Staatsanwaltschaft Wien stellt Ermittlung gegen Julius Meinl und Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl ein - im Zusammenhang mit MIP

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Staatsanwaltschaft Wien stellt Ermittlung gegen Julius Meinl und Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl ein - im Zusammenhang mit MIP



- Peter Weinzierl: "Nach Aufhebung aller verwaltungsrechtlichen Strafbescheide gegen Meinl Bank Organe - erster entsprechender Schritt der Wiener Staatsanwaltschaft"
- Bank handelte im Rahmen aller geltenden Gesetze

Die Staatsanwaltschaft Wien (StA Wien) teilte in einer heute zugestellten Entscheidung mit, dass ein von der Finanzmarktaufsicht (FMA) initiiertes Verfahren, das die Behörde gegen Julius Meinl und Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl geführt hatte, mit sofortiger Wirkung eingestellt wird. Der von der FMA formulierte Verdacht auf Untreue gegenüber dem Institut im Zusammenhang mit Diskussionen um Meinl International Power (MIP - heute Power International) entbehrt nach Prüfung durch die StA jeder Grundlage.

Positives Signal

Peter Weinzierl interpretierte dies als positives Signal von Seiten der StA in der so genannten Causa Meinl. Weinzierl: "Nach der Aufhebung aller verwaltungsrechtlichen Strafbescheide gegen unser Institut und seine Organe im Zusammenhang mit Meinl European Land (MEL) und Meinl Airport International (MAI) ist dies ein erstes Signal der Staatsanwaltschaft, ihre Position zu überdenken und einen objektiven Zugang zu finden". Der Bank Vorstand erinnerte in diesem Zusammenhang an die bisherige Vorgangsweise der StA in der Causa Meinl: Eine unrechtmäßige Verhaftung von Julius Meinl, das lange Beharren auf der Beschäftigung eines befangenen und fachlich nicht zuständigen Sachverständigen, oder das selektive Verwenden von Beweismaterial. "Vor dem Hintergrund der heute zugestellten Entscheidung sind wir jedenfalls zuversichtlich, dass unsere Argumente nun auch beim ermittelnden Staatsanwalt zunehmend gehört werden und kooperieren selbstverständlich weiter mit dieser Behörde", sagte Peter Weinzierl.

Heimische Institutionen bestätigen Rechtsansicht der Bank

Peter Weinzierl bekräftigte die Position der Bank, sich immer im Rahmen des geltenden Rechts bewegt zu haben und verwies auf entsprechende Äußerungen von sechs heimischen Institutionen, die in wesentlichen Fragen die Rechtsansicht der Meinl Bank vertreten:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates Österreich, sowie der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

- Das Konsumentenschutzministerium bekräftigte die grundsätzlich geltende Rechtslage, dass die unabhängigen Finanzberater für ihre Beratungsleistungen einzustehen haben und für diese verantwortlich sind.