TODESFALL ! versicherungsfrage | aktie.at Forum
TODESFALL ! versicherungsfrage
Doktor_Kniebeuge(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 20.4.22 15:15)

Hallo !

Leider ist ein Verwandter von mir an schwerer Krnakheit verstorben. Nun stellt sich eine Frage:
Es existiert eine Lebensversicherung. In der Polizze steht das der Überbringer die Versicherungssumme erhält(bei Todesfall). Nun stellt sich für uns die Frage, ob wir(die Verwandten) das Geld holen können, oder ob wir mit der Polizze zum Notar gehen sollen wegen Erbschaftsstuer und Testament.
Wenn wir das Geld holen, müssen wir uns dort Legitimieren? Meldet die Versicherung die Auszahlung an den Notar der die Verlassenschaft abhandelt? Stellt das eine Fall des Betruges dar?

Mir ist das rechtlich nicht ganz klar, weil ich nicht weiss ob die Versicherungssumme dem Verstorbenen gehört, und somit in die Verlassenschaft gehört, oder ob die Vers. ein eigenständiges ding ist und somit dem Inhaber gehört...??

vielen Dank für eure Antworten!
Falls jemand einen ähnlichen Fall erlebt hat, wäre ich natürlich auch für weitere Tipps dankbar !

lg
Doc

  

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Antworten zu diesem Thema

Erbschaftsteuer
zeus_(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 24.7.05 10:19)

Wenn der Verstorbene nicht der Beguenstigte ist, dann ist die Versicherungssumme nicht Teil der Erbschaftsteuer. Wen diePolizze auf Ueberbringer usgestellt ist, dann kann im Prinzip jeder das Geld fordern. Wahrscheinlich muss er/sie sich legitimieren, aber nur um festzuschreiben wem das Geld ausbezahlt wurde und nicht um die Rechtlichkeit der Auszahlung festzustellen.
Ich hab schon erlebt, dass der Erbschaftsverwalter wissen wollte wieviel Geld der Verstorbene in seiner Geldtasche hatte.
Bei meinem BJ Konto zB da hab ich das so veranlasst, dass 3 verschiedene Personen in meinem Todesfall meine Passwoerter zusammensetzen koennen und die koennen dann das Konto weiterfuehren und das Geld nach und nach auf ein vorgegebenens Konto ueberweisen und dem KHG sagen wir gar nicht dass ich gestorben bin.
Zeus

  

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RE: TODESFALL ! versicherungsfrage
Rang: Jaeger_und_Sammler(30) ProfilBuddyIgnorieren (am 24.7.05 14:34)

Zeus hat recht.
Der Überbringer sollte der Begünstigte aus dem eingetretenen Versicherungsfall sein.
Er muß sich legitimieren und bekommt das Geld, außerhalb des Verlassenschaftsverfahrens.

Wenn sein Wohnsitz in Österreich ist, kriegt er das Geld gleich überwiesen, die Versicherung macht die Meldung ans Finanzamt, wegen der Erbschaftssteuervorschreibung, die er einige Monate später erwarten darf.

Wenn sein Wohnsitz nicht in Österreich ist, muß die Versicherung das vor der Auszahlung dem Finanzamt melden, damit die Erbschaftssteuer schon vor Auszahlung berechnet werden kann. Denn wenn der Begünstigte einmal in exotischen Ländern wie Liechtenstein, Schweiz, Italien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Tschechien untergetaucht ist, ist er dem Zugriff des Ö-Fiskus entzogen. (Nur Deutschland zeigt Verständnis für die Erbschaftssteuer des Ö-Fiskus)

Wenn Du den Notar brav von der Versicherung in Kenntnis setzt, darfst wahrscheinlich noch Notargebühr auch für den zugeflossenen Betrag bezahlen.

Wenn einer der Erben der Begünstigte ist, kann die Versicherung für das Erbschaftssteuerverfahren insoferne von Bedeutung sein, als sie in den Pflichtteil eingerechnet werden kann.

Aber meist weiß die Familie nichts davon, wenn der Erblasser z.B. die Exfrau oder die Freundin oder nicht offizielle Kinder finanziell absichern will.

Das ist auch der primäre Zweck der Lebensversicherung.

  

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RE: TODESFALL ! versicherungsfrage
Doktor_Kniebeuge(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 25.7.05 22:11)

Danke für die Infos !

lg
doc

  

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