plus 28,4 % bei 9,0 Mio. EUR aufgrund erfolgreicher Produkterweiterungen, insbesondere Bingo in Italien
(Q3 2009: 7,0 Mio. EUR)
* 1,2 Mio. aktive Kunden sowie 299.000 neue aktive Echtgeldkunden (Q3 2009
1,1 Mio. aktive und 258.000 neue aktive Echtgeldkunden)
Erste neun Monate 2010 (pro-forma
konsolidiert)
* Brutto-Gaming-Erträge: plus 22,2 % bei 383,5 Mio. EUR (Q1-Q3 2009: 313,7 Mio.
EUR)
* Sportwetten-Brutto-Gaming-Ertrag: plus 21,6 % bei 194,2 Mio. EUR (Q1-Q3 2009: 159,7 Mio.
EUR); Sportwetten-Marge bei 7,5 %
* Poker-Brutto-Gaming-Ertrag: plus 28,0 % bei 103,9 Mio. EUR
(Q1-Q3 2009: 81,1 Mio. EUR)
* Casino-Brutto-Gaming-Ertrag: plus 3,3 % bei 55,3 Mio. EUR (Q1-Q3 2009:
53,5 Mio. EUR)
* Games-Brutto-Gaming-Ertrag: plus 55,6 % bei 30,2 Mio. EUR (Q1-Q3 2009: 19,4 Mio.
EUR)
* 2,3 Mio. aktive Kunden sowie 978.000 Mio. neue aktive Echtgeldkunden (Q1-Q3 2009: 1,9 Mio.
aktive und 804.000 neue aktive Echtgeldkunden)
Der Bericht der vorläufigen Zahlen des dritten
Quartals 2010 sowie die Details der Bestellung von Simon Duffy als Aufsichtsratsvorsitzenden der neuen
Gesellschaft ist auf der bwin Investor Relations Website unter www.bwin.org als pdf-Version abrufbar.
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thunderroad
Wäre ich Androsch, würde ich rausgehen.
Hat nichts mehr zu reden. Ist enttäuscht über den Merger. Hat sich durch eine Übernahme einen
Kurssprung erhofft. Legt seine Eier in ein anderes Nest.
Wäre ich ein österreichischer
Mitarbeiter ohne langfristige Jobaussichten bei BWIN würde ich rausgehen. Emotionale Bindung ist weg.
Sonst wie Androsch.
Wäre ich ein Fondsmanager mit Schwerpunkt ATX muss ich schon längst
draußen sein.
Wäre ich RH hätten sie mir die Aktien schon längst zwangsverkauft.
Langfristig sind keine Wunder mehr zu erwarten. Das KGV wird sich auf ein vernünftiges Maß
einpendeln. BWIN wird schlicht berechenbar.
Und wer will schon Aktien in Pence im Depot haben
Brrr..
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keram
Zuerst wurde die Regulierung
als grosse Fantasie für Online Gaming Aktien dargestellt. Jetzt werden etliche Analysten vorsichtiger,
weil regulierte Märkte auch mit höheren Kosten verbunden sind
Das Sentiment für die bwin-Aktie
hat sich in den vergangenen Tagen deutlich verschlechtert: Insgesamt drei Downgrades auf Underperform
(von Exane BNP am Montag, Davy am Dienstag und Barclays Capital am Mittwoch) schicken die Online Gaming
Aktie auf den tiefsten Stand seit mehr als einem Jahr. Intraday hält sich der Titel am Mittwoch
teilweise nur knapp über der Marke von 30 Euro. War Cheuvreux-Analyst Alfred Reisenberger im April noch
allein auf weiter Flur, als er die bwin-Aktie auf Underperform stutzte, haben mittlerweile bereits vier
Häuser ein Sell- bzw. Underweight-Rating ausgegeben vs. sieben Kaufempfehlungen.
Was ist
passiert?
Die Regulierung einzelner Märkte wird von etlichen Analysten plötzlich
skeptischer beäugt. Zum einen, weil eben oft nicht alle Bereiche für Online Gaming Anbieter geöffnet
werden, zum anderen, weil damit höhere Kosten (Marketing. Lobbying) und auch Steuern verbunden sind. Als
Konsequenz kommt auch Druck auf die Ergebnisschätzungen für bwin und PartyGaming.
Diese
Entwicklungen kommen im Prinzip zwar nicht überraschend, die Regulierung wird aber von etlichen
Analysten zumindest auf kurze Sicht nicht länger als Chance begriffen.
"Während wir die
Regulierung der europäischen Online Gaming Märkte für die grossen Anbieter langfristig nach wie vor
positiv sehen, erweist sich der Übergang in den regulierten Bereich als ziemlich holprig für jene
Anbieter, die bereits in den entsprechenden Ländern vertreten sind", meint etwa David Jennings von Davy.
Ed Birkin von Barclays Capital betrachtet das regulatorische Risiko für bwin und PartyGaming
nun ebenfalls skeptischer: "Im vergangenen Jahr gab es zwar kein Einzel-Ereignis, das unsere Sicht der
Regulierung verändert hat, aber eine Summe leicht negativer Events lässt sie nun doch in etwas anderem
Licht erscheinen." Sprich, es kommt auf die Art der Marktregulierung an. Diese kann, wie in Italien, eher
günstig für die Anbieter ausfallen, auch wenn es zu Verzögerungen kommt. Oder sie kann, wie in
Frankreich (kein Casino-Angebot, hohe Steuern auf Sportwetten), zumindest anfangs stark auf den Gewinnen
lasten.
Und das französische Modell dürfte Schule machen, das befürchten die Analysten
zumindest. "Frankreich hat einen signifikant negativen Effekt auf die Gewinne. Jede weitere Regulierung
dürfte zwar grundsätzlich positiv für die Anbieter sein, aber der Umstand, dass die Regierung die
Marktöffnung als Erfolg verkauft, sollte zu denken geben", so Birkin. Das französische Rahmenwerk
limitiere das Marktwachstum und steigere die Steuereinnahmen. Die Gefahr ist also hoch, dass andere
Staaten damit liebäugeln.
bwin und PartyGaming hätten zwar den richtigen Ansatz gewählt
und sind schnell am französischen Markt gestartet, was ihnen mittelfristig Vorteile gegenüber anderen
Anbietern bringt. "Aber das bedeutet nicht zwingend, dass die beiden auch mit Blick auf die absoluten
Gewinne die Nase vorne haben werden", so Birkin.
Sowohl Jennings als auch Birkin befürchten,
dass das in argen Budgetnöten befindliche Griechenland bei der Regulierung das französische Modell
wählen wird. Das spielt insofern eine Rolle, als Griechenland für das kombinierte Unternehmen
bwin/PartyGaming 2009 der drittgrösste Markt war (mit einem kombinierten Umsatzanteil von 7% grösser
als Frankreich). "Angesichts der Gewinnrückgänge, die mit der Öffnung in Frankreich verbunden waren,
sehen wir eine signifikante Downside, wenn Griechenland einen ähnlichen Weg einschlägt", so Birkin.
Future of Gaming
Und da ist von Deutschland (25% der kombinierten Umsätze vor Synergien)
noch gar nicht die Rede. Das Problem: Nach dem jüngsten EuGH-Urteil, wonach die deutsche Gesetzgebung
EU-Recht entgegenläuft, spricht zwar jeder von der Regulierung, aber keiner weiss noch, wie die "Future
of Gaming" aussehen wird. In der Vorwoche trafen sich die Chefs aller 16 deutschen Bundesstaaten und
einigten sich auf die Ausarbeitung von zwei Vorschlägen bis zum nächsten Treffen am 15. Dezember.
"Unser Basis-Szenario ist, dass Deutschland Sportwetten und Poker beginnend mit Jänner 2012 und
ähnlich wie in Frankreich reguliert", so Birkin. Für genaue Zahlen sei es zwar noch zu früh. Wenn es
aber so kommt, könnte dies 2012 den Grossteil der Fusionssynergien kosten. "Die nächsten 18 Monate
werden entscheidungsrelevant. Je mehr Märkte zu einem ‘Regulierungs- und Besteuerungs-Modell'
wechseln, um so wichtiger wird es für die Anleger, dass die Online Gaming Anbieter mehr Infos zur
geografischen Aufsplittung der Gewinne veröffentlichen", meint Jennings.
Und was ist mit dem
Hoffnungsmarkt USA?
Hier gilt nach wie vor am wahrscheinlichsten, dass Online-Poker von Staat zu
Staat reguliert wird. Aber das ist ein langfristiger Prozess. "Die Anleger sollten sich eher mit den
Effekten der europäischen Regulierung beschäftigen, denn mit einer potenziellen Upside durch eine
US-Regelung", meint Birkin. Eine Gefahr für den Merger sieht er übrigens nicht. (bs)
BE
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mongocliquee
Die staatlichen
Lotteriegesellschaften haben erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht
urteilte, dass das Wettmonopol nur unter strengen Bedingungen weiterbestehen kann.
Nach dem
Europäischen Gerichtshof beschäftigte sich nun auch das Bundesverwaltungsgericht mit dem staatliche
Sportwettenmonopol in Deutschland. Ähnlich wie der EuGH urteilten am Mittwochabend die Richter in
Leipzip, dass das Monopol – auch in anderen Arten des Glücksspiels – nur aufrecht erhalten werden
darf, wenn es ausschließlich die Bekämpfung von Spielsucht zum Ziel hat (Az. BVerwG 8 C 13.09, 14.09,
15.09). Sonst sei das Monopol nach europarechtlichen Maßstäben nicht zu halten.
Der
Online-Sportwettenanbieter bwin erklärte daraufhin, das Urteil mache eine „kontrollierte
Marktöffnung“ mit „einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer unter staatlicher
Kontrolle“ erforderlich. Der Glücksspielstaatsvertrag habe gezeigt, dass Sportwettenmonopole und
Online-Verbote nicht funktionierten. Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt entstanden.
„Dieser Kontrollverlust des Staates ist nur mit klar definierten Regeln für alle Marktteilnehmer
wieder in den Griff zu bekommen“, sagte bwin-Direktor Jörg Wacker.
Lotto-Präsident weist
auf Suchtgefahren hin
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, Erwin Horak,
entgegnete: „Das Bundesverwaltungsgericht hat heute nochmals ausdrücklich auf die Suchtgefahren bei
Sportwetten hingewiesen. Deshalb muss jede zukünftige Regelung mit einem Ordnungsrahmen sicherstellen,
dass diese vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesverfassungsgericht betonten Suchtgefahren
eingedämmt werden.“ Er sei sicher, „dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bei seiner
Überprüfung des Staatsvertrags die Suchtgefahren bei Sportwetten besonders hervorheben und zugleich
einen angemessenen Ordnungsrahmen für die Spielautomaten verlangen wird“.
Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof muss jetzt erneut prüfen, ob der Glücksspielsektor in Deutschland wirklich
widerspruchsfrei organisiert ist. Das Bundesverwaltungsgericht verwies zwei Klagen von privaten
Wettbüro-Betreibern dorthin zurück. Eine dritte Klage wurde abgewiesen.
EuGH rügte
ebenfalls bisherige Regelung
Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang September festgestellt, dass
die deutsche Regelung über Sportwetten eine Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs und der
Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union ist. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 erreiche
auch nicht das Ziel des Staatsmonopols, die mit dem Spielen verbundene Suchtgefahr zu bekämpfen.
Grundsätzlich bestätigte das Gericht aber, dass ein staatliches Wettmonopol zum Schutz von Verbrauchern
gerechtfertigt sein kann, wenn durch die Begrenzung der Angebote Spielsucht bekämpft wird.
Um
die beliebten und einträglichen Sportwetten wird seit Jahren heftig gestritten. Das
Bundesverfassungsgericht hatte das Glücksspielmonopol schon 2006 nur dann für zulässig erklärt, wenn
es zur Bekämpfung der Spielsucht genutzt wird. Die Bundesländer einigten sich daraufhin 2008 auf einen
Staatsvertrag, der privaten Sportwetten-Anbietern das Geschäft in Deutschland untersagt. Experten
schreiben Sportwetten ein höheres Suchtpotenzial zu als zum Beispiel Lotto. Auch Online-Wetten wurden
verboten, ebenso das Lottospielen im Internet. Die privaten Anbieter, die meist über ausländische
Lizenzen verfügen, laufen Sturm gegen das Monopol. Es diene gar nicht dem Spielerschutz, sondern dazu,
dem Staat Einnahmen aus Lottomitteln zu sichern, kritisieren sie.
hei/dpa/Reuters
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mongocliquee
When the industry gathered in Las Vegas
last month for the Global Gaming Expo, one of the most notable things was the chairing of the opening
session in the iGaming track by Frank Fahrenkopf Jr, the president of the American Gaming Association, an
organisation that has in the past been a visible obstacle to any such developments. This was an
illustration of how far the debate has come.
However, equally notable was the lack of
consensus on what form if, indeed, any, online gaming regulation in the US would take and when it might
arrive. While we are all familiar with the developments in New Jersey and the potential in California and
Florida, on a federal level the industry has continued to send positive thoughts to the legislation
proposed by Barney Frank, which www.GovTrack.US has
indicated has been listed for debate twice in the current lame-duck session.
Rumoured since
September to have been bubbling under, however, was a potential Federal bill to regulate online poker.
The recently re-elected Senator Harry Reid (D-NV) is apparently behind this and owes an element of his
re-election to the Las Vegas casinos. He needs to swiftly pay them back for the assistance they gave and
one of the ways he can do this is to ensure that any federal online poker system is regulated by the
Nevada Gaming Commission as the only supposed body with a capability for performing such a task. The
draft bill doing the rounds does not explicitly refer to the NGC, but reading between the lines, one
might infer this is the intention.
This would give the Nevada casinos a head-start in any
federally operated system and potentially keep out the European competition, at least on the B2C, side,
yet still allowing B2B partnerships as the US make use of the skill-sets honed in Europe since UIGEA.
With a matter of days remaining of this Congress, we do not have long to wait to find out if Reid
succeeds in attaching legislation seeking to regulate online poker to the back of a federal tax bill.
Such a somewhat surprising method of enacting legislation was used in 2006 when UIGEA was attached as a
schedule to a bill governing port security, apparently unbeknown to a number of those who voted through
the headline legislation.
What a federal piece of legislation would mean for the state systems
being promoted in California, New Jersey and Florida remains to be seen, although the draft we have seen
would not allow states to opt-out of the federal system whilst retaining an intrastate system of their
own. There is more than just gaming policy at play here - any opt-out mechanics play into the hands of
the federal/state power debate that has always been at the forefront of US politics.
We shall
wait and see what happens in the coming days, although with increasing reports of opposition to Reid’s
attempts, a rapid end to the prohibition may still be some way off.
egrmagazine.com
Stephen Ketteley, partner, Berwin Leighton Paisner
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steinedg
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http://www.boerse-express.com/cat/pages/893662/fullstory
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Gruß