Ich und eine Gruppe von Leuten wurden von Vermögensberatern in ein kreditfinanziertes Rentenmodell mit
völlig falschen Informationen gelockt. Es handelt sich dabei um keine Rente - sondern um ein
hochspekulatives Modell an dem alle verdienen - nur der Anleger überbleibt.
Anbei ein Artikel (von
Kanzlei RA Dr. Lachmair) über dieses - für mich betrügerische System - mit dem in Deutschland seit den
90 Jahren Leute sogar in den Konkurs getrieben wurden.
Falls wer hilfreiche Infos aus Österreich
dazu hat, bzw. Erfahrungen oder auch Verfahren oder Ähnliches anhängig hat - bitte posten.
Rate statt Rente!
Renten- und Lebensversicherungen auf Kredit – viele Modelle kippen ins Minus.
Ein Ausstieg ist aber häufig möglich.
München, den 23.07.2007. Das Modell ist verlockend.
Mit einem günstigen Kredit wird in eine Renten- oder Lebensversicherung investiert, deren Rendite über
den Kreditzinsen liegt. Der Kredit zahlt sich also selbst und man kassiert den Überschuss. Verbessert
werden sollte dieser Effekt häufig noch mit einem Investmentsparplan als Tilgungsinstrument. Am Ende
steht ein finanzmathematisches perpetuum mobile. Angeboten wurden diese Modelle beispielsweise unter den
Bezeichnungen Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) oder Schnee-Rente, System-Rente, Individual-Rente,
LEX-Konzept Rente, Europlan, Novarent, Profit-Plan und SpaRenta Kombi-Rente.
Sorgen, dass das
Modell zu schön sei, um auch wahr zu sein, konnten in der Regel mit vermeintlich harten Fakten zerstreut
werden. Das Modell sei anhand der für die Vergangenheit dokumentierten Zahlen überprüft worden. Danach
wäre es stets erfolgreich gewesen. Warum sollte sich daran für die Zukunft etwas ändern?
Die meisten der Modelle basierten auf britischen Lebensversicherungen, die ab Mitte der 90er Jahre
versuchten, im deutschen Markt Fuß zu fassen. Insbesondere betrifft das Clerical Medical (CMI). Bei
diesen Versicherungen sollte eigentlich alles besser sein als bei der einheimischen Konkurrenz. Die
Zulässigkeit einer viel höheren Anlagequote in Aktien ermögliche höhere Renditen. Es würden keine
stillen Reserven gebildet, an denen die Versicherungsnehmer nicht teilhätten. Vor allem aber sollte die
Versicherungsgesellschaft einen einmal ausgewiesenen Wert der Versicherung garantieren – spätere
Kursverluste würden sich also nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers auswirken. Daher war auch von
sogenannten Pools mit garantiertem Wertzuwachs, With-Profits-Policen oder Unitised-With-Profits-Policen
die Rede.
All diese vermeintlichen Vorzüge ließen es plausibel erscheinen, dass die
erforderlichen Renditen erzielt würden. Außerdem dienten die Ergebnisse, die von Clerical Medical (CMI)
vermeintlich in der Vergangenheit für ihre Versicherungsnehmer erwirtschaftet worden waren, als Referenz
für das Modell. Clerical Medical (CMI) lies auch damit werben, selbst in schwierigen Jahren immer
Bonuszahlungen geleistet zu haben. Wer wollte also an dem Modell zweifeln?
Die Banken
offensichtlich nicht, die ja mit ihren Krediten einen essentiellen Teil zu dem Modell beitrugen. In
vielen Fällen handelte es sich um Landesbanken oder ihre Töchter. Betroffen sind die Bayerische
Landesbank (BayernLB), die Baden-Württembergische Landesbank, die Schleswig-Holsteinische Landesbank
(HSH Nordbank) und die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Auch die Deutsche Apotheker und Ärztebank
(APO Bank) stand aber ihrer Zielgruppe mit den erforderlichen Krediten zur Seite. Naturgemäß sorgte
diese Bereitschaft für weiteres Vertrauen in das Modell – zumal die Versicherung regelmäßig zu 100 %
finanziert werden sollte.
Innerhalb weniger Jahre wurden mit diesen Modellen daher nach
unserer Kenntnis mehrere hundert Millionen Euro umgesetzt. In den meisten Fällen stellt sich aber
zwischenzeitlich heraus, dass der angestrebte Erfolg nicht eintritt. Für viele Anleger zeigen die
Modelle erst jetzt ihr wahres Gesicht. Es handelt sich um mehr oder weniger ausgefeilte
Zinsdifferenzgeschäfte bzw. Hebelgeschäfte. Steigt bei diesen der Zinssatz für den Kredit über die
Rendite der Kapitalanlage, kann das katastrophale Folgen haben. Verantwortlich dafür ist auch, dass die
gezeichneten Summen gemessen an den persönlichen Verhältnissen regelmäßig sehr hoch ausfielen.
Normalverdiener zeichneten 150.000,-- Euro und mehr. Glaubte man an das Modell, war es ja auch
folgerichtig, möglichst hoch abzuschließen, denn umso höher würde der Gewinn sein.
Dieser
Glaube kann heute die Bedrohung der Existenz zur Folge haben. Was ist schiefgegangen? An den Zinsen liegt
es nicht. Sie sind nicht explodiert, sondern bewegen sich auf niedrigem Niveau. Es sind die Renditen der
Versicherungen, die sehr weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. In vielen Fällen wird das bisher
noch durch garantierte Entnahmen kaschiert, aber auch dort verringert sich der Wert der Versicherung
deutlich. Es klafft ein großes Loch zur Höhe des Kredites. Auch die zur Tilgung vorgesehenen
Investmentfonds haben sich nicht wie erwartet entwickelt.
Die schlechte Entwicklung der
Versicherungen steht im Widerspruch zu den Finanzmärkten im Allgemeinen. Die verzeichneten erhebliche
Zuwächse, während die Versicherungen auf der Stelle treten. Das betrifft allerdings nicht nur die
Anbieter aus dem Vereinigten Königreich, auch SpaRenta-Anleger sind hart von wiederholten Senkungen der
Rentenzahlungen durch die Generali betroffen, für die es an einer befriedigenden Begründung fehlt.
Bei Clerical Medical (CMI) glauben wir, einige Gründe für die Misere der Anleger erkannt zu
haben: Die guten Ergebnisse aus der Vergangenheit waren nicht mit vergleichbaren Versicherungen auf Basis
von Einmalzahlungen erzielt worden, sondern bei monatlichen Prämienzahlungen. Im Hinblick auf die
Risiken stellt das einen großen Unterschied dar, da bei monatlichen Zahlungen der sogenannte
Cost-Average-Effect eintritt. Er reduziert das Gesamtverlustrisiko, wohingegen eine Einmalzahlung
natürlich auch bei einem Höchststand der Märkte geleistet werden kann. Damit waren die Zahlen aus der
Vergangenheit schon nicht geeignet, die Funktionstüchtigkeit der Rentenmodelle zu prüfen.
Auch das Argument von Cerical Medical (CMI), man habe 175 Jahre jedes Jahr einen Bonus ausgeschüttet,
ist mit Vorsicht zu genießen. So wurde beispielsweise ein solcher Bonus auch für das Jahr 2002
ausgewiesen, obwohl auch Clerical Medical (CMI) in diesem Jahr hatte Verluste hinnehmen müssen. Das
betrifft vor allem den Pool mit garantiertem Wertzuwachs 2000EINS, auf den bei sehr vielen Rentenmodellen
gesetzt wurde.
Besonders negativ wirkt sich hier aber die vermeintliche Garantie für die
Versicherungsnehmer aus. Anders als es den Anlegern regelmäßig vermittelt wurde, trägt die Belastung
aus diesen Garantien nicht vorrangig Clerical Medical (CMI), sondern – wie es so schön heißt – die
Gemeinschaft der Versicherungsnehmer. Insbesondere können auch neu beigetretene Anleger für Garantien
aus älteren Policen in Anspruch genommen werden. Zum einen erfolgt das durch direkte Kosten, die mehr 2
% jährlich betragen können. Zum anderen dadurch, dass der deklarierte Wertzuwachs besonders niedrig
gehalten wird. Mit der Differenz zum tatsächlichen Wertzuwachs können dann Altlasten in Form von
Garantien bedient werden.
Dieses System führt aus unserer Sicht gerade dann zu besonderen
Ungerechtigkeiten, wenn jemand regelmäßig etwas aus der Versicherung entnimmt, was bei den
Rentenmodellen der Fall ist, oder zu einem Zeitpunkt eingestiegen ist, dem erhebliche Kursverluste
vorausgingen. Auch das trifft auf viele Anleger zu. Die Kombination aus beiden Effekten kann zu einer
sehr unbefriedigenden Entwicklung des Versicherungswertes trotz steigender Kurse führen.
Was
kann man tun?
Wie so häufig gibt es darauf keine pauschale Antwort. Gerade weil es sich um relativ
komplexe Vertragsgestaltungen handelt und die Rentenmodelle nicht alle identisch gestaltet sind, ist
regelmäßig eine Bewertung des individuellen Falles erforderlich. Da wir aber seit mehreren Jahren
betroffene Anleger vertreten, haben sich doch einige grundsätzliche Ansatzpunkte herauskristallisiert.
So fand die Anbahnung des Geschäftes häufig in einer Privatwohnung oder am Arbeitsplatz des
Anlegers statt. Dann ist in unseren Augen meist ein Widerruf der Verträge nach dem
Haustürwiderrufsgesetz möglich, der zu einer weitgehenden Rückabwicklung führen kann. Daran ändern
insbesondere die seinerzeit erteilten Belehrungen nichts, da sie in allen uns bekannten Fällen unwirksam
waren. Wir verfolgen diesen Ansatzpunkt gegenwärtig für Mandanten, die eine LEX-Konzept Rente, einen
Europlan und die SpaRenta Kombi-Rente gezeichnet haben.
Weiter wurde nach unserer Kenntnis
regelmäßig mit falschen Angaben über die Versicherung geworben – insbesondere betrifft das die
Verträge mit Clerical Medical (CMI). So wurden vor allem die Garantie und die Renditen der Vergangenheit
herausgestellt, ohne die konkreten Inhalte der Garantie und die damit verbundenen Risiken zu erläutern
oder darauf hinzuweisen, dass die dokumentierten Renditen nicht für vergleichbare Versicherungsverträge
erzielt worden waren. Je nach Rentenmodell können noch weitere Aufklärungsmängel hinzutreten.
Die unzureichende Information der Anleger führt nach unserer Bewertung vor allem zu
Schadensersatzansprüchen gegenüber der Versicherungsgesellschaft, die aber auch der finanzierenden Bank
im Wege des sogenannten Einwendungs- und Rückforderungsdurchgriffs entgegengehalten werden können.
Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines verbundenen Geschäftes im Sinne der
Verbraucherkreditvorschriften. Davon ist bei allen uns bekannten Rentenmodellen auszugehen.
Schließlich wurde in den abgeschlossenen Kreditverträgen häufig gegen Verbraucherkreditvorschriften
verstoßen – insbesondere fehlt immer wieder der Gesamtbetrag der Belastungen für die Gesamtlaufzeit.
Häufig wurde gar kein Gesamtbetrag ausgewiesen oder nur einer für die Dauer der Zinsfestschreibung. Das
reicht aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht. Schon allein über diesen Verstoß
kann die Situation der Anleger deutlich verbessert werden, was für unsere Mandanten auch schon in
zahlreichen Fällen gelang.
Die direkten Vermittler der Rentenmodelle sehen wir regelmäßig
nicht in der Haftung, da sie wohl auf die ihnen überlassenen Informationen und Unterlagen vertrauen
durften. Außerdem sollte bedacht werden, dass eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem jeweiligen
Vermittler bei der genauen Ermittlung des Sachverhaltes und einer etwaigen Beweisführung meist
gewinnbringender ist als die Eröffnung einer weiteren Front. Das hat sich für unsere Mandanten bereits
in vielen Fällen bestätigt.
Zusammenfassend können wir Betroffenen der
Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) oder Schnee-Rente, der System-Rente, der Individual-Rente, der
LEX-Konzept Rente, des Europlans, der Novarent, des Profit-Plans, der SpaRenta Kombi-Rente oder anderer
Rentenmodelle nur empfehlen, möglichst schnell eine qualifizierte anwaltliche Überprüfung ihrer
Situation vornehmen zu lassen.
Der Artikel ist erschienen auf http://www.ra-lachmair.de