Einleitung des Squeeze-out Verfahrens bei der Constantia Packaging AG
Einleitung des Squeeze-out Verfahrens bei der Constantia Packaging AG
Am heutigen Tag hat die Sulipo Beteiligungsverwaltungs GmbH (Sulipo), welche mittelbar im Eigentum von One Equity Partners (OEP) steht, an die Constantia Packaging AG (CPAG) das Verlangen nach § 1 Abs 1 Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) gestellt, die Hauptversammlung der CPAG möge im Rahmen der am 24. August 2010 stattfindenden 16. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Sulipo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Höhe der pro Aktie zu zahlenden Barabfindung wird nach deren Festsetzung gesondert veröffentlicht werden.
Die Sulipo hat am 12. Oktober 2009 Aktienkaufverträge über den Erwerb von 90,79 % der Aktien der CPAG von der Constantia Packaging BV sowie von 0,71% CPAG-Aktien von Frau Christine de Castelbajac geschlossen. Diese Aktienkaufverträge standen unter einigen aufschiebenden Bedingungen. Mit heutigem Datum ist die kartellrechtliche Freigabe erteilt und damit die letzte noch ausständige Bedingung für das Closing der Aktienkaufverträge erfüllt worden.