§ 10 EStG taugliche Wertpapiere | aktie.at Forum
§ 10 EStG taugliche Wertpapiere
dr_med(5) ProfilBuddyIgnorieren (am 19.12.11 11:37)

hat jemand da tips für mich?!
v.a. zählt bundesschatz.at dazu?

danke

  

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Antworten zu diesem Thema

RE: § 10 EStG taugliche Wertpapiere
Rang: thunderroad(326) ProfilBuddyIgnorieren (am 25.9.09 07:16)

>hat jemand da tips für mich?!
>v.a. zählt bundesschatz.at dazu?
>
>danke

Ich ersuche um Erklärung des Threadtitels.

  

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RE: § 10 EStG taugliche Wertpapiere
Rang: el_gato(11) ProfilBuddyIgnorieren (am 26.9.09 22:26)

Aus § 14 Abs 7 Ziffer 4:

Als Wertpapiere gelten:

a)
Auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen inländischer Schuldner, für die die Prospektpflicht gemäß § 2 des Kapitalmarktgesetzes, BGBl. Nr. 625/1991, gilt, oder vergleichbare auf Inhaber lautende und in Euro begebene Schuldverschreibungen von Schuldnern, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind, ausgenommen Schuldverschreibungen, deren Ausgabewert niedriger ist als 90% des Nennbetrages.

b)
Auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen inländischer Schuldner, für die die Prospektpflicht nur wegen § 3 des Kapitalmarktgesetzes, BGBl. Nr. 625/1991, nicht gilt, oder vergleichbare auf Inhaber lautende und in Euro begebene Schuldverschreibungen von Schuldnern, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind, ausgenommen Schuldverschreibungen, deren Ausgabewert niedriger ist als 90% des Nennbetrages.

c)
Auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen inländischer Schuldner oder von Schuldnern, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind, die vor In-Kraft-Treten des Kapitalmarktgesetzes ausgegeben worden sind, ausgenommen Schuldverschreibungen, bei denen der Nominalwert der Gesamtemission 600 000 S nicht überschritten hat und Schuldverschreibungen, deren Ausgabewert niedriger war als 90% des Nennbetrages.

d)
Forderungen aus Schuldscheindarlehen an die Republik Österreich und an jeden anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes.


e)
Anteilscheine an Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1993 sowie von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes errichteten Kapitalanlagefonds im Sinne des § 42 des Investmentfondsgesetzes 1993 und des Art. 1 Abs. 2 zweiter Teilstrich der Richtlinie 85/611/EWG, welche ein Risikomanagementverfahren im Sinne des Art. 21 der Richtlinie 85/611/EWG einsetzen. Diese Kapitalanlagefonds

-
dürfen nach den Fondsbestimmungen ausschließlich in Wertpapiere der in lit. a bis d genannten Art veranlagen, wobei Derivate im Sinne des § 21 des Investmentfondsgesetzes nur zur Absicherung erworben werden dürfen, oder

-
müssen über Fondsbestimmungen verfügen, welche § 25 Abs. 1 Z 5 bis 8, § 25 Abs. 2 bis 4 und § 25 Abs. 6 bis 8 des Pensionskassengesetzes entsprechen.

Wertpapierleihgeschäfte gemäß § 4 Abs. 8 des Investmentfondsgesetzes 1993 sind zulässig. An die Stelle des Nennwertes tritt der Erstausgabepreis.

f)
Anteilscheine an Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes sowie von ausländischen offenen Immobilienfonds im Sinne des § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, welche nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung eine Veranlagung nach den Vorschriften der §§ 21 bis 33 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes vornehmen. An die Stelle des Nennwertes tritt der Erstausgabepreis.


mfg
el gato

  

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RE: § 10 EStG taugliche Wertpapiere
geo(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 27.9.09 11:26)

Das hatten wir schon einmal:

hier

Ja, Bundesschätze sind dabei, das ist meiner Meinung nach zur Zeit sowieso das Beste.

Grüße
Geo

  

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