Höchststimmrecht bei s Immo bleibt
ao Hauptversammlung hat Satzungsänderung abgelehnt
Die außerordentliche Hauptversammlung der s Immo hat am Donnerstag abgelehnt, das in der Satzung verankerte Höchststimmrecht aufzuheben. Es sieht vor, dass kein Aktionär mehr als 15 Prozent der Stimmrechte halten darf, auch wenn er einen höheren Aktienanteil besitzt. Die Aufhebung dieser Bestimmung war von der Immofinanz als Bedingung für ihre Übernahmeangebot genannt worden. Eine Änderung der Bedingung ist aber noch möglich.
Die Immofinanz hat sich im Übernahmeangebot das Recht vorbehalten, das Angebot zu ändern bzw. auf diese aufschiebende Bedingung zu verzichten, erinnert die s Immo in ihrer Aussendung nach der Abstimmung. Die Immofinanz, die bereits 26,5 Prozent an der S Immo hält, will den Konkurrenten mehrheitlich übernehmen.
(Schluss) tsk/bel