Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 | aktie.at Forum
Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 interessant
Rang: Glückspilz(91) ProfilBuddyIgnorieren (am 20.11.09 12:29)

Hauptversammlungen: Hinterlegungspflicht fällt

Aktienrechtsänderungsgesetz passierte heute den Ministerrat und tritt im August in Kraft

Das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 (ARÄG) hat am Dienstag den Ministerrat passiert und wirdmit 1. August dieses Jahres in Kraft treten. „Damit wird ein zentraler Abschnitt des Aktiengesetzes 1965 grundlegend neu gestaltet.Das ist die grösste Änderung seit Inkrafttreten dieses Gesetzes", sagt Justizministerin Claudia Bandion-
Ortner.

Kernpunkt des Gesetzesentwurfs ist die Hauptversammlung als zentrales Willensbildungsorgan der Aktiengesellschaft. Ziel sei, die Präsenz in den Hauptversammlungen zu erhöhen und dadurch die Einflussmöglichkeit
der Eigentümer zu stärken. So soll sich die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung in Zukunft danach richten, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung - dem so genannten Nachweisstichtag - Aktionär war. Das bedeutet ein Ende der bisher notwendigen Hinterlegung der Aktien bis zum Hauptversammlungstermin, die eine faktische Handelssperre bewirkte.

Zusätzlich soll die Stimmrechtsvertretung erleichtert werden, indem klare Regelungen für die Bevollmächtigung und nur minimale Formvorschriften aufgestellt werden. Die Teilnahme an der HV kann - sofern die Gesellschaft dies anbieten will - durch elektronische Teilnahmeformen oder durch Abstimmung per Brief ermöglicht werden. Es werde auch möglich sein, zugleich mit der eigentlichen Hauptversammlung eine über Videokonferenz verbundene „Satellitenversammlung“ an einem anderen Ort abzuhalten oder eine (öffentliche) Übertragung der Hauptversammlung sowie eine elektronische Stimmabgabemöglichkeit vorzusehen.

Weiters soll das Fragerecht der Aktionäre gestärkt werden. Eine zu Unrecht nicht erteilte Auskunft kann grundsätzlich zur Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses führen. (red - BE-free)

  

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Antworten zu diesem Thema
Aktienrechtsänderungsgesetz 2009, ModeratorRang: Glückspilz(91), 27.5.09 13:33
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
RE: Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
26.5.09 18:47
1
      RE: Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
26.5.09 18:52
2
           RE: Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
26.5.09 19:02
3
           RE: Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
26.5.09 21:16
4
           Schwellen vor Hauptversammlung werden gesenkt
27.5.09 13:33
5

RE: Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
Rang: Hagen(760) ProfilBuddyIgnorieren (am 26.5.09 18:47)

So soll sich die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung in Zukunft danach richten, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung - dem so genannten Nachweisstichtag - Aktionär war.


Und am nächsten Tag notiert die Aktie dann mit Stimmrechtsabschlag, kurz eS

Klingt für mich in Summe vernünftig.

  

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RE: Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
Rang: kiva(14) ProfilBuddyIgnorieren (am 26.5.09 18:52)

>Und am nächsten Tag notiert die Aktie dann mit
>Stimmrechtsabschlag, kurz eS



ich würds eher "HV-buffet-abschlag" nennen *gg*

  

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RE: Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
Rang: shareholder(102) ProfilBuddyIgnorieren (am 26.5.09 19:02)

>>Und am nächsten Tag notiert die Aktie dann mit
>>Stimmrechtsabschlag, kurz eS
>
>
>
>ich würds eher "HV-buffet-abschlag" nennen *gg*

kurz eJ sprich ex-jäger

  

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RE: Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
Rang: Jaeger_und_Sammler(30) ProfilBuddyIgnorieren (am 26.5.09 21:16)

Ich finde die Regelung grundvernünftig.

Gratuliere an die Regierung!

Ich hätte mir nicht erhofft, dass da mal was kommt.

Was macht einer mit unzähligen Buffet-Scheinen?
Mehr als 2 Mittagessen kriegt man kaum in 1 Magen

  

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Schwellen vor Hauptversammlung werden gesenkt
Rang: Glückspilz(91) ProfilBuddyIgnorieren (am 27.5.09 13:33)

EU verlangt Novelle des Aktienrechts bis August

Wien - Das Aktienrecht wird in einigen, vor allem für Kleinaktionäre wichtigen Punkten novelliert. Dies gab das Justizministerium am Dienstag bekannt.

Kernpunkt des Gesetzesentwurfs sei laut dem Ministerium "die Hauptversammlung als zentrales Willensbildungsorgan der Aktiengesellschaft" . Anlass für die Novelle sei die EU-Aktionärsrechte-Richtlinie, die bis August dieses Jahres umzusetzen ist. Diese verfolge vor allem das Ziel, die Präsenz von Aktionären in den Hauptversammlungen börsenotierter Gesellschaften zu erhöhen und dadurch die Einflussmöglichkeit der Eigentümer zu stärken.

Eine erforderliche Änderung ist zum Beispiel: Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung werde sich in Zukunft danach richten, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung - dem "Nachweisstichtag" - Aktionär war. Das bedeute ein Ende der bisher notwendigen Hinterlegung der Aktien bis zum Hauptversammlungstermin, die eine faktische Handelssperre derselben bewirkte.

Künftig müssten in Zukunft alle Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Auch die Kandidaten für den Aufsichtsrat - unter Nennung ihrer Qualifikation, der möglichen zeitlichen Belastung durch sonstige Funktionen und mögliche Befangenheitsgründe. Die Teilnahme an der Hauptversammlung kann etwa über Videokonferenzsysteme oder durch Abstimmung per Brief ermöglicht werden. Weiters kann eine zu Unrecht nicht erteilte Auskunft grundsätzlich zur Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses führen. Das Anfechtungsrecht bei behaupteten Informationsmängeln wird jedoch dabei eingeschränkt: Die Anfechtung gilt als berechtigt, wenn ein "objektiv urteilender Aktionär die Information für entscheidungswesentlich angesehen hätte" .

Die Novelle sei "die größte Änderung seit Inkrafttreten dieses Gesetzes 1965" , so Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am Dienstag in einer Aussendung. (szem, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.5.2009)

  

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Thema #78826

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