Gerichtsentscheid zugunsten von AvW: Beschlagnahmungen müssen aufgehoben werden

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euro adhoc: AvW Invest AG / GERICHTSENTSCHEID ZUGUNSTEN VON AVW: BESCHLAGNAHMUNGEN MÜSSEN AUFGEHOBEN WERDEN

Das OLG Graz hat mit Beschluss vom 19.2.2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Beschlagnahmungen der Grundstücke der AvW Invest AG zu Unrecht erfolgt sind. Die AvW rechnet nun damit, dass schrittweise auch alle anderen Vermögenswerte - insbesonders Mittel aus Dividenden und Sonderdividende, die der AvW zugeflossen sind - wieder freigegeben werden. Die volle operative Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ist damit in greifbare Nähe gerückt.

Als ersten Schritt erhöht die AvW Invest AG ihre Beteiligung beim IT-Spezialisten Realtech (RTCG.DE) von 16 auf 16,5%. Zum aktuellen Kurs weist Realtech eine Dividendenrendite von 10,59% auf. Parallel dazu sondiert das Unternehmen neue Immobilienbeteiligungen in Kärnten.

Die AvW Invest AG mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee konzentriert sich auf zwei zentrale Geschäftsfelder: Beteiligungen sowie Immobilien. Die AvW Aktien notieren an der Wiener Börse im Standard Market Auction.

Rückfragehinweis:
AvW Invest AG
Brigitte Burger
04229/3621-24
b.burger@avw.eu

Ende der Mitteilung euro adhoc
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