Kursgewinnsteuer- Rückerstattung | aktie.at Forum
Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
kurze(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 19.2.15 20:33)

Hallo!
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!?
Hab im Jahr 2012 (nach 1.4.!) Aktien gekauft und auch wieder verkauft. Unterm Strich mehr Verlust als Gewinn! Hab somit zuviel Kest bezahlt! Meine Bank meint, da das Depot auf meinen und den Namen meiner Frau lautet, können sie die Gutschrift nicht durchführen!?!? Angeblich hat der Nationalrat dies so beschlossen und die Banken dürfen den Ausgleich nur durchführen, wenn das Depot nur auf einen Namen lautet!? Stimmt das so? Und ich kann die Rückvergütung nur selbst mit einem Einkommenssteuerausgleich durchführen! Hab am Finanzamt angerufen und wollte Informationen dazu haben. Der zuständige Teamleiter hatte leider keinen Ahnung!? ich kann das schon machen, aber zurückbekommen werd ich wahrscheinlich nix, hat er gemeint!
Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen?
Vielen Dank!

  

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Antworten zu diesem Thema
Kursgewinnsteuer- Rückerstattung, kurze(0), 11.3.13 16:54
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
10.3.13 22:21
1
      RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
11.3.13 09:18
2
           RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
11.3.13 09:56
3
           RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
11.3.13 13:21
4
           RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
11.3.13 16:54
5

RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
Rang: Warren Buffett(3546) ProfilBuddyIgnorieren (am 10.3.13 22:21)

>Hallo!
>Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!?
>Hab im Jahr 2012 (nach 1.4.!) Aktien gekauft und auch wieder
>verkauft. Unterm Strich mehr Verlust als Gewinn! Hab somit
>zuviel Kest bezahlt! Meine Bank meint, da das Depot auf meinen
>und den Namen meiner Frau lautet, können sie die Gutschrift
>nicht durchführen!?!? Angeblich hat der Nationalrat dies so
>beschlossen und die Banken dürfen den Ausgleich nur
>durchführen, wenn das Depot nur auf einen Namen lautet!?
>Stimmt das so?

Das stimmt.

Und ich kann die Rückvergütung nur selbst mit
>einem Einkommenssteuerausgleich durchführen! Hab am Finanzamt
>angerufen und wollte Informationen dazu haben. Der zuständige
>Teamleiter hatte leider keinen Ahnung!? ich kann das schon
>machen, aber zurückbekommen werd ich wahrscheinlich nix, hat
>er gemeint!

Mit welcher Begründung? Weil das Depot nicht auf einen Namen lautet?

  

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RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
kurze(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 11.3.13 09:18)

Die Begründung lautete: "Das hat bei uns noch niemand eingebracht" !?
Ich werds halt einfach einbringen! Das Formular E1(Einkommenssteuererklärung) hab ich mir besorgt, unter der Ziffer 801, Pkt. 17.2 schreib ich da was rein? Die bezahlte Kest oder den Gesamtverlust? Die Abrechnung der jeweiligen Aktienkäufe und -verkäufe hab ich! Die Arbeitnehmerveranlagung hat ja dsbzgl. nix damit zu tun, oder!?
Vielen Dank!

  

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RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
Rang: byronwien(546) ProfilBuddyIgnorieren (am 11.3.13 09:56)

>Die Begründung lautete: "Das hat bei uns noch niemand
>eingebracht" !?
>Ich werds halt einfach einbringen! Das Formular
>E1(Einkommenssteuererklärung) hab ich mir besorgt, unter der
>Ziffer 801, Pkt. 17.2 schreib ich da was rein? Die bezahlte
>Kest oder den Gesamtverlust? Die Abrechnung der jeweiligen
>Aktienkäufe und -verkäufe hab ich! Die Arbeitnehmerveranlagung
>hat ja dsbzgl. nix damit zu tun, oder!?
>Vielen Dank!

Die Einkommenssteuererklärung ersetze die Arbeitnehmerveranlagung. Das zuständige Finanzamt MUSS Dir Unterstützung zum Ausfüllen geben. http://dienststellen.bmf.gv.at/ListDst_Auswahl.asp

  

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RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
kurze(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 11.3.13 13:21)

Hm, hab die Arbeitnehmerveranlagung schon gemacht! Jetzt kann ich wohl nicht noch mal die Einkommenssteuererklärung (nur mit der Kursgewinnsteuer Rückerstattung) einreichen!?

  

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RE: Kursgewinnsteuer- Rückerstattung
Rang: byronwien(546) ProfilBuddyIgnorieren (am 11.3.13 16:54)

>Hm, hab die Arbeitnehmerveranlagung schon gemacht! Jetzt kann
>ich wohl nicht noch mal die Einkommenssteuererklärung (nur mit
>der Kursgewinnsteuer Rückerstattung) einreichen!?

Am Besten am Finanzamt anrufen

Falls Du noch innerhalb der Frist (steht am Lohnsteuerbescheid) bist einfach einen Zettel schreiben ungefähr wie hier auf http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2013_k.pdf Seite 128 schreiben und das Spiel geht von vorne los

  

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