Heimliche Hauptversammlung?
AvW: Heimliche Hauptversammlung?
Anlegeranwälte Pascher & Schostal kritisieren Verschleierungstaktik =
Die Anlegeranwälte Pascher & Schostal konnten in Erfahrung bringen, dass am 8. September 2009 um 9.00 Uhr die 8. ordentliche Hauptversammlung der AvW Gruppe AG in 9201 Krumpendorf, Hauptstraße 121 stattfindet.
- Dieser für die Genussscheininhaber wichtige Termin wurde lediglich im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekanntgemacht. Auf der Homepage der AvW findet sich kein Hinweis auf die bevorstehende Hauptversammlung. Die Bekanntmachung in der Wiener Zeitung erfolgte mitten im August, somit während der Urlaubszeit. Es ist also anzunehmen, dass die Inhaber von AvW-Genussscheinen zum überwiegenden Teil nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, weil sie über den Termin nicht rechtzeitig informiert wurden. Zwar verfügen Genussscheininhaber über kein Stimmrecht. Sie können jedoch -was im Lichte der Vorkommnisse bei der AvW sicher interessant ist- Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. "Nachdem die AvW ihre AnlegerInnen im Dunkeln tappen lässt, wollen wir über die Möglichkeit zur Teilnahme aufklären. Auch als Serviceleistung für jene 12.000 AvW KundInnen, die Millionen-Beträge bei diesem Unternehmen veranlagt haben und nach wie vor hoffen, ihre Einlagen zurück zu erhalten" erklärt dazu der Kapitalmarktexperte und Anlegerschützer Andreas Pascher von der Kanzlei Pascher & Schostal.
Anleger-Hotline: 01/5138628
Die Wiener Kanzlei Pascher & Schostal ist auf den Finanzmarktbereich spezialisiert und vertritt dzt. einige hundert geschädigte Anleger v.a. gegen AvW, Primeo (Madoff), Immofinanz sowie AWD.
Anlegeranwälte Pascher & Schostal kritisieren Verschleierungstaktik =
Die Anlegeranwälte Pascher & Schostal konnten in Erfahrung bringen, dass am 8. September 2009 um 9.00 Uhr die 8. ordentliche Hauptversammlung der AvW Gruppe AG in 9201 Krumpendorf, Hauptstraße 121 stattfindet.
- Dieser für die Genussscheininhaber wichtige Termin wurde lediglich im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekanntgemacht. Auf der Homepage der AvW findet sich kein Hinweis auf die bevorstehende Hauptversammlung. Die Bekanntmachung in der Wiener Zeitung erfolgte mitten im August, somit während der Urlaubszeit. Es ist also anzunehmen, dass die Inhaber von AvW-Genussscheinen zum überwiegenden Teil nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, weil sie über den Termin nicht rechtzeitig informiert wurden. Zwar verfügen Genussscheininhaber über kein Stimmrecht. Sie können jedoch -was im Lichte der Vorkommnisse bei der AvW sicher interessant ist- Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. "Nachdem die AvW ihre AnlegerInnen im Dunkeln tappen lässt, wollen wir über die Möglichkeit zur Teilnahme aufklären. Auch als Serviceleistung für jene 12.000 AvW KundInnen, die Millionen-Beträge bei diesem Unternehmen veranlagt haben und nach wie vor hoffen, ihre Einlagen zurück zu erhalten" erklärt dazu der Kapitalmarktexperte und Anlegerschützer Andreas Pascher von der Kanzlei Pascher & Schostal.
Anleger-Hotline: 01/5138628
Die Wiener Kanzlei Pascher & Schostal ist auf den Finanzmarktbereich spezialisiert und vertritt dzt. einige hundert geschädigte Anleger v.a. gegen AvW, Primeo (Madoff), Immofinanz sowie AWD.