Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern auf Kapitalerträge | aktie.at Forum
Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern auf Kapitalerträge
chrise82(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 20.4.20 15:54)

Hallo

bin österreicher und habe ein konto in D, per 31.12.08 wurden mir dort 30% deutsche Zinsabschlagsteuer und 1,65% Solidaritätszuschlag von meinen Zinsen abgezogen.

soll ich nun diese abzüge per diesen verfahren zurückfordern(E-deutsch.pdf):

http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/008_kapertragsteuer/084_ausl_antragsteller/843_vo rdruck/index.html

oder wie gebe ich diese abzüge bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung an, um im endeffekt nur 25% Ösi-kest zu zahlen?!

gruss

  

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Antworten zu diesem Thema

RE: Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern auf Kapitalerträge
Rang: shareholder(102) ProfilBuddyIgnorieren (am 21.2.09 21:06)

wo bist du steuerpflichtig?! in österreich oder deutschland? sprich bist du in deutschland deviseninländer oder devisenausländer. die staatsbürgerschaft ist nicht die grundlage für die steuerpflicht.

  

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RE: Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern auf Kapitalerträge
chrise82(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 22.2.09 10:20)

hallo,

ich bin in Ö steuerpflichtig.

  

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RE: Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern auf Kapitalerträge
Rang: shareholder(102) ProfilBuddyIgnorieren (am 22.2.09 20:21)

>hallo,
>
>ich bin in Ö steuerpflichtig.

im prinzip sollte die bank in deutschland eine meldung an dein wohnsitzfinanzamt machen. zinsbesteuerung im eu-raum. in deutschland bist du nicht steuerpflichtig und kannst deine forderung dort zurückfordern... die steuerpflicht in Ö ist mittels einkommenssteuer zu entrichten. eine vermindeterte kest gäbe es wenn dein steuerliches gesamteinkommen unter die 25% fallen würde.

frag mal nach ob es bei deiner deutschen bank nicht eine steuerfreistellungserklärung für die deutsche steuer gibt. immerhin melden die ja ohnehin an dein wohnsitzfinanzamt... zumindest sollten sie es ja machen.

  

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RE: Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern auf Kapitalerträge
chrise82(0) ProfilBuddyIgnorieren (am 12.3.09 16:43)

Habe nun eine Steuerbescheinigung für 2008 von der Bank bekommen, darin steht, dass die Steuern (30% Zinsabschlagsteuer und 1,65% Solitaritätszuschlag) an das Finanzamt Frankfurt am Main abgeführt wurden.

Soll ich mit dem Schreiben bei meinem Wohnfinanzamt vorbeischauen?

Oder beim Finanzamt Frankfurt die Steuern zurückfordern?!

  

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