EU-Kommission will mehr Rechte für Aktionäre

EU-Kommission will mehr Rechte für Aktionäre


EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Vorschlag und überlegt Mitteilung an Kommission

 Zweites beherrschendes Thema im heutigen EU-Ausschuss des  Bundesrats war der Vorschlag der EU-Kommission, die Teilnahmerechte  von Aktionären börsenotierter Gesellschaften auszubauen. Der  Vorschlag wurde grundsätzlich positiv aufgenommen, dennoch gab es  Kritik zu einzelnen Details. Man kam darin überein, die Materie  nochmals auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und etwa eine  Mitteilung dazu an die Kommission auszuarbeiten. 

Der Vorschlag der EU-Kommission

Wie der zuständige Beamte des Justizministeriums gegenüber den  Ausschussmitgliedern ausführte, gliedert sich der Vorschlag in drei  wesentliche Punkte. Einerseits soll die Kommunikation zwischen  Gesellschaft und Aktionären verbessert werden, indem die Banken an  den Informationsübermittlungen von den Gesellschaften an die  Aktionäre und umgekehrt mitwirken. Die Kommission begründet den  Vorstoß damit, dass börsenotierte Gesellschaften nur einen Teil ihrer  Aktionäre kennen, weil diese die Depots bei Banken im In- und Ausland  halten. 

Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Kommission, die Transparenz zu  erhöhen. Das betrifft insbesondere institutionelle Anleger, wie zum  Beispiel Pensionskassen und Vermögensverwalter, die einen  signifikanten Anteil des Aktienkapitals halten und Kapital von  kleineren Anlegern bündeln. Ähnliches gilt für Berater, die  Aktionären Ratschläge erteilen, wie sie ihr Stimmrecht ausüben  sollen. Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfs würden  institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Berater zu mehr  Transparenz verpflichtet werden, etwa durch Offenlegung der  Anlagestrategie. 

Ein weiterer Punkt betrifft die Anhebung der Transparenz und die  Mitwirkungsmöglichkeiten von Aktionären hinsichtlich der  Vorstandsvergütungen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen,  dass die Hauptversammlung eine generelle Vergütungspolitik  beschließt, die grundsätzliche Festlegungen für die  Vorstandsvergütungen enthält. Zudem sollen die Gesellschaften dazu  verpflichtet werden, einen eigenen Vergütungsbericht zu erstellen, in  dem die tatsächlich gewährten Gehälter detailliert offenzulegen sind. 

Um der Gefahr zu begegnen, dass Transaktionen zwischen einer  Gesellschaft und dieser nahenstehenden Unternehmen oder Personen zu  schlechten Konditionen abgeschlossen werden, schlägt die Kommission  vor, bei börsenotierten Gesellschaften die Marktüblichkeit der  Transaktionen ab einem bestimmten Geschäftsvolumen (1% des Vermögens)  durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen. Ab 5% des  Vermögens soll eine solche Transaktion der vorherigen Genehmigung  durch die Hauptversammlung bedürfen. 

Positive Bewertung mit wesentlichen Einschränkungen

Der Kommissionsvorschlag würde die Verantwortung des Aufsichtsrats  schwächen, so die Bedenken des Justizministeriums. Auch zeigte sich  der Ressortvertreter skeptisch hinsichtlich der angedachten  Regelungen über die Vorstandsvergütungen und wies auf die  diesbezüglichen Besonderheiten des österreichischen Aktienrechts hin. 

Auch der Experte der Arbeiterkammer ist mit dem von der Kommission  präsentierten Vorschlag weniger glücklich. Die Kommission  konzentriere sich bei der Unternehmensentwicklung und -kontrolle vor  allem auf die Aktionäre, kritisierte er, dem Wohl des Unternehmens  unter Berücksichtigung sowohl der Aktionäre als auch der  Beschäftigten und der Öffentlichkeit werde jedoch zu wenig Beachtung  geschenkt. Was die Einbindung der Depotbanken zur Verbesserung der  Kommunikation betrifft, so befürchtete er zu viel Bürokratie und  meinte, die Kommission lasse hier zu wenig Augenmaß walten. Schon  jetzt würden börsenotierte Unternehmen über das Internet  kommunizieren. Mehr Transparenz sei zwar positiv, solange sie aber  nicht verbindlich vorgeschrieben ist, sei die Bestimmung jedoch nur  wenig zielführend. Seitens der Arbeiterkammer hält man es auch für  den falschen Zugang, die Frage der Vergütungen verstärkt an die  Hauptversammlung zu übertragen. Das sollte weiter der Aufsichtsrat  machen, betonte der AK-Experte und forderte gleichzeitig die  Festlegung von Kriterien ein. Es könne nicht sein, Finanzinvestoren  über die Höhe der Gehälter entscheiden zu lassen und sie damit zum  Gewissen der europäischen Wirtschaft zu machen, formulierte er. 

Diese Anmerkungen veranlassten Bundesrat Stefan Schennach (S/W)  vorzuschlagen, trotz positiver Bewertung des Vorschlags über die  angesprochenen Punkte in einen politischen Dialog einzutreten. Er  begrüßte aber, dass mit dem Entwurf auf EU-Ebene Neuland betreten  werde und die Kommission für mehr Transparenz und Mitsprache der  Aktionäre sorgen wolle. Der Kommission gehe es um eine verbesserte  Unternehmensführung, gab Schennach zu bedenken und meinte in Hinblick  auf eine Wortmeldung der BundesrätInnen Sonja Zwazl (V/N) und Franz  Perhab (V/St), es sei selbstverständlich, dass man hinsichtlich der  Risikominimierung noch eine Balance finden müsse. Perhab hält es  nicht für praktikabel, bei jeder Kleinigkeit eine außerordentliche  Hauptversammlung einberufen zu müssen. Auch Zwazl wies in diesem  Zusammenhang auf die drohende zusätzliche Kostenbelastung für die  Unternehmen hin.