Die Akte „v. Welsbach“: Finanzministerium wusste bereits 2000 von Ungereimtheiten
Warum wurde
Auer v. Welsbach verschont?
Neue Wendung im Anlegerskandal AvW: Das Finanzministerium unter
Karl-Heinz Grasser stieß bereits im Jahr 2000 auf massive Ungereimtheiten beim Kärntner Finanzhaus. Und
blieb dennoch untätig. Warum wurde Jörg Haiders Intimus Wolfgang Auer v. Welsbach verschont?
Von Michael Nikbakhsh
Er ist einer der letzten Menschen, die Jörg Haider lebend gesehen haben. Am
Nachmittag des 10. Oktober 2008 verfügte sich Wolfgang Auer v. Welsbach, Gründer und Vorstandschef des
Kärntner Investmenthauses AvW Gruppe AG, zu einem eilig arrangierten Treffen mit dem Landeshauptmann ins
Café der Klagenfurter Nobelherberge Moser-Verdino. Welsbach hatte ein Anliegen, das keinerlei Aufschub
duldete: AvW war nach verlustreichen Spekulationen eines fehlgeleiteten Mitarbeiters in Schieflage
geraten und brauchte Geld. Haider, ganz der langjährige Freund der Welsbachs, soll freundliche
Nasenlöcher gemacht und umstandslos Unterstützung des Landes signalisiert haben. Doch dazu sollte es
letztlich nie kommen – wenige Stunden später war Jörg Haider tot.
Das damalige Meeting, so
fruchtlos es auch verlaufen sein mag, ist ein wichtiger Puzzlestein bei der Aufarbeitung des im Herbst
2008 aufgeflogenen AvW-Skandals. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt seit Monaten gegen Haiders
Spezi Auer v. Welsbach, geborener Schurian, und 19 weitere Personen aus seinem Umfeld wegen des
Verdachts der Untreue und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs (Aktenzahl 13St173/08x) –
hauptsächlich in Zusammenhang mit dem Vertrieb und dem Handel von Genussscheinen. Parallel dazu häufen
sich Schadenersatzforderungen verprellter Anleger. Allein der Liezener Anwalt Erich Holzinger vertritt
mittlerweile die Interessen von etwa tausend potenziell Geschädigten (www.avw-schaden.at). Im Kern geht es um die alles
andere als einfach zu beantwortende Frage, ob AvW-Kunden systematisch über den Tisch gezogen wurden oder
nicht. Welsbach hat die Vorwürfe bisher allesamt zurückgewiesen, für alle Beteiligten gilt bis zu
einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Eine profil-Anfrage bei
Welsbachs Klagenfurter Anwalt Franz Großmann blieb unbeantwortet.
Kärntner Seilschaften.
Diesem Magazin gingen unterdessen bisher unveröffentlichte Dokumente aus dem Strafakt zu. Diese nähren
einen schwer wiegenden Verdacht. Das Finanzministerium hatte bereits ab dem Frühjahr 2000 detaillierte
Kenntnis über möglicherweise strafrechtlich relevante, jedenfalls aber aufklärungswürdige Vorgänge
bei AvW – und blieb untätig. Auffallend: Finanzminister war damals ein gewisser Karl-Heinz Grasser,
Haiders politischer Ziehsohn. Und auch KHG dürfte Herrn Welsbach, dessen Urahn Carl Auer von Welsbach
gilt als Entdecker mehrerer chemischer Elemente und Erfinder des Glühstrumpfs, ganz gut kennen. Nach dem
unschönen Ende seines Meinl-Abenteuers versucht Grasser sich heute unter anderem als
Aufsichtsratsvorsitzender des Wiener Fondsanbieters C-Quadrat Investment AG, wo Welsbachs Gruppe seit
Jahren substanziell beteiligt ist, zuletzt mit rund 33 Prozent.
AvW hatte Ende der neunziger
Jahre begonnen, Genussscheine gegen Provision bei Anlegern zu platzieren. Dabei handelt es sich um ein
der Aktie nicht unähnliches Wertpapier, das Inhaber am Gewinn und Vermögen einer Gesellschaft
beteiligt, darüber hinaus aber keinerlei Mitsprache ermöglicht. Zuletzt sollen rund 100.000 dieser
Papiere (Bezeichnung: „AvW Index“) in Umlauf gewesen sein, angebliches Volumen: irgendwo bei 300
Millionen Euro. Und genau da beginnt es sich zu spießen. Denn bis heute ist unklar, wie viel die Papiere
tatsächlich wert sind. Vereinfacht gesagt lief der Handel bis November 2000 direkt über AvW, ab da
waren die Titel auch in einem Nebensegment der Frankfurter Börse gelistet (2001 wurden die Papiere
schließlich gegen etwas anders ausgestaltete Genussscheine getauscht).
Ein Tradinggeschehen im
engeren Sinn des Wortes dürfte es in Frankfurt jedoch nie gegeben haben. Wer Genussscheine losschlagen
wollte, konnte sich nach einer Behaltefrist von einem Jahr vertrauensvoll an AvW wenden und die
Genussscheine zu „gesicherten Kursen“ an die Gesellschaft zurückverkaufen. Diese Rücknahme erfolgte
zwar stets nur auf freiwilliger Basis, war aber dennoch ein schlagendes Verkaufsargument, das vor allem
bei kleineren, in Finanzfragen mithin unbedarften Anlegern Zugkraft entfaltete.
Bis in den
Herbst 2008 hinein lief das Geschäft einigermaßen klaglos, auch deshalb, weil die Genussscheine
zumindest auf dem Papier konstante Wertsteigerungen auswiesen. Doch Anfang Oktober, also ausgerechnet in
den ersten Tagen der Finanzkrise, platzte die Affäre um krumme Wertpapierdeals des damaligen
AvW-Prokuristen Harald K. (dessen Malversationen spielen nach derzeitigem Kenntnisstand nur am Rande in
die Causa hinein).
Herr „v.“ Welsbach, er trägt das abgekürzte Adelsprädikat trotzig in
seinem österreichischen Reisepass, selbst gestand daraufhin öffentlich einen Schaden in der Höhe von
50 Millionen Euro ein, was die ohnehin verunsicherten Anleger in Scharen aus seinen Genussscheinen
trieb. AvW konnte den Rücklauf jedoch mangels Liquidität nur zu einem sehr kleinen Teil stemmen und
stellte die Ankäufe am 20. Oktober kurzerhand ein. Erst hieß es, die Kunden mögen sich bis Jahresende
2008 gedulden, mittlerweile wurden sie auf unbestimmte Zeit vertröstet. Die Folge: Tausende Investoren
sitzen auf nunmehr unverkäuflichen Genussscheinen. An der Börse Frankfurt wären sie derzeit sehr
theoretisch 500 Euro wert – im Oktober 2008 waren es noch angebliche 3300 Euro –, nur wird ebendort
seit Monaten kein Umsatz mehr registriert. Der Kursverlauf kann bestenfalls als originell bezeichnet
werden.
Die Justiz hegt in diesem Zusammenhang den Verdacht, das AvW-System sei gezielt auf
Täuschung ausgelegt gewesen. Kunden erwarben Genussscheine, im guten Glauben, sie hätten damit ein
liquides Wertpapier zu transparenten Kursen. Die Welsbach-Seite beteuert zwar gebetsmühlenartig, der
Preis sei stets Angebot und Nachfrage gefolgt. Die Behörden mutmaßen aber, dass der Kurs eher
willkürlich von Welsbach selbst festgesetzt wurde, also quasi Pi mal Daumen.
Und genau
dieser Verdacht kursierte bereits 2000 im Finanzministerium. Wie sich jetzt erst herausstellt, war die
AvW-Gruppe – genauer deren Vertriebstochter AvW Invest AG – zwischen 15. und 16. Mai 2000 Schauplatz
einer so genannten Vor-Ort-Prüfung durch die damals noch direkt dem Minister, also Karl-Heinz Grasser,
unterstellte Kontrollinstanz Bundeswertpapieraufsicht (BWA, die Vorgängerin der heutigen
Finanzmarktaufsicht). Der 55-seitige Prüfbericht, er liegt profil vollständig vor, releviert eine
Fülle teils haarsträubender Sachverhalte. Die BWA-Revisoren beanstandeten Lücken in der Dokumentation,
Sorgfaltspflichtverletzungen in Zusammenhang mit Geldwäschereibestimmungen und vernachlässigte
Informationspflichten gegenüber Kunden.
So sollen umtriebige „Finanzberater“ – in der
Blütezeit waren rund 300 für AvW unterwegs – die Genussscheine auch Leuten angedreht haben, die wenig
bis gar nichts von Risikopapieren verstanden und diese teils auch explizit nicht wollten. Vor allem aber
stießen die BWA-Revisoren auf massive Ungereimtheiten bei der „Preisbildung“ der damals noch nicht
börsennotierten Genussscheine. Welsbach hatte im Verlauf der Untersuchung zwar versucht, seine
Kursgestaltung anhand von „Berechnungsblättern“ zu plausibilisieren, die Prüfer wollten ihm jedoch
nicht recht glauben. In dem Bericht heißt es wörtlich: „Es ist … nicht möglich festzustellen, wie
der Kurs tatsächlich ermittelt wurde … Es ist daher die willkürliche Heranziehung bzw.
Außerachtlassung von konkreten Vermögenspositionen nicht auszuschließen.“
Die
Verdachtsmomente wogen offenbar so schwer, dass die BWA im Frühjahr 2001 kurz davor stand, Wolfgang Auer
v. Welsbach wegen Betrugs anzuzeigen. Dies geht aus einem mit 18. April 2001 datierten internen
BWA-Aktenvermerk hervor, der profil ebenfalls vorliegt. Darin wird wörtlich auf folgenden
„Tatvorwurf“ Bezug genommen: Die Preisermittlung der Genussscheine sei „in strafrechtswidriger
Weise vorgenommen worden, indem der jeweils durch Herrn Dr. Auer Welsbach ermittelte Kurs nicht den
wahren Wert der Genussscheine widergespiegelt habe und indem die Kunden der AvW Invest AG daher in der
Werthaltigkeit der ihnen verkauften bzw. vermittelten Wertpapiere getäuscht worden seien“.
Mit anderen Worten: Die BWA, dazumal nachgeordnete Dienststelle im Finanzministerium unter Aufsicht von
Karl-Heinz Grasser, hatte es bereits vor Jahren an der Hand, Schlimmeres zu verhindern. Und doch kam
Welsbach mit einem blassblauen Auge davon. Für eine ebenfalls aufgedeckte, aber vergleichsweise
marginale Ordnungswidrigkeit bekam er eine kleine Verwaltungsstrafe, eine Betrugsanzeige dagegen wurde
nie eingebracht. Die Akte wurde nach Rücksprache mit der hauseigenen Rechtsabteilung geschlossen und
schubladisiert. Es ist anzunehmen, dass viele Anleger erst gar nicht in AvW investiert hätten, wären
die Erkenntnisse der Untersuchung öffentlich geworden.
Vertuschung. Die
Bundeswertpapieraufsicht ist lange Geschichte. Sie wurde im April 2002 durch die mit umfassenderen
Kompetenzen ausgestattete Finanzmarktaufsicht (FMA) ersetzt. Dass Karl-Heinz Grasser (oder auch Jörg
Haider) zuvor für Welsbach interveniert hätten, lässt sich zwar nicht belegen. Dass aber damals
weisungsgebundene Beamte des Finanzministeriums über derart schwere Verdachtsmomente einfach
hinwegsahen, wirft Fragen auf – umso mehr, als die Justiz sich jetzt, neun Jahre später, genau dafür
interessiert.
Auch dem amtierenden FMA-Direktorium scheint bei der Sache nicht ganz wohl zu
sein – wiewohl die Behörde rasch durchgegriffen hat. Am 22. Oktober 2008, nur zwei Tage nachdem AvW
die Rücknahme der Genussscheine eingestellt hatte, installierte die FMA einen so genannten
Regierungskommissär bei der Vertriebstochter AvW Invest, kurz darauf legte die an der Wiener Börse
gehandelte Gesellschaft ihre Konzession zur Wertpapiervermittlung zurück. Eine Sachverhaltsdarstellung
der FMA war es schließlich auch, welche die Ermittlungen ins Rollen brachte. Warum all das nicht schon
vor neun Jahren passiert ist, dürfte auch der FMA selbst nicht klar sein. „Der damalige Bericht ist
sehr kritisch ausgefallen, die Prüfer haben die richtigen Fragen gestellt und auf gravierende Mängel
hingewiesen“, betont FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. Diese seien „eingehend“ mit der
AvW-Geschäftsleitung diskutiert worden.
Aber eben auch nicht mehr.
„Der kritische
Prüfbericht wurde der BWA-Rechtsabteilung zur rechtlichen Würdigung übergeben. Diese hat aber in ihren
Stellungnahmen lediglich in wenigen Punkten behördlichen Handlungsbedarf gesehen“, so Grubelnik.
Eine plausible Erklärung dafür hat auch er nicht: „Die involvierten Mitarbeiter der
BWA-Rechtsabteilung sind vor Gründung der FMA aus der Aufsichtsbehörde ausgeschieden.“
Die
Untätigkeit der damaligen Aufsicht könnte aus Sicht des Steuerzahlers noch ein unschönes Nachspiel
haben. Findige Juristen könnten daraus im Namen geschädigter AvW-Anleger Amtshaftungsansprüche
gegenüber der Republik Österreich ableiten. Ob es dazu wirklich kommt, hängt auch von den
Erkenntnissen des Grazer Sachverständigen Fritz Kleiner ab – er soll die AvW-Affäre im Auftrag der
Justiz auf strafrechtliche Tatbestände hin untersuchen, seine Expertise soll noch vor Weihnachten
vorliegen.
Wie klein die österreichische Welt tatsächlich ist, manifestiert sich in einem Detail.
Im BWA-Prüfbericht taucht auch der Name eines Wiener Rechtsanwalts auf, der Welsbach jedenfalls damals
eng verbunden war: Christian Hausmaninger. Jener Christian Hausmaninger also, der schon Wolfgang Flöttl
rechtlichen Beistand geleistet hatte, jener Christian Hausmaninger, der für Grassers Yacht-Amigo Julius
Meinl bis heute durchs Feuer gehen würde.
http://www.profil.at/articles/0937/560/250909/die-akte-v-welsbach-finanzministerium-2000-
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