FMA bestätigt Fehlerfeststellung bei Manner-Rechnungslegung

Geht um Jahresfinanzbericht 2020 und Halbjahresfinanzbericht 2021

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat laut der Josef Manner & Comp. AG eine Fehlerfeststellung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung vom 09.05.2022 - noch nicht rechtskräftig - bestätigt. Demnach ist der Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 sowie der Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2021 der Josef Manner & Comp. fehlerhaft. Manner überlegt laut Mitteilung vom Mittwochabend Rechtsmittel.

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Laut Fehlerfeststellung war Manner der Verpflichtung gemäß§ 244 Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht nachgekommen. Der Manner-Vorstand will den FMA-Bescheid und die damit verbundenen Implikationen einer detaillierten und umfassenden Prüfung unter Einbindung interner Gremien und externer Berater zu unterziehen, teilte das Wiener Unternehmen mit. Auf Basis dieser Analyse will der Vorstand der Gesellschaft innerhalb der Beschwerdefrist entscheiden, ob ein Rechtsmittel gegen den Bescheid erhoben wird.

phs

ISIN AT0000728209 WEB http://www.manner.at http://www.fma.gv.at