Einladung zur Hauptversammlung

1,55 EUR -6,30%
Hoch 1,56 Tief 1,50 Vortag 1,65

EANS-Hauptversammlung: bwin Interactive Entertainment AG / Einladung zur Hauptversammlung



EINLADUNG

zu der am 18.5.2010 um 10.00 Uhr,
in den Boersensaelen, 1010 Wien, Wipplingerstrasse 34
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der
bwin Interactive Entertainment AG
mit dem Sitz in Wien
(FN 166449d, ISIN AT0000767553)

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance Bericht zum 31. Dezember 2009, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009, des Vorschlags fuer die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats fuer das Geschaeftsjahr 2009.

2. Beschlussfassung ueber die Verwendung des Bilanzergebnisses fuer das Geschaeftsjahr 2009.

3. Beschlussfassung ueber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fuer das Geschaeftsjahr 2009.

4. Beschlussfassung ueber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fuer das Geschaeftsjahr 2009.

5. Beschlussfassung ueber die Aufsichtsratsverguetung fuer das Geschaeftsjahr 2009.

6. Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat.

7. Wahl des Abschlusspruefers und des Konzernabschlusspruefers fuer das Geschaeftsjahr 2010.

8. Bericht des Vorstands nach § 65 Abs 3 AktG und Beschlussfassung ueber

a) den Widerruf der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21.5.2008 dem Vorstand eingeraeumten Ermaechtigung - soweit diese noch nicht ausgenutzt wurde - gemaess § 65 Abs 1 Z 8 AktG bis zu 10 % auf den Inhaber lautende eigene Stueckaktien der Gesellschaft waehrend einer Geltungsdauer von 30 Monaten zu erwerben unter gleichzeitiger Ermaechtigung des Vorstands gemaess § 65 Abs 1 Z 8 AktG bis zu 10 % auf den Inhaber lautende eigene Stueckaktien der Gesellschaft waehrend einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 1,-- und hoechstens EUR 150,-- je Aktie zu erwerben, wobei der mit saemtlichen eigenen Aktien ver-bundene Anteil am Grundkapital mit 10 % begrenzt ist; und

b) die Ermaechtigung des Vorstands, die eigenen Aktien einzuziehen oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschliesslich 17.5.2015 eine andere Art der Veraeusserung der eigenen Aktien als ueber die Boerse oder durch ein oeffentliches Angebot, auch unter teilweisem oder gaenzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionaere, zu beschliessen, wobei diese Ermaechtigungen einmal oder mehrmals und ganz oder in Teilen ausgeuebt werden koennen.

9. Beschlussfassung ueber die Aenderung der Satzung insbesondere zur Anpassung an die durch das Aktienrechts-Aenderungsgesetz 2009 geaenderten gesetzlichen Bestimmungen in den Punkten XIV (Einberufung), XV (Teilnahmerecht), XIV (Stimmrecht) und XXI (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie zur Ermaechtigung der Hauptversammlung gemaess § 104 Abs 4 AktG.

10. Beschlussfassung ueber

a) den Widerruf der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.5.2007 dem Vorstand eingeraeumten Ermaechtigung - soweit diese noch nicht ausgenutzt wurde - bis zum 21.5.2012 das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 16.300.000,--, allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 16.300.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stueckaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gaenzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionaere, zu erhoehen und im Anlassfall die Ausgabebedingungen, insbesondere den Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte sowie die allfaellige Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen, unter gleichzeitiger Ermaechtigung des Vorstands, bis zum 17.5.2015 das Grundkapital der Gesellschaft um hoechstens EUR 17.500.000,--, allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stueckaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gaenzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionaere, zu erhoehen. Der Vorstand ist ermaechtigt, im Anlassfall die Ausgabebedingungen, insbesondere den Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte sowie die allfaellige Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermaechtigt, Aenderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschliessen; und

b) die entsprechende Aenderung der Satzung in Punkt V Abs 2.

II. Bereitstellung von Informationen

1. Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 27.4.2010, gemaess § 108 Abs 3 AktG am Sitz der Gesellschaft (Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich), zur Einsicht der Aktionaere waehrend der gewoehnlichen Geschaeftszeiten der Gesellschaft von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 aufgelegt:

a) Beschlussvorschlaege zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 samt Erklaerungen der neu zu waehlenden Aufsichtsraete gemaess § 87 Abs 2 AktG;
b) festgestellter Jahresabschluss samt Lagebericht und Corporate Governance Bericht zum 31. Dezember 2009;
c) Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009;
d) Vorschlag fuer die Gewinnverwendung;
e) Bericht des Aufsichtsrats fuer das Geschaeftsjahr 2009;
f) Satzung mit Hervorhebung der vorgeschlagenen Aenderungen;
g) Bericht des Vorstands gemaess § 65 Abs 1b AktG iVm § 153 Abs 4 AktG ueber den Grund fuer den allfaelligen Ausschluss des Bezugsrechtes bei der Weiterveraeusserung eigener Aktien; und
h) Bericht des Vorstands gemaess § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG ueber den Grund fuer den allfaelligen moeglichen Ausschluss des Bezugsrechtes bei Kapitalerhoehungen aus dem genehmigten Kapital.

Auf Verlangen erhaelt jeder Aktionaer unverzueglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

2. Die in Punkt II.1. dieser Einladung aufgelisteten Unterlagen, sowie der vollstaendige Text dieser Einberufung und das Formular fuer die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 27.4.2010, auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bwin.org) zugaenglich gemacht und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

III. Hinweis zu den Rechten der Aktionaere

1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionaere (§ 109 AktG)

Aktionaere, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sind, koennen schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begruendung beiliegen.

Der Antragsteller muss die Tatsache und den Umfang seines Aktienbesitzes gegenueber der Gesellschaft nachweisen. Hierfuer genuegt gemaess § 10a AktG bei depotverwahrten Inhaberaktien anstelle der Vorlage der Aktienurkunden, die Vorlage einer Bestaetigung des Anteilsbesitzes, die vom depotfuehrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europaeischen Wirtschaftsraums oder einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde. Die Depotbestaetigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht aelter als sieben Tage sein und muss bestaetigen, dass der Anteilsinhaber die Aktien seit mindestens drei Monaten vor der Antragsstellung durchgehend haelt. Im Hinblick auf den erforderlichen Inhalt der Depotbestaetigung wird auf die Ausfuehrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV der Einladung) verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt dem Nachweis zum Anteilsbesitz spaetestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spaetestens am 27.4.2010, per

• Post an die Geschaeftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor Relations, Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich); oder
• Fax unter der Faxnummer +43 050 858 16

zugehen.

2. Beschlussvorschlaege von Aktionaeren (§ 110 AktG)

Aktionaere, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, koennen zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschlaege zur Beschlussfassung samt Begruendung uebermitteln und verlangen, dass diese Vorschlaege zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionaeren, der anzuschliessenden Begruendung und einer allfaelligen Stellungnahme des Vorstands oder Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bwin.org) zugaenglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begruendung die Erklaerung der vorgeschlagenen Person gemaess § 87 Abs 2 AktG.

Der Antragsteller muss die Tatsache und den Umfang seines Aktienbesitzes nachweisen. Hierfuer genuegt gemaess § 10a AktG bei depotverwahrten Inhaberaktien anstelle der Vorlage der Aktienurkunden, die Vorlage einer Bestaetigung des Anteilsbesitzes, die vom depotfuehrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europaeischen Wirtschaftsraums oder einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde. Die Depotbestaetigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht aelter als sieben Tage sein. Im Hinblick auf den erforderlichen Inhalt der Depotbestaetigung wird auf die Ausfuehrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV der Einladung) verwiesen.

Das Verlangen ist beachtlich wenn es der Gesellschaft spaetestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spaetestens am 6.5.2010, per

• Post an die Geschaeftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor Relations, Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich); oder
• Fax unter der Faxnummer +43 050 858 16

zugeht.

Die Gesellschaft muss dem Verlangen, dass die Beschlussvorschlaege zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionaere, der anzuschliessenden Begruendung und einer allfaelligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugaenglich gemacht werden, spaetestens am zweiten Werktag nach Zugang entsprechen. Ein Beschlussvorschlag muss insbesondere dann nicht auf der Internetseite zugaenglich gemacht werden, wenn er keine Begruendung oder Erklaerung gemaess § 87 Abs 2 AktG enthaelt, oder er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung fuehren wuerde, oder ein auf den selben Sachverhalt gestuetzter gleichsinniger Vorschlag bereits zugaenglich gemacht wurde, oder er den objektiven Tatbestand der ueblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfuellt oder sich der Vorstand durch das Zugaenglichmachen strafbar machen wuerde, oder die Aktionaere zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.

Die Begruendung muss nicht zugaenglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5000 Schriftzeichen umfasst, oder soweit sie den objektiven Tatbestand der ueblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfuellt, oder sich der Vorstand durch das Zugaenglichmachen strafbar machen wuerde.

3. Auskunftsrecht der Aktionaere (§ 118 AktG)

Jedem Aktionaer ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ueber die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemaessen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschaeftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsaetzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit (i) sie nach vernuenftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbunden Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufuegen oder (ii) ihre Er-teilung strafbar waere.

IV. Nachweisstichtag und Voraussetzungen fuer die Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung einer boersenotierten Gesellschaft und zur Ausuebung der Aktionaersrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Nachweisstichtag ist somit der 8.5.2010.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist daher nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtages (somit 8.5.2010, 24.00 Uhr MEZ) Aktionaer der Gesellschaft ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genuegt fuer den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestaetigung gemaess § 10a AktG. Die Depotbestaetigung ist vom depotfuehrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europaeischen Wirtschaftsraums oder einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen.

Die Depotbestaetigung hat folgende Angaben zu enthalten:

a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebraeuchlichen Codes;
b) den Aktionaer durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natuerlichen Personen zusaetzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefuehrt wird;
c) die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
d) die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionaers sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international gebraeuchliche Wertpapierkennnummer;
e) den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestaetigung bezieht.

Die Depotbestaetigung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag beziehen, bedarf der Schriftform und kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.

Die Depotbestaetigung muss der Gesellschaft spaetestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spaetestens am 14.5.2010, per

• Post an die Geschaeftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor Relations, Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich); oder
• Fax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500 55 (Zaehlservice Erste Bank)

zugehen.

V. Bestellung eines Vertreters

Jeder Aktionaer, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natuerliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionaers an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionaer, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natuerlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden und der Gesellschaft, per

• Post an die Geschaeftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor Relations, Boersegasse 11, 1010 Wien, Oesterreich); oder
• Fax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500 55

zugehen. Der Widerruf einer Vollmacht muss der Gesellschaft ebenfalls entweder an der oben genannten Adresse oder unter der angefuehrten Faxnummer zugehen.

Fuer die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfuegung gestellte Formular verwendet werden, das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bwin.org) zugaenglich gemacht sowie auf Verlangen zugesandt wird.

VI. Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung hat die Gesellschaft 35.717.696 Stueck Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewaehrt. Die Gesellschaft haelt zum heutigen Zeitpunkt 153.590 eigene Aktien. Es koennen daher derzeit 35.564.108 Stimmrechte ausgeuebt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls jene Aktien, die bis zur Hauptversammlung zur Bedienung von Optionen, die im Rahmen des Employee Stock Option Plans ausgeuebt werden, aus dem bedingtem Kapital ausgegeben werden.

VII. Sonstiges

Diese Einladung gilt auch als Veroeffentlichung im Sinn des § 83 Abs 2 BoerseG. Alle in dieser Einladung genannten Zeiten und Fristen beziehen sich auf die mitteleuropaeische Zeit (MEZ).

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewaehrleisten, wird gebeten, dass sich die Aktionaere bzw Vertreter unmittelbar vor der Hauptversammlung beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestaetigung bzw eines Lichtbildausweises ausweisen.

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Investors:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20017
E-mail:investorrelations@bwin.org
http://www.bwin.org

Press:
Katharina Riedl, Corporate Communications
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20069
E-mail:press@bwin.org
http://www.bwin.org

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------