Ergebnisse der a.o. HV
Antrag auf Abberufung des Aufsichtsrates der Blue C Consulting AG mehrheitlich
abgelehnt
Kosten der außerordentlichen Hauptversammlung trägt der Antragsteller
Die gestrige außerordentliche Hauptversammlung der Blue C Consulting AG beinhaltete folgende zwei Tagesordnungspunkte:
- Beschlussfassung über die Abberufung und Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über die Tragung der Kosten dieser außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 106 Abs. 5 AktG
Der erste Tagesordnungspunkt - die Abberufung und Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates - wurde mit eindeutiger Mehrheit von den anwesenden Aktionären abgelehnt.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt über die Tragung der Kosten dieser außerordentlichen Hauptversammlung stimmten die anwesenden Aktionäre mehrheitlich dagegen, dass die Kosten von Blue C getragen werden. Die Kosten dieser außerordentlichen Hauptversammlung sind daher vom antragstellenden Aktionär, Rüdiger Nürk, zu tragen.
Kosten der außerordentlichen Hauptversammlung trägt der Antragsteller
Die gestrige außerordentliche Hauptversammlung der Blue C Consulting AG beinhaltete folgende zwei Tagesordnungspunkte:
- Beschlussfassung über die Abberufung und Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über die Tragung der Kosten dieser außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 106 Abs. 5 AktG
Der erste Tagesordnungspunkt - die Abberufung und Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates - wurde mit eindeutiger Mehrheit von den anwesenden Aktionären abgelehnt.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt über die Tragung der Kosten dieser außerordentlichen Hauptversammlung stimmten die anwesenden Aktionäre mehrheitlich dagegen, dass die Kosten von Blue C getragen werden. Die Kosten dieser außerordentlichen Hauptversammlung sind daher vom antragstellenden Aktionär, Rüdiger Nürk, zu tragen.