Staatsanwaltschaft Wien bringt Geldwäscheverfahren in Liechtenstein zum Erliegen
"profil": Staatsanwaltschaft Wien bringt Geldwäscheverfahren in Liechtenstein zum Erliegen
Auf Rechtshilfeersuchen nicht reagiert
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, musste das Fürstliche Landgericht in Vaduz kürzlich ein Geldwäscheverfahren im Zusammenhang mit dem österreichischen Sportwettennabieter bwin einstellen. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Wien, die in dieser Causa ebenfalls ermittelt, reagiert seit Monaten trotz mehrfacher Urgenzen nicht auf Rechtshilfeersuchen aus Vaduz.
"Mit Schreiben vom 17.03.2009 wurde das Rechtshilfegesuch an das Landesgericht für Strafsachen Wien urgiert und gleichzeitig dahingehend ergänzt, dass um Durchführung mehrerer Zeugenbefragungen unter Teilnahme des Untersuchungsrichters und des polizeilichen Sachbearbeiters sowie um Einsicht in den dortigen Strafakt ersucht wurde", beklagt Richter Carlo Ranzoni vom Fürstlichen Landgericht in Vaduz in einem Schreiben. Und weiter: "Trotz weiterer Urgenzen konnten diese Befragungen bis heute nicht durchgeführt werden, da die österreichischen Behörden darauf nicht konkret reagiert haben."
Die Causa nahm ihren Ausgang Anfang des Jahres 2008. Damals wurden in Wien Ermittlungen gegen zwei österreichische Staatsbürger aufgenommen, die dem Glückspielkonzern bwin Sportwettenlizenzen für den türkischen Markt beschaffen sollten. Dabei soll bwin 2,25 Millionen Euro an Vermittlungsgebühren über Konten in Liechtenstein gezahlt haben. Die erhoffte Sportwetten-Lizenz erhielt man nie, vom Geld fehlt jede Spur. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Wien könnte ernsthafte Folgen nach sich ziehen. "bwin prüft derzeit, ob der daraus möglicherweise entstehende Schaden im Wege einer Amtshaftungsklage geltend gemacht werden kann", so bwin-Rechtsvertreter Thomas Talos.