AvW widerspricht neuen Vorwürfen
AvW widerspricht neuen Vorwürfen
Zu den jüngst erhobenen Vorwürfen, AvW hätte einen Verkaufsprospekt für ihren Genussschein erst 2005 bei der Oesterreichischen Kontrollbank und damit zu spät hinterlegt, hält das Unternehmen fest: Alle Prospekte wurden stets zeitgerecht und ordnungsgemäß hinterlegt. Im Falle des nunmehr beanstandeten KMG-Prospekts erfolgte die Hinterlegung bei der OeKB nachweislich am 6. August 2001; auch der Bundes-Wertpapieraufsicht wurde damals der Prospekt übergeben. Die medial vorgebrachten Vorwürfe einer fristwidrigen Hinterlegung sind somit nachweislich völlig falsch. AvW sieht einer Klagsführung auf Basis solcher schlecht recherchierter Vorhalte gelassen entgegen.
Zu den jüngst erhobenen Vorwürfen, AvW hätte einen Verkaufsprospekt für ihren Genussschein erst 2005 bei der Oesterreichischen Kontrollbank und damit zu spät hinterlegt, hält das Unternehmen fest: Alle Prospekte wurden stets zeitgerecht und ordnungsgemäß hinterlegt. Im Falle des nunmehr beanstandeten KMG-Prospekts erfolgte die Hinterlegung bei der OeKB nachweislich am 6. August 2001; auch der Bundes-Wertpapieraufsicht wurde damals der Prospekt übergeben. Die medial vorgebrachten Vorwürfe einer fristwidrigen Hinterlegung sind somit nachweislich völlig falsch. AvW sieht einer Klagsführung auf Basis solcher schlecht recherchierter Vorhalte gelassen entgegen.