Verfahren wegen FMA-Amtsmissbrauch-Anzeige eröffnet
NEWS: Verfahren wegen FMA-Amtsmissbrauch-Anzeige eröffnet
MEL-Anwälte haben 70 Seiten starke Sachverhaltsdarstellung wegen Missbrauch der Amtsgewalt eingebracht.
Gegen die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien unter der Aktenzahl 17 St 332/08a ein Verfahren wegen des Verdachtes auf Missbrauch der Amtsgewalt eröffnet, vermeldet das Nachrichtenmagazin NEWS in seiner morgen erscheinenden Ausgabe. Grund ist eine 70 Seiten umfassende Strafanzeige gegen Organe bzw. Bedienstete der FMA, die von Anwälten früherer Direktoren der Immobiliengesellschaft Meinl European Land eingebracht wurde und die NEWS exklusiv vorliegt. Die Beschuldigten, für welche die Unschuldsvermutung gilt, haben, so FMA-Sprecher Klaus Grubelnik gegenüber NEWS, "bis heute nichts von der Staatsanwaltschaft gehört und können deshalb keinen Kommentar dazu abgeben."
Damit geht die Affäre um die börsennotierten Meinl-Unternehmen in die nächste Phase. Die umfassende Anzeige, die von Anwalt Michael Rami eingebracht wurde, zerpflückt die Anzeige der FMA an die Staatsanwaltschaft vom 12. 6. 2008, in welcher Verstöße der MEL gegen das Kapitalmarktgesetz vorgeworfen werden. "Die FMA schrieb Berichte, die der Aktenlage widersprechen, und machte öffentliche Statements, die rufschädigend sind", erklärt Rechtsanwalt Rami gegenüber NEWS. "Die FMA hat Sachverhalte in vielfacher Weise falsch sowie irreführend wiedergegeben und immer zu Lasten der MEL. Daher ist der Verdacht begründet, dass hier Missbrauch der Amtsgewalt vorliegt", so der Anwalt zu NEWS.
Die Anzeige gegen die FMA ist gespickt mit Dokumenten, die einzelne Darstellungen der FMA widerlegen sollen. Dabei geht es auch um die umstrittenen Rückkäufe von 88,8 Millionen MEL-Zertifikaten. Hier soll laut MEL-Darstellung eine genaue Abstimmung der MEL mit der FMA erfolgt sein. In einer Presseaussendung der FMA vom 17. Juli 2008 wird dies bestritten. Nun wird in der Anzeige ein Mailverkehr der MEL-Anwaltskanzlei Hausmaninger mit der FMA vom 16. 7. 2007 offengelegt, der das Gegenteil beweisen soll. "Die FMA hat hier eindeutige Vertrauenstatbestände gesetzt, weil sie über Rückkäufe vorher informiert war und die außergewöhnlich hohen Käufe auch über ihr Börsenradar zeitnah über Wochen beobachtet hat", finden die MEL- Rechtsvertreter.
MEL-Anwälte haben 70 Seiten starke Sachverhaltsdarstellung wegen Missbrauch der Amtsgewalt eingebracht.
Gegen die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien unter der Aktenzahl 17 St 332/08a ein Verfahren wegen des Verdachtes auf Missbrauch der Amtsgewalt eröffnet, vermeldet das Nachrichtenmagazin NEWS in seiner morgen erscheinenden Ausgabe. Grund ist eine 70 Seiten umfassende Strafanzeige gegen Organe bzw. Bedienstete der FMA, die von Anwälten früherer Direktoren der Immobiliengesellschaft Meinl European Land eingebracht wurde und die NEWS exklusiv vorliegt. Die Beschuldigten, für welche die Unschuldsvermutung gilt, haben, so FMA-Sprecher Klaus Grubelnik gegenüber NEWS, "bis heute nichts von der Staatsanwaltschaft gehört und können deshalb keinen Kommentar dazu abgeben."
Damit geht die Affäre um die börsennotierten Meinl-Unternehmen in die nächste Phase. Die umfassende Anzeige, die von Anwalt Michael Rami eingebracht wurde, zerpflückt die Anzeige der FMA an die Staatsanwaltschaft vom 12. 6. 2008, in welcher Verstöße der MEL gegen das Kapitalmarktgesetz vorgeworfen werden. "Die FMA schrieb Berichte, die der Aktenlage widersprechen, und machte öffentliche Statements, die rufschädigend sind", erklärt Rechtsanwalt Rami gegenüber NEWS. "Die FMA hat Sachverhalte in vielfacher Weise falsch sowie irreführend wiedergegeben und immer zu Lasten der MEL. Daher ist der Verdacht begründet, dass hier Missbrauch der Amtsgewalt vorliegt", so der Anwalt zu NEWS.
Die Anzeige gegen die FMA ist gespickt mit Dokumenten, die einzelne Darstellungen der FMA widerlegen sollen. Dabei geht es auch um die umstrittenen Rückkäufe von 88,8 Millionen MEL-Zertifikaten. Hier soll laut MEL-Darstellung eine genaue Abstimmung der MEL mit der FMA erfolgt sein. In einer Presseaussendung der FMA vom 17. Juli 2008 wird dies bestritten. Nun wird in der Anzeige ein Mailverkehr der MEL-Anwaltskanzlei Hausmaninger mit der FMA vom 16. 7. 2007 offengelegt, der das Gegenteil beweisen soll. "Die FMA hat hier eindeutige Vertrauenstatbestände gesetzt, weil sie über Rückkäufe vorher informiert war und die außergewöhnlich hohen Käufe auch über ihr Börsenradar zeitnah über Wochen beobachtet hat", finden die MEL- Rechtsvertreter.